JC verweigert Übernahme Darlehenstilgung Eigenheim

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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JC verweigert Übernahme Darlehenstilgung Eigenheim

#1

Beitrag von Koelsch »

JC verweigerte ohne Begründung die Übernahme der Darlehenstilgung für ein Eigenheim.

Meine "Anmerkung" dazu im Widerspruch
gegen Ihren Ablehnungsbescheid lege ich Widerspruch ein mit folgender Begründung:
1. Die von Ihnen angesetzten Kosten der Unterkunft entbehren jeglicher Grundlage
a) In der Anlage KDU sind von uns Betriebskosten in Höhe von € 146,03 angegeben, dies wird von Ihnen willkürlich ohne jede Begründung gekürzt auf nicht nachvollziehbare € 67,00.
b) Sie erkennen nur die Schuldzinsen an, nicht aber die Tilgung. Ihnen liegt der psychologische Bericht vor, dass mir ein Umzug auf keinen Fall zumutbar ist, um es klar zu sagen, wenn ich umziehen muss, werde ich das nicht überleben.
Weiterhin sind von den Gesamtdarlehen auf unser Haus in Höhe von € 110.000 bereits rund 63% getilgt und für den Steuerzahler ist die Übernahme der Tilgung ebenfalls vorteilhaft. Es kommt keine Mieterhöhungen und die ”Bruttokaltmiete“ mit Tilgung beträgt € 550 + € 146,03 = € 696,03.
Die angemessenen Unterkunftskosten für uns betragen derzeit in ***
€ 510,00 plus 65 m² x € 2,67 durchschnittliche Nebenkosten in *** = € 683,55.
Bei einer derart niedrigen Überschreitung ist ein Umzug nicht angemessen.
Die beiden Gutachten/Atteste lagen dem JC beim Entscheid über den Antrag vor
Psychologische Berichte _ ano.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: JC verweigert Übernahme Darlehenstilgung Eigenheim

#2

Beitrag von marsupilami »

Punkt b) beinhaltet 2 verschiedene Sach-Themen.

einmal die rechtlich/rechnerische Tatsache der Nicht-Übernahme der Tilgung.
Da evtl. einen Verweis auf die Rechtsprechung unterbringen und / oder die haus-eigenen (BA) Vorgaben, FH's, ...

Und zum anderen die rein gesundheitliche Thematik.
Da den Verweis auf bereits seit [Datum] vorliegende Testate anbringen.

Das gehört m.M. in verschiedene bzw. in jeweils eigene abgeschlossene Punkte.
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Koelsch
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Re: JC verweigert Übernahme Darlehenstilgung Eigenheim

#3

Beitrag von Koelsch »

Am Widerspruch kann man nix mehr ändern, der ist längst raus. Derzeit läuft Untätigkeitsklage, weil eben nicht beschieden wurde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: JC verweigert Übernahme Darlehenstilgung Eigenheim

#4

Beitrag von marsupilami »

Hoffentlich erwischen die einen sachkundigen Richter.
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kleinchaos
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Re: JC verweigert Übernahme Darlehenstilgung Eigenheim

#5

Beitrag von kleinchaos »

Ich zitiere bzw benenne ungern Urteile und §§ in Widersprüchen. Die Hilfe eines Anwaltes wird so jedenfalls wahrscheinlicher im Prozessfalle.
Außerdem hat das JC eine Amtsermittlungspflicht und bei Ablehnung die entsprechenden §§ und Urteile nennen und zitieren. Wenn die dabei Fehler machen, hast du sie am Haken
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: JC verweigert Übernahme Darlehenstilgung Eigenheim

#6

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 20. Jul 2022, 08:39 Ich zitiere bzw benenne ungern Urteile und §§ in Widersprüchen.
So halte ich das auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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