Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1051

Beitrag von Günter »

Ich würde unter Hinweis auf die laufenden Gerichtsverfahren eine sofortige Akteneinsicht beantragen, Gerichtsverfahren sind Verwaltungsverfahren., die Verweigerung der Akteneinsicht ist rechtswidrig, notfalls das SG per eA anrufen, da offensichtlich Falscheintragungen in der Akte sind und damit eine faire Prozessführung nicht möglich ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1052

Beitrag von Olivia »

Knipsi, wende Dich in diesem Fall an die Beschwerdestelle des Senates zur Beratung bei Konflikten mit dem Jobcenter: https://www.berlin.de/sen/arbeit/bescha ... le-sgb-ii/

Die Beschwerdestelle soll an Deiner Stelle Einsicht nehmen in die Unterlagen des Jobcenters und Dir dann eine Datenkopie gem. DSGVO aushändigen!

Weitere Beschwerdemöglichkeiten: https://www.beratung-kann-helfen.de/beschweren
Wenn Sie die Bundesagentur für Arbeit (BA) über Ihre Beschwerde informieren wollen, können Sie eine Kopie Ihres Schreibens an das Jobcenter auch der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der BA schicken.

Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg
Friedrichstraße 34 | 10969 Berlin
Fax: (0 30) 55 55 99 49 99
Berlin-Brandenburg.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de
Dann solltest Du sämtliche unrichtigen Daten beim Jobcenter sperren lassen. Das Jobcenter soll Dir das schriftlich bestätigen. Das Jobcenter muss die Daten dann auch vom Sozialgericht zurückziehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch verlangen, dass Ihre Daten nicht weiter verarbeitet werden. Die Daten werden also nicht gelöscht, aber der Datenverarbeiter muss die Daten sperren und kann sie erst einmal nicht wie gewohnt weiter nutzen. Dies gilt beispielsweise für Fälle, in denen Streit über die Richtigkeit der Daten besteht oder wenn Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt haben, aber noch unklar ist, ob die zwingenden schutzwürdigen Gründe des Unternehmens für die Weiterverarbeitung überwiegen. In der Praxis unterliegen Unternehmen außerdem oftmals Aufbewahrungspflichten. Dann werden Daten nicht gelöscht, aber zumindest für weitere Nutzung gesperrt.

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... sgvo-25152
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1053

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1054

Beitrag von Knipsibunti »

Ich antworte jetzt erst einmal dem Datenschutzmufti im Jobcenter und verweise auf die laufenden Verfahren, die eine weitere Akteneinsicht begründen. Außerdem habe ich zahlreiche Korrekturen angemahnt. Im Grunde habe ich nur die (erweiterten) Stammdaten erhalten, die helfen mir nicht zwingend weiter.

Falls das Jobcenter sich querstellt, werde ich natürlich das Gericht bzw. den Bundesdatenschutzbeauftragten einschalten. Den Berliner Senat lasse ich außen vor, ich habe schon einmal Berührung mit diesen Leuten gehabt und festgestellt, dass die doch eine sehr starke Behördennähe aufweisen und mir als Bürger grundsätzlich keine Rechte einräumen. Die fanden es damals nicht einmal befremdlich, dass sich im Jobcenter ein mir gegenüber anonymer "Rat" zusammengefunden hat, um das weiterer Vorgehen bezüglich meiner Person abzustimmen. Stand so im Antwortschreiben des Berliner Senats und fand der Senat vollkommen in Ordnung. Auch, dass meine direkten Sachbearbeiter keinerlei Entscheidungsbefugnis haben, sondern Vorgaben "von oben" erhalten, was mir zu unterbreiten ist. Damit verkommt der jeweilige Sachbearbeiter lediglich zu einem Sprachrohr und alles, was ich sage, ist irrelevant. Auch das empfindet der Berliner Senat vollkommen in Ordnung. Kurzum: Der Berliner Senat ist kein vertrauenswürdiger Ansprechpartner.
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1055

Beitrag von Knipsibunti »

Ich blicke nun gar nicht mehr durch.
Gestern kam eine Mail vom Anwalt mit dem Sitzungsprotokoll vom Erörterungstermin vom 10.06.
Reichlich spät für meine Begriffe, meinte die Richterin damals mündlich, ich müsse in 6 Wochen die "aufbereiteten Daten" aus den vier Zeiträumen vorlegen.
Also alles nochmal von Null: Belege kopieren, Kontoauszüge kopieren, farblich die Buchungen in den Kontoauszügen hervorheben, alles schön kau- und servierfertig für die Richterin, die (meiner Ansicht nach) völlig überfordert scheint.

