JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

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Koelsch
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JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB liebt es sehr warm - ok, sein Problem. Sein Gasversorger erhöhte nun die Vorauszahlungen, JC lehnte dies komplett ab.
JC zu Heizkostenerhöhung_ano.pdf
Ich möchte darauf kurz und schmerzlos reagieren, und bitte um Bemeckerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom 2.8.2022 kann ich nicht akzeptieren.
Die Mainova erhöht die monatlichen Vorauszahlungen auf Grund der stark gestiegenen Gaspreise um 60% von € 110 auf € 176. Genau diese prozentuale Erhöhung aber müssen doch auch Sie für die von Ihnen anerkannten Heizkosten übernehmen, diese müssen also steigen von derzeit € 69,00 auf € 110,40.
Ich bitte daher, Ihr Schreiben entsprechend zu korrigieren.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#2

Beitrag von marsupilami »

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom 2.8.2022 kann ich nicht akzeptieren.
Die Mainova erhöht die monatlichen Vorauszahlungen auf Grund der - nicht nur bundesweit - stark gestiegenen Gas-Einkaufspreise um 60% von € 110 auf € 176. Exakt diese derzeitige prozentuale Erhöhung (weitere Erhöhungen sind nicht ausgeschlossen) aber müssen doch auch Sie für die von Ihnen mit Bescheid vom [Datum] anerkannten Heizkosten übernehmen.
Diese behördlich anerkannten Heizkosten-Vorauszahlungen müssen also ebenfalls um 60 % steigen von derzeit € 69,00 auf € 110,40.
Ich erwarte daher, dass Sie Ihre Berechnungen nochmals prüfen und folgerichtig den Inhalt Ihres Schreiben entsprechend korrigieren.

Nein: "genau" und "exakt" haben im teutschen Sprachgebrauch eben nicht (mehr) die selbe Bedeutung.
https://mondkalb-zeitung.de/sozusagen-g ... uellworts/

"exakt" hat - m.M.n. - eher was von mathematischer Präzision.
Daher macht es Sinn, das Wort "exakt" zu verwenden.

Mit dem Gebrauch von "genau" will man eher verschleiern, dass man/vrau eben nicht umfassend und gewissenhaft "geprüft" hat.


Oder so ähnlich.
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Koelsch
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#3

Beitrag von Koelsch »

Merci vielmals, ist besserer
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Olivia
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#4

Beitrag von Olivia »

Muss das Jobcenter zunächst mal eine zu hohe Abrechnung übernehmen und prüft dann die Angemessenheit der Heizkosten bezogen auf die Wohnung, oder gilt das "Heizkostenlimit" von Anfang an? Falls ersteres, so denke ich, werden Heizkostensenkungsaufforderungen in Zukunft häufiger vorkommen.
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Koelsch
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#5

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens gucken die gleich in den Heizkostenspiegel. Es wird also nicht erst zu viel gezahlt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#6

Beitrag von Olivia »

Und gelten die angemessenen Heizkosten für die tatsächliche Wohnfläche oder für die abstrakt angemessene Wohnfläche (ca. 45-50 m² für eine 1er-BG)?

Anders gefragt, kann jemand mit kleinerer Wohnung etwas mehr heizen und wer mehr Platz hat, muss die Heizung etwas mehr runterdrehen?
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marsupilami
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#7

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 09:19 Anders gefragt, kann jemand mit kleinerer Wohnung etwas mehr heizen
Nein - Heizspiegel
Olivia hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 09:19 und wer mehr Platz hat, muss die Heizung etwas mehr runterdrehen?
Diese Formulierung passt nicht so recht.
Das JC fragt (sich): wie groß darf die Wohnung sein, was sagt der Heizspiegel dazu?
Die Wohnung ist zu groß - Aha!
Was sagt der Heizspiegel? - wir akzeptieren die etwas zu große Wohnung, da die Miete okay ist.
Aber wir übernehmen Heizkosten nur bis Heizspiegel für angemessene Wohnungsgröße.
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Pegasus
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#8

Beitrag von Pegasus »

Aber wir übernehmen Heizkosten nur bis Heizspiegel für angemessene Wohnungsgröße.
Genau davor fürchte ich mich. 3 Zimmer - 58,50 ²m - KDU satte 555,- €. Bislang hat Grusi-Amt nicht gemeckert. :8:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#9

Beitrag von marsupilami »

Vorteil des Alters?
Denn die Frage wäre: wie teuer wird ein Umzug für's Gruselamt?
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Pegasus
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#10

Beitrag von Pegasus »

Ich hege ein klein wenig Hoffnung wegen Merkzeichen G. Zudem brauche ich Erdgeschoss und sicheren Unterstand für das E-Mobil.
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#11

Beitrag von marsupilami »

Sag' ich doch.
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#12

Beitrag von ernest1950 »

