Heizkostennachforderung - wie reagieren

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Koelsch
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Heizkostennachforderung - wie reagieren

#1

Beitrag von Koelsch »

Da dieses Thema ja sicher viele Menschen treffen wird, hier mal ein Zitat aus dem heutigen Newsletter von Harald Thom?
Zum Thema Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen f?r Leistungsbeziehende und nicht Leistungsbeziehende / Aufkl?rung und Handeln erforderlich
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Dann m?chte ich auch auf das Thema zu erwartende horrende Heizkosten- und Betriebskostenjahresabrechnungen f?r Leistungsbeziehende und nicht Leistungsbeziehende hinweisen.
Grunds?tzlich besteht f?r Leistungsbeziehende nach dem SGB II und SGB XII ein ?bernahmeanspruch der Unterkunfts- und Heizkosten in tats?chlicher H?he (so ? 22 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm ? 67 Abs. 3 SGB II/? 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII iVm ? 141 Abs. 3 S. 1 SGB XII). Dieser ?bernahmeanspruch ist aber bereits eingeschr?nkt, wenn die Leistungsbeziehenden zuvor wirksam zur Kostensenkung aufgefordert wurden (? 67 Abs. 3 S. 3 SGB II/? 141 Abs. 3 S. 3 SGB XII). In dem Fall einer horrenden Abrechnung wird gewiss ein ?bernahmeanspruch im Rahmen der Wohnraumsicherung nach ? 22 Abs. 8 S. 2 SGB II/bzw. ? 36 Abs. 1 S. 21 SGB XII) bestehen. Im SGB XII kann der ?bernahmeanspruch auch noch wegen restriktivster Anwendung der Begrenzung wegen fehlender Umzugserfordernis nach ? 22 Abs. 1 S. 2 SGB II bestehen. (Hier w?re aber eine ?bernahme im Rahmen der Wohnraumsicherung gerechtfertigt).

Um diesen Anspruch realisieren zu k?nnen, m?ssen SGB XII ? Beziehende und Analogleistungsbeziehende Gefl?chtete im Sinne des ? 18 Abs. 1 SGB XII im Monat der F?lligkeit beim Sozialamt einen Antrag stellen. Wird dieser Antrag nicht rechtzeitig gestellt, entf?llt der Anspruch auf ?bernahme auf Zuschussbasis. Dar?ber m?ssen die Menschen dringend aufgekl?rt werden!
Der ?bernahmeanspruch besteht auch f?r nichtleistungsbeziehende Menschen, wenn sie im Monat der F?lligkeit der Nachzahlung einen SGB II/SGB XII ? Antrag stellen. Das BSG sagt dazu, dass Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen immer Bedarf im Monat der F?lligkeit (BSG 22.3.2010 ? B 4 AS 62/09 R) sind und es dabei unerheblich ist, ob die Nachforderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist (BSG 24.11.2011 ? B 14 AS 121/10 R).

In dem Fall w?re der ?normale sozialrechtliche Bedarf? (Regelleistungen, Mehrbedarfe, Unterkunfts- und Heizkosten in tats?chlicher H?he) zu ber?cksichtigen und dann der jeweilige f?llige Nachzahlungsbetrag in tats?chlicher H?he. Ist dieser Bedarf nicht durch eigenes Einkommen gedeckt, besteht hier f?r einen Monat ein SGB II/SGB XII ? Leistungsanspruch in H?he des ungedeckten Bedarfes. Das ist vielen Verdienenden nicht bekannt und muss dringend bekannt gemacht werden. Hier sind Medien, Leistungstr?ger, Sozialberatungsstellen gefragt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#2

Beitrag von kleinchaos »

Der Harald gießt wieder Wasser auf meine Mühlen. Seit Jahren predige ich das schon. Ich kenne nur wenige, die das wirklich gemacht haben. Aber ich wage zu behaupten, dass es bald deutlich mehr werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#3

Beitrag von Olivia »

Ist dieser Bedarf nicht durch eigenes Einkommen gedeckt, besteht hier für einen Monat ein SGB II/SGB XII – Leistungsanspruch in Höhe des ungedeckten Bedarfes. Das ist vielen Verdienenden nicht bekannt und muss dringend bekannt gemacht werden. Hier sind Medien, Leistungsträger, Sozialberatungsstellen gefragt.
Da werden aber sich viele massiv für schämen und eben genau deswegen keinen Antrag stellen. Lieber wird ein Darlehen über viele Monate beim Vermieter abgezahlt.
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kleinchaos
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#4

Beitrag von kleinchaos »

Noch schlimmer: beim Versorger! Da wirds dann ein Bankdarlehen, das kostet noch Zinsen obendrauf
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marsupilami
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#5

Beitrag von marsupilami »

Um diesen Anspruch realisieren zu können, müssen SGB XII – Beziehende und Analogleistungsbeziehende Geflüchtete im Sinne des § 18 Abs. 1 SGB XII im Monat der Fälligkeit beim Sozialamt einen Antrag stellen. Wird dieser Antrag nicht rechtzeitig gestellt, entfällt der Anspruch auf Übernahme auf Zuschussbasis. Darüber müssen die Menschen dringend aufgeklärt werden!
Könnte u.U. schwierig werden.
Gas-Zentralheizung.
Abgerechnet wird das Kalender-Jahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
Vermieter lässt sich tatsächlich das ganze Jahr Zeit und wirft die NK- und HK-Abrechnung erst am 31.12.2022 - das ist ein Samstag - in den Briefkasten.

Wie soll nun im Monat der Fälligkeit ein Antrag gestellt werden?
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kleinchaos
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#6

Beitrag von kleinchaos »

Nix schwierig. Fällig wird die Zahlung im Februar. Und genau da, oder vorher im Januar schon, muss der Antrag gestellt werden. Für den Monat der Fälligkeit
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marsupilami
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#7

Beitrag von marsupilami »

Formal falsch!
Kukkst Du
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__271.html
Abs. 1


Aber!!

I.d.R. steht ja immer unten:
Zahlen sie den fälligen Betrag bis zum [Datum]
oder
Zahlbar binnen 14 Tagen (ist zu kurz, weil ...)
Denn es gibt ja den § 286 BGB
Gemäß § 286 Abs. 3 BGB sind offene Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu begleichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Rückzahlung erhalten oder eine Nachforderung zahlen müssen – die Frist ist sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter einzuhalten.
https://www.advocado.de/ratgeber/mietre ... abrechnung
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Olivia
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#8

Beitrag von Olivia »

Wie ist eigentlich das aktuelle Schonvermögen im SGB XII? Gilt da auch bis Jahresende 2022 befristete Sonderregelung aus dem Wohngeldgesetz?

Oder anders gefragt, müssen Rentner erst ihre Ersparnisse einsetzen für die Gasrechnung?
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marsupilami
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#9

Beitrag von marsupilami »

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Günter
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#10

Beitrag von Günter »

Ich lese immer Schonvermögen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich vielleicht wiederhole. Nur Bares ist Wahres. Mit zig Tausenden auf dem Konto ins ALG II zu marschieren, halte ich für sehr optimistisch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Heizkostennachforderung - wie reagieren

#11

Beitrag von Pegasus »

Das wirst Du immer wiederholen müssen. Aber ob das verstanden wird, wage ich z7umindest bei einigen zu bezweifeln.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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