Aufgewandte Arbeitszeit nur für die Aufbereitung der Unterlagen, die bereits vorliegen, der Richterin aber nicht detailliert und sortiert genug erscheinen: 28 Stunden!

Aber nun das Merkwürdige:
Ich habe einen vorläufigen Bewilligungsbescheid 09.2019 bis 02.2020 erhalten, darin wurden mir gut 80 Euro monatlich Leistungen vorab gekürzt.
Nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts habe ich bereits Anfang März 2020 die abschließenden Angaben (aEKS mit Belegen und Kontoauszügen) eingereicht.

Ich erhielt jedoch einen abschließenden Bescheid, der inhaltlich die identischen Zahlen aus dem vorläufigen Bewilligungsbescheid abschließend festsetzt. Ich habe beide Bescheide verglichen, die Zahlen sind identisch. Meine Daten aus der abschließenden EKS wurden in dem abschließenden Bescheid, der MIR vorliegt, gar nicht berücksichtigt.

Nun aber Folgendes:
Im Sitzungsprotokoll wird der Bewilligungsabschnitt ebenso aufgeführt, die "nicht anerkannten Betriebsausgaben" auf den Cent genau aufgelistet.
Nur: Ein solcher abschließender Bescheid liegt mir gar nicht vor, mein Bescheid sagt etwas völlig anderes.

Ich habe das Gericht bereits im Juni schriftlich darauf hingewiesen. Keine Reaktion bis heute.

Ich habe nun die Daten gemäß der Zahlen aus dem Sitzungsprotokoll erneut aufbereitet und nicht den mir vorliegenden Bescheid als Anhaltspunkt genutzt, sondern die Zahlen aus dem Sitzungsprotokoll.

Gestrichen wurden übrigens:
Reisekosten, Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Fremdleistungen, alle Bankgebühren, Investitionen, Kosten für einen Flug, Beratungskosten (Steuerberater). Insgesamt über 2.500 Euro Betriebsausgaben wurden einfach auf "0" gesetzt. Die Einnahmen werden demnach voll angerechnet. Im Grunde nichts Neues, außer dass jetzt auch die Kontogebühren für das Geschäftskonto auf "0" gesetzt wurden.

Eine Begründung liegt mir nicht vor, denn ich habe einen komplett anderen Bescheid, als scheinbar das Sozialgericht vorliegen hat.

Mein Anwalt, diese Trantüte (sorry, ich kann es nicht mehr schönreden) reagiert weder auf Anrufe oder auf Mails. Und wenn man ihn mal erreicht bzw. er doch mal nach paar Wochen zurückruft, ist "alle tutti". Ist es eben nicht. Im Grunde führe ich das gesamte Verfahren, der Anwalt hat mir noch nicht ein einziges Mal geholfen, lobt mich nur, dass ich so ein toller Mandant bin und er sich mehr Mandanten wie mich wünschen würde, dann könne er sprichwörtlich wesentlich mehr Zeit auf dem Golfplatz verbringen. Toll, Danke. Das hilft mir aber nicht weiter. Ich bin hier im Tal der Ahnungslosen und weiß gar nicht, was eigentlich vor sich geht. Und das seit 3 Jahren.

Ich fühle mich wie im falschen Film, während mir da Jobcenter rund 15.000 Euro Schulden aufdrücken will, wohlgemerkt, ausschließlich durch annullierte Betriebsausgaben. Wenn der Wahnsinn irgendwann ein Ende hat, muss ich mich in die Geschlossene einliefern lassen, weil mich diese Belastung innerlich völlig zerstört.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1056

Beitrag von Koelsch »

Das ist leider nicht so selten, dass Richter und auch Anwälte bei selbständigen Aufstockern überfordert sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1057

Beitrag von Knipsibunti »

Ja, aber dass es zwei unterschiedliche Bescheide gibt?

