Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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elektronix00
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Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#1

Beitrag von elektronix00 »

Hallo,
ich bin noch neu hier und habe mich gerade erst vor einer Stunde hier angemeldet. Ich bin auch dabei mich selbständig zu machen aber es gibt noch einige Fragen. Und genau die Berechnung des Freibetrags macht mir etwas Kopfzerbrechen.
Das obige Beispiel habe ich verstanden was die Berechnung der Freibeträge angeht. Aber wie sieht es aus wenn man auf eine höhere Summe im Monat kommt. z.B. 1600 Euro? Was passiert mit der Differenz von dem max. Höchstbetrag für einen Single, der bei 1200 Euro liegt? Bleiben die dann aus der Berechnung raus? Und wie sieht es mit der Versteuerung durch das Finanzamt aus? Welches Geld wird dafür als Basis genommen?
ich hoffe, ich konnte mich halbwegs deutlich ausdrücken.
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Koelsch
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: im Forum

Ja die Obergrenze für die Freibetragsberechnung ist 1200 € (außer es sind Kinder in der BG, dann 1500 €). Alles was darüber liegt wird voll auf das ALG II angerechnet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
elektronix00
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#3

Beitrag von elektronix00 »

Hallo,
danke für die nette Begrüßung und schnelle Antwort.
Und genau das verstehe ich nicht mit der vollen Anrechnung. Heisst das, dass ab dem Betrag von 1200 Euro dann alle Freibeträge wegfallen sowie auch die 180 Euro Fördergeld, die ich für die nächsten 6 Monate bekomme? Gelder, wie z.B. Krankenversicherung, die ja vom Jobcenter ebenfalls bezahlt werden, werden dann auch von dem höheren Betrag verrechnet? Dann wäre also das Jobcenter nur so was in der Art Rückendeckung, falls es mal nicht so gut läuft. Anonsten finanziere ich mich ja doch selber, habe auf die Dauer gesehen jede Menge zusätzlichen Papierkram und kann im Vergleich zum Finanzamt auch nur das als Ausgaben dagegenrechnen was mir der Kundenberater erlaubt. Kommt mich alles ein wenig unlogisch vor, vielleicht kapiere ich es deshalb nicht so richtig. Habe aber auch erst vor 10 Tagen das Gewerbe angemeldet und merke, dass es noch so einiges zu lesen auf das mich vorher nie jemand darauf hingewiesen hat.
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo und :willkommen:
elektronix00 hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 09:46 ...
a)Und wie sieht es mit der Versteuerung durch das Finanzamt aus?
b)Welches Geld wird dafür als Basis genommen?
...
Eine rechtssichere Beratung bekommst Du nur in einer Steuerberatung und, zu Steuern beraten, dürfen nur Steuerberater*innen. ;-)

Zu a) ist meine Meinung: dass Du die Frage präzisieren solltest. Welche Steuerart ist gemeint? Vermutlich Einkommensteuer, oder nicht?
Die Einkommensteuer wird doch jährlich berechnet, oder? Da kommt es auf monatliche Schwankungen nicht an...

Zu b) ist meine Meinung: dass alle besteuerbaren Einkommensarten als Basis herangezogen werden.
Du kannst dich auf vielen kostenfreien Internetprotalen zum Thema vorab informieren und dann mit gezielten Fragen die Steuerberatung Deines Vertrauens konfrontieren. Oder, Du holst Dir direkt eine "Basisberatung" in einer Steuerberatungskanzlei. Eine Beratung durch die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer ist i.d.R. auch kostenfrei, bietet aber (mMn) weniger Leistung als eine gute Steuerberatung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommen ... %C3%A4rung
https://www.vgsd.de/suche/einkommensteuer
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/e ... ekst.xhtml
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... chner.html

Viel Erfog!
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Habe ich jetzt erst gesehen...
elektronix00 hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 13:35 ...
Anonsten finanziere ich mich ja doch selber, habe auf die Dauer gesehen jede Menge zusätzlichen Papierkram und kann im Vergleich zum Finanzamt auch nur das als Ausgaben dagegenrechnen was mir der Kundenberater erlaubt.
...
Mit "Kundenberater" ist der Mitarbeiter (SB = Sachbearbeiter) vom Jobcenter (JC) gemeint? Wenn ja, der SB hat nichts damit zu tun, was Du gegenüber dem Finanzamt als Ausgabe ansetzen kannst/darfst!

