Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#26

Beitrag von Günter »

Kann sich berufen auf wen er will, Vertragspflicht ist Vertragspflicht. Die Wohnung muss beheizbar sein und die Mindesttemperatur ist zu garantieren.

Und du verwechselst was. Der Vermieter ist nur für die Beheizbarkeit zuständig. Die Verbrauchskosten trägt der Mieter.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#27

Beitrag von tigerlaw »

Noch mal, um zur Logik zurückzukommen, und zwar an Marsu´s Beispiel:

Im Haus besteht ein Wärmebedarf für die Arztpraxis und die Wohnungen von zusammen xxx kWh bei einer Außentemperatur von y ° C.

Entweder schafft es die Zentralheizung, diese Wärmemenge bereitzustellen, oder sie schafft es nicht. Im letzteren Fall wäre Vermieter in der Pflicht, für die (gerätemäßige!) Deckung dieser Lücke aufzukommen.

Er ist aber nicht mehr in der Pflicht, auch für die Beheizung aufzukommen (ja doch, er ist natürlich der Vertragspartner des Gasversorgers bzw. des Heizöllieferanten, aber diese Kosten reicht er im Rahmen der HK-Berechnung weiter)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#28

Beitrag von marsupilami »

Heißt: der Vermieter stellt Radiatoren zur Verfügung, die ich über die Heiz- und Nebenkosten bezahle?
Und auf den Schtromkoschten bleibe ich auch sitzen?

Lange Unnerbüxen, Norweger-Wollsocken, langärmeliges Unterhemde, dicker Rollkragenpulli.
Basta!


Man sollte vielleicht mal spasseshalber bei Hausverwaltung und Hauseigentümer anfragen, ob sie sich schon über die Gewährleistung halbwegs akzeptabler Temperaturen im Haus Gedanken gemacht haben, wenn ab Herbst nicht genügend oder gar gar kein Gas zur Verfügung stehen wird.
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#29

Beitrag von tigerlaw »

Noch einmal: Wenn die benötigten xxx kWh nicht zur Verfügung gestellt werden können, weil der Gaslieferant mit dem dafür benötigten Gas nicht um die Ecke kommt, ist es für den Vermieter "höhere Gewalt". Wenn das Gas da ist, die Heizung aber zu schwach auf der Brust ist, dann hat der Vermieter den Hut auf.

Und zumindest bis zum Erreichen der erforderlichen Raumtemperatur müsste der Mieter ja auf jeden Fall zahlen, auch wenn sie von der Zentralheizung bereitgestellt wird.
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Olivia
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#30

Beitrag von Olivia »

Daneben gibt es ja noch den ? 22 SGB II:
? 22 Bedarfe f?r Unterkunft und Heizung
(1) Bedarfe f?r Unterkunft und Heizung werden in H?he der tats?chlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Es ist den Leistungsempf?ngern doch nicht zuzumuten, bis zum Herbst/Winter zu warten, ob es dann eventuell tats?chlich zu einem Ausfall der Heizungen wegen Gasmangel kommen sollte. Sp?testens dann sind elektrische Heizk?rper ausverkauft. Es gibt bestimmt nicht Dutzende Millionen von denen, die auf Halde rumstehen und auf Abnehmer warten.

Es ist auch nicht zumutbar, sich - wenn die Heizung erst mal aus ist - in einen Schriftverkehr mit dem Vermieter zu begeben, der sich mit Sicherheit auf besondere Umst?nde berufen wird. Und wenn man sich jetzt schon an den Vermieter wendet, wird der das Problem abb?geln mit dem Hinweis, dass a) die Heizsaison noch gar nicht begonnen hat und b) m?gliche Probleme beim Gas- und W?rmelieferanten nicht sein Bier sind.

Meiner Meinung nach m?sste das Jobcenter sogar von sich aus aktiv werden, da das Problem schon jetzt absehbar ist. Das Jobcenter verf?gt ja ?ber Anlage KdU und ?ber den Mietvertrag ?ber die Information, welche Wohnungen seiner Kunden mit Erdgas oder aus Gas erzeugter Fernw?rme geheizt werden. Den Betroffenen m?sste dann von Amts wegen ein Mehrbedarf zugeteilt werden:
? 21 SGB II Mehrbedarfe

(6) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach ? 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht m?glich ist. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Ber?cksichtigung von Einsparm?glichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner H?he nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
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tigerlaw
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#31

Beitrag von tigerlaw »

Liebe Olivia, dann müssten die JC seeeehr große Schränke haben, in den sie die sprichwörtlichen "silbernen Tabletts" vorhalten können ... :zwinker: :zwinker: :zwinker:
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#32

Beitrag von Günter »

Mach doch mal bitte das Licht im Oberstübchen an. Der Vermieter hat die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu halten. Das macht er, indem er eine funktionierende Heizungsanlage vorhält. Bleibt das Gas in Russland statt in Deutschlands Gasleitungen so liegt das nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters. Es ist aber auch nicht Aufgabe des JCs für alle möglichen Katastrophen Lösungen zu bevorraten, die liefern dir auch keinen Feuerlöscher, nur weil dir dein Kotelette mal anbrennt und keinen Stahlhelm falls mal ein Komet bei dir einschlägt.
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HarzerUrvieh
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#33

Beitrag von HarzerUrvieh »

Bei dem Feuerlöscher bin ich mir nicht so sicher. Bevor das JC einen Umzug und eine neue Grundausstattung bezahlen muss, rufen sie bestimmt die 112 an. :8:
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marsupilami
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#35

Beitrag von marsupilami »

Wenn das so abläuft wie im Ahrtal ..... :8:
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Muss das sein?
Olivia
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#36

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 11:38 Vertragspflicht ist Vertragspflicht. Die Wohnung muss beheizbar sein und die Mindesttemperatur ist zu garantieren.
Scheinbar nicht mehr. viewtopic.php?t=29346

Und nun?
HarzerUrvieh
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#37

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 16:09 ...
Und nun?
Könnte sein, dass sich der ein oder andere Mieter auch über die vertaglichen Pflichten hinweg setzt, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#38

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 16:09
Günter hat geschrieben: Sa 23. Jul 2022, 11:38 Vertragspflicht ist Vertragspflicht. Die Wohnung muss beheizbar sein und die Mindesttemperatur ist zu garantieren.
Scheinbar nicht mehr. viewtopic.php?t=29346

Und nun?
Schaun wa mal, was die Gerichte sagen. In meinem ersten Prozess gegen die BA sagte die Richterin: "Es kommt nicht darauf an, was die Parteien (damit war die BA im Eimer) meinen, sondern was im Gesetz steht." So wird es auch hier passieren.
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Olivia
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#39

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 25. Jul 2022, 16:35 Könnte sein, dass sich der ein oder andere Mieter auch über die vertaglichen Pflichten hinweg setzt, oder?
:jojo:

Kanonenofen in die Wohnung, Ofenrohr durchs Fenster, Campingofen im Bad.
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Günter
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Re: Zahlt das Jobcenter Stromkosten für eine Notheizung?

#40

Beitrag von Günter »

Nö, keine Heizung, keine Miete!

Wie du mir, Sodomie.
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