Mein abschließender Bescheid 09.2019 bis 02.2020 ist so kurz gefasst, dass selbst der Hinweis bezüglich der Krankenversicherung noch auf Seite 1 des Bescheides passt. Der MIR vorliegende Bescheid enthält abschließend die identischen Zahlen aus dem vorläufigen Bescheid ohne Berücksichtigung meiner EKS.

Dem Sozialgericht scheint für den gleichen Zeitraum ein gänzlich anderer abschließender Bescheid vorzuliegen, denn da sind alle von mir genannten Kürzungen aufgeführt. Ein Erstattungsbescheid liegt mir auch nicht vor, den müsste es aber geben, da das Jobcenter über 2.500 Euro Betriebsausgaben gestrichen hat. Zumindest entnehme ich das dem Sitzungsprotokoll vom 10.06.2022. Ich selbst habe diese Zahlen bzw. diesen Bescheid nicht vorliegen.

Gibt es mehrere abschließende Bescheide? Ich kenne nur einen. Auf Nachfrage beim Sozialgericht erhielt ich bislang keine Antwort. Das Jobcenter schweigt sich sowieso aus.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1058

Beitrag von Koelsch »

Dann teil das dem SG mit, bzw. lass das Deinen Anwalt machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1059

Beitrag von marsupilami »

Er möge doch bitte mit allem Nachdruck um nicht zu sagen Schärfe bei JC und SG nachfragen, wie viele Bescheide es für den fraglichen Zeitraum gibt und welcher davon nun gültig sein soll.
Signatur?
Muss das sein?
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1060

Beitrag von Knipsibunti »

Mein Anwalt ist eine Pfeife, der macht leider überhaupt nichts.

Ich habe das Gericht bereits darauf hingewiesen, aber auch das Gericht reagiert nicht.

Damit ihr auch sehen könnt, dass ich keine Märchen erzähle:

auszug_sitzungsprotokoll
Das sind die Daten aus dem Sitzungsprotokoll vom Erörterungstermin, der am 10.06.2022 im Sozialgericht stattfand.

1 und 2
Der vorläufige Bewilligungsbescheid 09.2019 bis 02.2020 vom 16.08.2019

3 und 4
Der abschließende Bewilligungsbescheid 09.2019 bis 02.2020 vom 29.06.2021

Man beachte die Zahlen der beiden Bescheide. Die Zahlen aus dem vorläufigen Bewilligungsabschnitt sind identisch mit den Zahlen aus dem abschließenden Bescheid. Das sind die Bescheide, die mir vorliegen.

Pikantes Detail:
In 1 sieht man Änderungen:
"Korrektur der Einkommensanrechnung (Anerkennung der Tilgungsraten für das betriebl. Darlehen)."
Der Bescheid vom 13.08.2019 (3 Tage zuvor) wurde aufgehoben.

Pikant ist das, weil sich das Jobcenter mit dem Bescheid vom 13.08.2019 über einen Gerichtsbeschluss hinwegsetzte und die Tilgungsraten erneut nicht anerkannte. Das haben sie dann doch gemerkt und ganz schnell korrigiert, bevor ich das Sozialgericht erneut darauf hinweisen musste, dass sich das Jobcenter nicht einmal an Gerichtsbeschlüsse hält.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1061

Beitrag von Knipsibunti »

Ich habe nun vom Datenschutzbeauftragten weitere Ausdrucke zugsendet bekommen.
Dabei traten dann doch einige erstaunliche Dinge zu Tage.
Während mein aktueller SB meine Selbständigkeit "unterstützt" und der Ansicht ist, dass es wohl am Erfolgsversprechenden wäre, wenn ich mein Einkommen auf mehrere Säulen verteile, ggf. über eine flexible Tätigkeit in Teilzeit entweder mit Festanstellung oder auf Honorarbasis etc. pp, drängt die Leistungsabteilung konsequent auf Aufgabe der Selbständigkeit:

Der immer gleiche Passus:
"*** Gewerbeart Sportfotograf *** nur noch im NE anerkannt (fehlende Tragfähigkeit)"
wird alle 6 Monate für jeden Bewilligungsbescheid weitergetragen, ebenfalls der Blocktext, dass meine Fahrtkosten und Übernachtungskosten in "einem auffälligen Missverhältnis stünden." Das hat zwar das Sozialgericht bereits anders gesehen, aber wen interessieren im Jobcenter schon Gerichtsbeschlüsse?
Woher diese Aussage kommt, ist ohnehin ungeklärt. Das hat ein Sachbearbeiter mal eingetragen und seitdem wird das alle 6 Monate fortgeschrieben.