Es gibt zwei Themen, in Deinen Fragen:
A) das Jobcenter, ALG II; da kann Dir das Forum sicher gute Infos und Unterstützung bieten.
B) das Finanzamt, Steuern; damit solltest Du dich an "Steuerprofis" wenden.
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#6

Beitrag von elektronix00 »

zuerst mal Danke für die schnellen Antworten.
Ich werde dann mal schauen, dass ich einen Steuerberater finde, der sich auch speziell mit selbständig machen bei Hartz 4 auskennt.
Wegen den anderen Fragen werde ich mich mal an die Leistungsabteilung vom Jobcenter wenden. Ich habe halt in den letzten beiden Tagen so viel gelesen und steige bei einigen Dingen nicht so richtig durch. Deshalb auch meine Frage wenn man über die 1200 Euro Grenze hinauskommt.
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Koelsch
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#7

Beitrag von Koelsch »

StB der sich mit ALG II auskennt - ich bin da skeptisch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#8

Beitrag von elektronix00 »

@ Koelsch: du machst mir wirklich keinen Mut. ;.)
Eigentlich muss doch der Steuerberater zu ALG II nur wissen, wie die Freibeträge sind und die EKS richtig ausgefüllt wird. Mir muss er zeigen wie ich meine Buchführung vorzubereiten habe. Da ich ja nicht der Erste bin, der aus Hartz 4 heraus sich selbständig machen will, weiss doch bestimmt jemand hier wo ich mit dem geringsten Aufwand die beste Beratung bekomme. Auf jeden Fall schreibe ich morgen früh noch eine Mail an die Leistungsabteilung und frage genau nach, was die in nächster Zeit alles von mir haben wollen. Mein Sachbearbeiter hat mich für Fragen rund um Fördergeld, EKS und was es sonst noch so gibt an die Leistungsabteilung verwiesen.
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Koelsch
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#9

Beitrag von Koelsch »

Mach Dich nicht unnötig verrückt. Meine Erfahrung ist leider, Steuerberater haben von ALG II wenig Ahnung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

elektronix00 hat geschrieben: So 10. Jul 2022, 16:05 @ Koelsch: du machst mir wirklich keinen Mut. ;.)
Eigentlich muss doch der Steuerberater zu ALG II nur wissen, wie die Freibeträge sind und die EKS richtig ausgefüllt wird. Mir muss er zeigen wie ich meine Buchführung vorzubereiten habe. Da ich ja nicht der Erste bin, der aus Hartz 4 heraus sich selbständig machen will, weiss doch bestimmt jemand hier wo ich mit dem geringsten Aufwand die beste Beratung bekomme. Auf jeden Fall schreibe ich morgen früh noch eine Mail an die Leistungsabteilung und frage genau nach, was die in nächster Zeit alles von mir haben wollen. Mein Sachbearbeiter hat mich für Fragen rund um Fördergeld, EKS und was es sonst noch so gibt an die Leistungsabteilung verwiesen.
Du hast schon sehr viel Mut bewiesen, wenn Du ohne geringe Kenntnisse von Besteuerung gründest. :beten:

Der Steuerberater heißt so, weil er zu steuerlichen Themen beraten kann. Vielleicht gockelst Du mal nach "Sozialhilfeberatung" oder stell Deine Fragen hier ein...

Was meinst Du, wie viele aus ALG II heraus gründen und sich eine Beratung im Wert von ~ 250,- Euro netto pro Stunde gönnen? Es werden nicht sooo viele sein.

Den Hinweis zur HWK bzw. IHK hast Du gelesen?

Das JC per Email zu kontaktieren, ist jedenfalls nicht empfehlenswert. Da wird Dir hier jeder zu schriftlich, nachweisbar zugestellt usw. raten.
Bspw.: Fax mit qualifiziertem Sendenachweis, Einschreiben, Einwurf unter Zeugen...

