Dort steht unter anderem:
Allgemeine Hinweise:
Für die Dauer des Leistungsbezugs sind gemäß § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) alle Änderungen von Tatsachen, die für die Leistungsgewährung maßgebend sind, insbesondere Änderungen in den Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen, der Wechsel der Einrichtung, jede auch nur vorübergehende Abwesenheit sowie die Aufnahme in ein Krankenhaus oder andere Einrichtung unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Eine Änderung der Vermögensverhältnisse stellt insbesondere auch die Überschreitung des Vermögensfreibetrages dar.
OP war 12.07.2022 und eigentlich ambulant - also max. 1/2 Tag "abwesend".
Nun haben die Ärzte während bzw. zum Abschluss der OP entschieden:
Schmerzen, keine Versorgung zu Hause, in meinem Fall Risiko nicht unerheblicher Nachblutungen .... - Patient bleibt erstmal über Nacht da.
Nach Visite wurde entschieden: kann doch nach Hause.
Zuzahlung musste ich für 2 volle Tage leisten.
Konkrete Frage:
Soll ich melden oder nicht?
Wobei ich persönlich der Auffassung bin:
1.)
a) geplant war ambulant - daher sah ich keine Notwendigkeit zur Meldung
b) ich war nicht absichtlich abwesend - med. Notwendigkeit und Narkose

2.)
Aus dem angeführten § 60 SGB I kann ich nicht entnehmen, warum 2 Tage Abwesenheit leistungsrelevant sein sollten.
Vor allem wenn ich die aus med. Gründen im Krankenhaus verbracht habe.
Außerdem bin ich der Auffassung:
Wer viel fragt, geht viel irr.