Am Interessantesten fand ich diese Aussage aus einem Gesprächsprotokoll:
"[...] was er im Gespräch dann auch selbst einsieht, denn sie ist seit Jahren nicht kostendeckend. Eine Kostendeckende Perspektive sieht er auch selbst nicht."
Ich wüsste gerne, woher diese Aussage stammt. Ich habe eine solche oder ähnlich klingende Aussage im Jobcenter zu keinem Zeitpunkt gemacht. Schon alleine, weil sie nicht wahr ist, da ich stets (wenn auch nur kleine) Gewinne abrechne.

Dann das Gespräch mit Herrn R., der sehr aggressiv, diskriminierend und denunzierend gegen mich gepoltert hat. Dessen Protokoll klingt sehr wohlwollend zugunsten des Sachbearbeiters, wohingegen ich und mein Begleiter "renitent" und "wenig kooperativ" gewesen seien, ihm sogar ins Wort gefallen seien, noch bevor dieser überhaupt ein Wort sagen konnte.
Ich habe dieses Gespräch, was auch zu einer mehrseitigen Beschwerde über den Sachbearbeiter führte, ganz anders in Erinnerung:
„Beide treten schon zu Beginn renitent und wenig kooperativ auf. Der Beistand kündigt gerichtliche Schritte an, bevor AV auch nur ein Wort zur Sache gesagt hat.“
Man kann die Tatsachen auch verdrehen.
Das Gespräch begann komplett anders. Als Erstes schwang er sich auf und begann sogleich zu philosophieren: "Ab jetzt werden hier andere Seiten aufgezogen." und "Ich verkündete hiermit, dass ich Ihre sogenannte Selbständigkeit an dieser Stelle für beendet erkläre." SO begann das Gespräch damals.

Weiter führt er aus:
„beruhigten sich die Herren und folgender Sachverhalt konnte relativ ungestört ausgeführt werden“
Dabei verkennt er die Situation. Wir haben uns hingesetzt und auf Durchzug geschaltet. Ich habe im Grunde nicht zugehört, was diese Person von sich gegeben hat. Lediglich aus Respekt haben wir ihn seinen Monolog zu Ende bringen lassen, bevor wir aufstanden und das "Gespräch" für beendet erklärten. Dazu steht aber nichts im Protokoll.

Das Ergebnis der Farce war:
Das Gericht erklärte die Maßnahme, die Herr R. anordnete, für rechtswidrig. Die von ihm zurückgewiesenen Anträge auf betriebliche Ortsabwesenheit wurden im Nachhinein vollumfänglich genehmigt und die Teamleitung entschuldigte sich.

Zumindest ist in den Protokollen vermerkt, dass diese Sachen zurückgenommen wurden, allerdings nicht, dass es sich hierbei um Rechtswidrigkeit handelt.

Eine weitere interessante Aussage fand ich zur Auswertung einer EKS. Dort stand im exakten Wortlaut:
„Gewinne ergeben sich nur durch Streichungen...“
Wie habe ich das zu verstehen?
Ist dem Jobcenter gar bewusst, dass es sich rechtswidrig verhält, tut es aber dennoch, weil jahrelange Klageverfahren vor allem mich belasten?
Ich glaube allerdings nicht, dass ich diesen Nebensatz irgendwie gegen das Jobcenter verwenden kann, das lässt zu viel Interpretationsspielraum, wie es gemeint sein könnte.

Was ist mir noch so aufgefallen?
Einmal wird ein Auftraggeber von mir mit voller Firmenbezeichnung genannt. Das habe ich damals zwar vertraulich im Gespräch gesagt, darf das jedoch überhaupt im Protokoll stehen?
Außerdem ist die Aussage falsch, denn es wurde eingetragen, ich sei bei diesem Auftraggeber angestellt. Auch das habe ich definitiv niemals so gesagt, weil es nicht zutreffend ist.