Viel Erfolg!
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marsupilami
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#11

Beitrag von marsupilami »

Und wenn das JC rumzickt, auf deren Beratungspflicht hinweisen.

https://sozialberatung-kiel.de/2018/08/ ... e-beraten/

https://tinyurl.com/2q25wtvy
Signatur?
Muss das sein?
elektronix00
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#12

Beitrag von elektronix00 »

Danke für die vielen Antworten und Tipps,
in den letzten Tagen habe ich mich natürlich in das ein oder andere Thema reingelesen und auch die Leistungsabteilung angemailt. In der Regel habe ich innerhalb einer Stunde von denen Rückantwort aber diesmal warte ich schon ein paar Tage. Ich hatte nämlich mitgeteilt, dass ich für das Ausfüllen der EKS unbedingt noch ein paar Informationen benötige und dass man mir bitte einen Termin mit einer Abteilung anbieten soll, die später auch diese EKS auswertet, also eine Fachabteilung. Ich muss nämlich wissen mit wieviel Prozent ich die Telefonkosten angebe und ob ich Jahresbeträge von Versicherungen auf den Monat umlegen muss. Also Fragen speziell zu laufenen Fixkosten die auch in Verbindung mit meinem Unternehmen stehen. Ich habe auch gleich schon darauf hingewisen, dass ich wegen meiner Mitwirkungspflicht alles ordnungsgemäß ausfüllen muss und das kann ich eben nur wenn ich von der entsprechenden Abteilung dann auch die benötigten Informtionen bekomme. Der Hinweis, dass Steuerberater sich in der Regel nicht mit ALG II ist gut, das werde ich auch als Argument bringen falls man mich dort hin verweisen möchte. Wenn alle Stricke reissen, was ich nicht hoffe, kann ich mich immer noch bei meinem Sachbearbeiter melden. Der ist sehr freundlich und hilfbereit und ruft mich auch schon mal morgens um 7.00 Uhr an wenn er im Homeoffice ist. Aber beim Selbständig machen und EKS ist er auch überfragt. Nächste Woche weiss ich mehr. Einen Steuerberater habe ich auch schon gefunden, den sehe ich nächste Woche beim Klassentreffen.
Nochmals Danke an Alle für die vielen Tipps und Links.
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#13

Beitrag von Koelsch »

Versicherungen, da gilt leider das "heilige" Zu- und Abflussprinzip, werden also nur in dem Monat berücksichtigt, in dem gezahlt wird. Ausnahme: Pflichtversicherungen, z.B. Kfz.-Haftpflicht, gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht usw. - da darfst Du 1/12 des Jahresbetrags einsetzen.
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#14

Beitrag von HarzerUrvieh »

Bezüglich der KFZ-Versicherung ist es eventuell besser, wenn man halbjährlich oder vierteljährlich an die Versicherung zahlt. Dann ist der Abfluss ziemlich sicher im Bewilligungseitraum. Bei einer jährlichen Zahlung, ist der Abfluss nicht unbedingt im Bewilligungszeitraum und man hat auf jeden Fall mehr "Redebedarf" ggü. dem JC.
Viel Erfolg!
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#15

Beitrag von kleinchaos »

Telefonkosten in voller Höhe angeben. Das JC berücksichtigt davon 50% als betriebliche Aufwendung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#16

Beitrag von elektronix00 »

Gute Nachrichten. Ich hatte heute morgen ein Gespräch mit der Leistungsabteilung und die hatten mir bestätigt, dass meine Unterlagen an eine Fachabteilung weitergeben werden, die sich um neue Selbständige kümmert. Hier bekomme ich auch weitere Hilfe und mir werden auch meine Fragen zur EKS beantwortet. Ich habe mich leider etwas zu früh "verrückt" gemacht. Ich bedanke mich mal soweit bei allen, die mir mit Tipps und Hilfen weitergeholfen haben.
Gruß, Michael
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marsupilami
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#17

Beitrag von marsupilami »

Solltest Du Zweifel haben an dem, was von dieser Selbstständigen-Abteilung kommt, wende Dich vertrauensvoll an uns.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#18

Beitrag von elektronix00 »

Hallo,
da bin ich wieder. Ich hatte letzte Woche mal wieder telefonischen Kontakt mit dem Jobcenter / Leistungsabteilung weil sich in der Zwischenzeit noch nichts ergeben hatte. Und promt bekam ich wieder eine ganz andere Aussage. Ich muss zuerst die vorläufige EKS ausfüllen und dann erst würde sich diese Spezialabteilung bei mir melden. Ich hatte der Dame am telefonerklärt, dass ich mir bei bestimmten Punkten nicht so sicher sei und ich doch etwas Hilfe bei der EKS benötige. Ich solle mich dann an einen Steuerberater wenden. Beim Gespräch vor ca. 2 Wochen bekam ich andere Antworten (steht weiter oben) Ich werde nun mit bestem Gewissen die vorläfige EKS ausfüllen natürlich nicht zu meinem Nachteil, aber nicht sie unterschreiben. Dann muss sich ja zwangsläufig diese Spezialabteilung melden, die Leistungsabteilung ist ja dann nicht mehr zuständig, so wie mir ebenfalls mitgeteilt wurde.