Außerdem stehen in den Protokollen permanent Daten bezüglich meines angegebenen gesundheitlichen Zustandes. Darf das überhaupt so offen in den Protokollen aufgeführt werden?


Meine Prognose ist übrigens bereits 2018 als "nicht marktnah" definiert worden.
Nicht marktnah bedeutet, dass eine Vermittelbarkeit quasi ausgeschlossen ist unter den aktuellen Bedingungen.
Umso unverständlicher, dass das Jobcenter dann meine selbständige Tätigkeit derart massiv torpediert, als gerade diese zu unterstützen.

Es sind so viele Kleinigkeiten, die zusammenkommen.

Der Datenschutzbeauftragte wirft mir übrigens vor, ich wäre unsachlich und fordert mich dringend auf, dass ich Worte wie "Mobbing" und "Behördenterror" künftig unterlasse. Ich werde dem Datenschutzbeauftragten des Jobcenters darüber aufklären, dass ich eine persönliche Meinung haben darf und diese sehr wohl sehr stark begründet ist.



Ergebnis:
Sachbearbeiter sagt Hü, Leistungsabteilung sagt Hott und ich bin das Opfer, dass diese komplett konträre Auffassungen vertreten, wie mit mir zu verfahren ist.
Auffällig ist auch, dass Gerichtsbeschlüsse gar nicht auftauchen.

Stattdessen tauchen Formulierungen auf wie "Kunde droht mit Widerspruch und Klage."
Oder "Beiblatt des Kunden zur EKS enthält teilweise unsachliche Argumentation", ohne dass dies ausgeführt wird, was denn an meinen Erläuterungen unsachlich ist.

Es liest sich alles jedenfalls so: Ich = renitent und böse , Jobcenter = Die Guten

Nicht viel anderes habe ich erwartet, denn die Protokolle werden ja von den Sachbearbeitern im Jobcenter geführt. Natürlich schreiben die über sich nichts Negatives, da ist immer der Kunde an allem schuld. Kennt man.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1062

Beitrag von marsupilami »

Hast Du denn eigene (Gedächtnis-)Protokolle von den Gesprächsterminen?

Denn offenbar zeigt dies, dass eigene - schriftliche - Aufzeichnungen von solchen Gesprächsterminen wichtig sind.


Eine Gegendarstellung schreiben?
Auf Basis der evtl. vorhandenen Gedächtnis-Protokolle?
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1063

Beitrag von Olivia »

Gute Idee von Marsu. Unrichtige Sozialdaten sind zu korrigieren. Zu allen unrichtigen Daten sollte eine Berichtigung zur Akte gegeben werden.
Knipsibunti hat geschrieben: Do 1. Sep 2022, 16:17 Außerdem stehen in den Protokollen permanent Daten bezüglich meines angegebenen gesundheitlichen Zustandes. Darf das überhaupt so offen in den Protokollen aufgeführt werden?
Nein. Die Daten sollten gesperrt werden und dann gelöscht. Ich verweise auf viewtopic.php?t=24948&start=1050#p613826
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1064

Beitrag von marsupilami »

Aber mit Verteiler.
JC, Geschäftsleitung, Regionaldirektion, Kd.-Reaktionsmanagement Nürnberg.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1065

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1066

Beitrag von Knipsibunti »

marsupilami hat geschrieben: Do 1. Sep 2022, 16:32 Hast Du denn eigene (Gedächtnis-)Protokolle von den Gesprächsterminen?

Denn offenbar zeigt dies, dass eigene - schriftliche - Aufzeichnungen von solchen Gesprächsterminen wichtig sind.


Eine Gegendarstellung schreiben?
Auf Basis der evtl. vorhandenen Gedächtnis-Protokolle?
Es handelt sich um Gespräche, die in den letzten 4 Jahren stattgefunden haben. Es gibt handschriftliche Aufzeichnungen von meinem Beistand, die aber nicht so sehr ins Detail gehen. Meist hat mein Beistand mitgeschrieben, was der Sachbearbeiter erzählt hat. In dem Fall von Sachbearbeiter R. lässt sich das haarklein aufschlüsseln, was gesagt wurde, denn da wurde direkt danach und während des Monologs ein sehr ausführliches Protokoll angefertigt, das dann auch in eine Fachaufsichtsbeschwerde (ohne Reaktion aus Nürnberg) mündete. Inkl. wortgenauer Phrasen, die mitgeschrieben wurden.

Bei den anderen Inhalten kann ich jedenfalls garantieren, dass ich solche Aussagen niemals in der Form getätigt habe, weil sie bezüglich meiner Tätigkeit zum einen vollständig kontraproduktiv wären, zum anderen nicht zutreffend sind.

Ich habe einige Punkte rausgepickt, als Überschrift das Datum des jeweiligen Protokolls vermerkt, einzelne Passagen zitiert und meine Korrektur angefügt bzw. entsprechend kritisiert, wenn Inhalte nicht der Wahrheit entsprechen.

Bei den Angaben bezüglich meines gesundheitlichen Zustandes frage ich nach der Rechtsgrundlage für die Speicherung. Nur weil etwas in einem "vertrauensvollen Gespräch" mitgeteilt wird, gehört es noch lange nicht als Protokoll für Jahrzehnte in der digitalen Akte gespeichert.

Ich werde erneut erst einmal dem Datenschutzbeauftragen des Jobcenters antworten. Falls keine Reaktion erfolgt, werde ich zwangsläufig den Bundesdatenschutzbeauftragten einschalten. Vom "Kundenreaktionsmanagement" in Nürnberg erwarte ich nichts, die haben mir noch nie geantwortet, selbst auf die damalige Fachaufsichtsbeschwerde, die ich per Post versendet habe, kam keine Antwort.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1067

Beitrag von Olivia »

Du nimmst gesetzliche Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung in Anspruch, und zwar das Recht auf Datensperrung und Datenberichtigung. Da muss das Jobcenter dann auch aktiv werden. Das ist keine Ermessensleistung, sondern die Pflicht des Jobcenters ergibt sich aus der DSGVO und dem BDSG.

Zur Datensperrung:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch verlangen, dass Ihre Daten nicht weiter verarbeitet werden. Die Daten werden also nicht gelöscht, aber der Datenverarbeiter muss die Daten sperren und kann sie erst einmal nicht wie gewohnt weiter nutzen. Dies gilt beispielsweise für Fälle, in denen Streit über die Richtigkeit der Daten besteht oder wenn Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt haben, aber noch unklar ist, ob die zwingenden schutzwürdigen Gründe des Unternehmens für die Weiterverarbeitung überwiegen. In der Praxis unterliegen Unternehmen außerdem oftmals Aufbewahrungspflichten. Dann werden Daten nicht gelöscht, aber zumindest für weitere Nutzung gesperrt.

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... sgvo-25152
Zur Datenberichtigung:
Sie können verlangen, falsche Daten zu Ihrer Person unverzüglich zu korrigieren. Daneben haben Sie auch das Recht auf Vervollständigung Ihrer unvollständigen Daten.

https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... sgvo-25152
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1068

Beitrag von Knipsibunti »

Guter Hinweis, füge ich mit ein.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1069

Beitrag von Olivia »

Ab 2023 ist für beruflich bedingte Ortsabwesenheiten keine Zustimmung des Jobcenters mehr nötig.
Für Abwesenheiten außerhalb des näheren Bereichs auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist keine Zustimmung des Jobcenters erforderlich.

viewtopic.php?t=29617
Knipsibunti
Benutzer
Beiträge: 1282
Registriert: Di 2. Jul 2019, 14:48

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1070

Beitrag von Knipsibunti »

Das habe ich bislang ohnehin so gehandhabt, aber zumindest das Jobcenter schriftlich darauf hingewiesen, wenn ich über einen längeren Zeitraum ortsabwesend war, wobei ich Termine wie Freitag bis Sonntag quasi nie gemeldet habe, bei längeren OAW (z. B. Mittwoch bis Sonntag) schon.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1071

Beitrag von Olivia »

Ich möchte darauf hinweisen, dass in nächster Zeit folgende zwei Schreiben von Knipsibunti an das Jobcenter sinnvoll wären:

1.) Widerspruch gegen die Weigerung des ÄD, trotz bestehender gesundheitlicher Probleme ein Gutachten anzufertigen

2.) erneuter Antrag auf Kostenübernahme für: "Socializing Skills, Photo-Editing-Skills, Studio-Skills und Kontakte", Antragstellung erfolgt im Rahmen der Umstellung von Hartz IV auf Bürgergeld



Formulierungsvorschlag für 2.):
Berlin, am Neujahrstag 2023

SgDuH,

beweisen Sie mir, dass mit dem heutigen Tag der Start ins Bürgergeld beginnt und nicht lediglich ins Bürgerhartz!