Um nochmals auf meine Ausgangsfrage des Beitrags zurückzukommen. Ich hatte auf einer Internetseite zum Thema Selbständigkeit bei Hartz 4 was die Berücksichtigung der Freibeträge etwas gelesen, was ich nicht so wirklich nachvollziehen kann.
Wenn man z.B. 1700 Euro Umsatz macht und zuerst mal alle Unkosten abzieht (Benzin, Telefon, KFZ, usw.) und es bleiben noch ca. 1500 Euro übrig, dann ist das doch die Berechnungsgrundlage für die Freibeträge? Von den 1500 Euro darf ich 100 Euro behalten und es bleiben noch 1400 Euro übrig. Bis zur 1000 Euro Grenze darf ich dann nochmals 20% = 200 Euro behalten und bis zur 1200 Euro Grenze dann noch 10% = 20 Euro. Was passiert mit dem Geld, das über die Grenze von 1200 Euro hinausgeht? Das wären dann 300 Euro? Ich hatte gelesen, dass das nun komplett mit dem Hartz 4 Satz verrechnet wird, also mit dem Geld was ich zur Zeit im Monat bekomme. Das sind 837 Euro Hartz 4 mit Miete und auch noch 180 Euro Einstiegsgeld. Man kann mir doch nicht mehr Geld abziehen wie ich im Monat an Gewinn mache? Sonst käme ich ja nie auf einen Gewinn, der mich aus der Hartz 4 Schiene befreit. oder mache ich hier einen Denkfehler?
Hier mal ein Textauszug von dieser Webseite:

bis 100,- Euro: 100% bleiben bei dir / es wird nichts abgezogen
ab 100,-€ bis 1.000,- 20% des Gewinns bleiben bei dir / es werden 80 % des Gewinns abgezogen
ab 1.000,-€ bis 1.200,- Euro: 10% des Gewinns bleiben bei dir / es werden 90 % des Gewinns abgezogen
über 1.200,- Euro: alles wird angerechnet / es wird der komplette Gewinn abgezogen
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#19

Beitrag von Koelsch »

Korrekt, über 1200 wird komplett angerechnet.
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marsupilami
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#20

Beitrag von marsupilami »

Der "Denkfehler" liegt in der offenbar nicht korrekten Anwendung der Wörtchen "abziehen" und "anrechnen".

Das JC zieht Dir kein Geld ab.
Sie rechnen an.

Offenbar liegst Du mit den 1.200 über dem errechneten Bedarf.
Der umfasst den Regelsatz plus Miete (incl. NK)

Gegen diesen Bedarf wird eben Dein Gewinn "angerechnet".
Und wenn Du mit dem Gewinn gleichauf mit Deinem Bedarf liegst oder gar darüber, gibt's vom JC kein Geld.
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elektronix00
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#21

Beitrag von elektronix00 »

Danke für die schnelle Antwort.
OK, das heisst dann im Klartext, dass mir nur so viel angerechnet werden kann, wie ich insgesamt an Bezügen bekomme. Die 180 Euro Fördergeld bleiben aber davon unberührt? Ab welchem Umsatz wird man vom Jobcenter rausgekickt? Es kann ja mal sein, dass ein Monat gut läuft und man einen wirklich guten Umsatz macht. Und wenn man dann beim Jobcenter rausfliegt kommen ja noch ganz andere Kosten ins Spiel. Z. B. die Krankenversicherung.
Ich glaube wirklich, dass ich mich viel zu viel verrückt mache. Aber das ist eben meine Art.
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Re: Berechnung des Freibetrags beo Einkommen über 1.200 €

#22

Beitrag von Koelsch »

Denke ich auch. Der einzelne Monat zählt nicht, entscheidend ist der Durchschnitt im BWZ von 6 Monaten. Und wenn Du die Krankenkasse nicht bezahlen kannst, kommt dafür ein Zuschuss nach § 26 SGB II in Frage.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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