Den Beweis erbringen Sie, indem Sie mir folgende Kurse bewilligen zur Fort- und Weiterbildung:
  • Studiofotografie
  • Professionelle Bildretusche
  • Fotodesignkurse
  • Socializing Skills
  • Photo-Editing-Skills
  • Studio-Skills
  • Kontakte
Dies ist der Sprung vorwärts, der mich von der Konkurrenz abheben würde und meine Hobbyisten-Wettbewerber abhängt, die diesen Schritt eben nicht gehen. Dies ist zugleich der Sprung, der mich aus dem Leistungsbezug rauskatapultiert!

MfG

Knipsibunti
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1072

Beitrag von marsupilami »

Man/vrau könnte evtl. obige Liste - n.m.M. - etwas kürzen, um SB etwas geneigter zu stimmen, diesen Antrag weiter zu verfolgen oder gar zu befürworten.

Studiofotografie = Studio-Skills - vermutlich, daher letzteres weglassen, auch im Hinblick von Anglizismen

Professionelle Bildretusche = Photo-Editing-Skills - wie oben.

Kontakte = Sozcializing Skills - Anglizismen weglassen.
Kontakte vielleicht abändern auf Marketing, speziell bezogen auf Fotografie.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1073

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Dann also so?
Berlin, am Neujahrstag 2023

SgDuH,

beweisen Sie mir, dass mit dem heutigen Tag der Start ins Bürgergeld beginnt und nicht lediglich ins Bürgerhartz!

Den Beweis erbringen Sie, indem Sie mir folgende Kurse zur Fort- und Weiterbildung bewilligen:
  • Studiofotografie
  • Professionelle Bildretusche
  • Fotodesignkurse
  • Marketing, speziell bezogen auf Fotografie
Dies ist der Sprung vorwärts, der mich von der Konkurrenz abheben würde und meine Hobbyisten-Wettbewerber abhängt, die diesen Schritt eben nicht gehen. Dies ist zugleich der Sprung, der mich aus dem Leistungsbezug rauskatapultiert!

MfG

Knipsibunti
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1074

Beitrag von marsupilami »

abheben wird

aus dem Leistungsbezug hinauskatapultiert.


Geeignete Kurse bei entsprechenden Anbieter heraussuchen, Veranstaltungsdaten und Preise dazu.
Wenn auffindbar, solche Kurse anpreisen, die von Veranstaltern angeboten werden, die auch Bildungsgutscheine akzeptieren.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1075

Beitrag von Olivia »

Also dann so:
Berlin, am Neujahrstag 2023

SgDuH,

beweisen Sie mir, dass mit dem heutigen Tag der Start ins Bürgergeld beginnt und nicht lediglich ins Bürgerhartz!

Den Beweis erbringen Sie, indem Sie mir folgende Kurse zur Fort- und Weiterbildung bewilligen:
  • Studiofotografie
  • Professionelle Bildretusche
  • Fotodesignkurse
  • Marketing, speziell bezogen auf Fotografie
Dies ist der Sprung vorwärts, der mich von der Konkurrenz abheben wird und meine Hobbyisten-Wettbewerber abhängt, die diesen Schritt eben nicht gehen. Dies ist zugleich der Sprung, der mich aus dem Leistungsbezug hinauskatapultiert!

Geeignete Kurse sind:

1.) ............. bei Anbieter .................., Preis ........... €
2.) ............. bei Anbieter .................., Preis ........... €
3.) ............. bei Anbieter .................., Preis ........... €
4.) ............. bei Anbieter .................., Preis ........... €

Die Anbieter 2 und 4 akzeptieren auch Bildungsgutscheine.

Ich bitte um zeitnahe Bewilligung.

MfG

Knipsibunti
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“