marsupilami hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 09:28
Olivia hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 09:19 Anders gefragt, kann jemand mit kleinerer Wohnung etwas mehr heizen
Nein - Heizspiegel
Olivia hat geschrieben: Di 9. Aug 2022, 09:19 und wer mehr Platz hat, muss die Heizung etwas mehr runterdrehen?
Diese Formulierung passt nicht so recht.
Das JC fragt (sich): wie groß darf die Wohnung sein, was sagt der Heizspiegel dazu?
Die Wohnung ist zu groß - Aha!
Was sagt der Heizspiegel? - wir akzeptieren die etwas zu große Wohnung, da die Miete okay ist.
Aber wir übernehmen Heizkosten nur bis Heizspiegel für angemessene Wohnungsgröße.
Diese Begründung nur bis Heizspiegel ist nicht korrekt.
Wenn die Wohnung größer ist, allerdings innerhalb der Angemessenheit, dann müssen auch die höheren Heizkosten bezahlt werden, sofern Angemessenheit und Heizkosten laut Heizspiegel für eine angemessene Wohnung in der Gesamtheit dem höheren Wert von größerer Wohnung mit größeren Heizkosten entspricht bzw. niedriger ist. Erst wenn verschwenderisch geheizt wird (hier spielt aber der Preis keine Rolle sondern der Verbrauch), wird diese Verschwendung berücksichtigt.
Sollte bei größerer Wohnung mit Heizkosten für die größere Wohnung alles innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegen, müßte das Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung (wegen zu hoher Heizkosten) schicken, eine neue TEURERE Wohnung zu suchen (weil die Angemessenheitsgrenze höher ist als die aktuellen Kosten)! Das wäre aber konterkariert.
Das BSG hat vor Jahren bereits auf die Gesamtheit der Angemessenheit ein Urteil gefällt.
Olivia
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#13

Beitrag von Olivia »

Also wie nun? Werden die Heizkosten bezogen auf die abstrakt angemessenen Wohnungs-m² bezahlt oder nicht?
ernest1950
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#14

Beitrag von ernest1950 »

WENN die Angemessenheitsgrenzen in der Summe eingehalten werden, müssen auch Miete und Heizkosten komplett übernommen werden.
Beispiel zum Verständnis:
NRW 50qm, 400€ Kaltmiete, 100€ Nebenkosten, 60€ Heizkosten = 560€ ist die Angemessenheitsgrenze in der Summe
tatsächliche Wohnung:
70qm, 350€ Kaltmiete, 100€ Nebenkosten, 84€ Heizkosten = 534€ Gesamtmiete, da diese Gesamtmiete unterhalb der Angemessenheitsgrenze liegt, müssen die kompletten Kosten auch für eine 70qm-Wohnung übernommen werden. Erst wenn die Angemessenheitsgrenze überschritten wird, ändert sich die Sachlage.
Ergebnis;
Auch wenn bei den Heizkosten 60€ als Grenze angegeben wurde, müssen die höheren Heizkosten übernommen werden.
Will das Jobcenter weniger zahlen, muß es eine Kostensenkungsaufforderung schicken im Ergebnis:
Die Miete von 534€ muss auf den Betrag von 560€ (Angemessenheitsgrenze) gesenkt werden. Das ist unmöglich!
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Koelsch
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#15

Beitrag von Koelsch »

Tut mir leid, Heizkosten haben in der Angemessenheit nix zu suchen, da gehts allein um Bruttokaltmiete.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#16

Beitrag von Koelsch »

Heizkosten einfaches fiktives Beispiel:

max Heizkosten = € 2,00/m2

Also für angemessene Wohnung von 50 m2 € 100

Bedeutet Heizkosten bis € 100 sind zu übernehmen, egal wie gross die Wohnung ist. Liegen die Heizkosten darüber wird auf diese 100 gekürzt.
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Olivia
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#17

Beitrag von Olivia »

aha, danke :Daumenhoch:
ernest1950
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#18

Beitrag von ernest1950 »

Produkttheorie BSG B 7b 18/06 R.
Nicht Größe, Betriebs- oder oder Heizkosten sind entscheidend, sondern die Gesamtkosten incl. Betriebskosten und Kaltmiete.
Ist diese innerhalb der Angemessenheit, so sind die Heizkosten, sofern nicht verschwenderisch, komplett zu übernehmen.
Ist die Wohnung nach der oben beschriebenen Produkttheorie, von ihren Mietkosten her angemessen, sind die Heizkosten GRUNDSÄTZLICH zu übernehmen.
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Günter
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#19

Beitrag von Günter »

Ich hätte kurz und knapp geantwortet.

Widerspruch gegen die willkürliche Ablehnung der gestiegenen Heizkostenvorauszahlung.

SgDuH,

Ihnen sollte das Thema Kostenexplosion der Energiekosten bekannt sein, andernfalls empfehle ich Ihnen einen Blick in die Zeitung oder in eine der bekannten Nachrichtensendungen. Ich setze Ihnen eine Frist bis zum (SanktNimmerleinstag) um die Kosten zu übernehmen, ansonsten bleibt mir nur der Weg zum Sozialgericht, den ich dann auch beschreiten werde.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#20

Beitrag von Koelsch »

Und weiter geht's, wie reagiert man am Besten?
Antwort JC auf HK-Erhöhung_ano.pdf
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#21

Beitrag von Olivia »

Die angefragten Daten müssen bei der Mainova angefragt und dem Jobcenter mitgeteilt werden.

Das Jobcenter müsste dann den Mittelwert (?) nach dem Heizkostenspiegel an Wärme zugestehen.

Die Frage ist, wie der eLB den Heizkostenverbrauch selbst überwachen kann. Wärmemengenzähler sind dazu nicht geeignet. Der eLB muss die Möglichkeit zur Verbrauchssteuerung haben. Evtl. das Jobcenter fragen, wie vorzugehen ist?
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Koelsch
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#22

Beitrag von Koelsch »

Wo ist die Rechtsgrundlage für die Vorlage dieser Daten? Die haben die alte Abschlagsrechnung und die alte Abrechnung der Mainova, und sie sehen, der Abschlag erhöh sich um 60%.
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#23

Beitrag von Olivia »

Das Maximum pro m² ergibt sich aus dem Heizkostenspiegel. Die Quadratmeter der Wohnung x den zulässigen Jahresverbrauch x den Arbeitspreis will das Jobcenter wissen, damit es keine Verschwendung finanziert.

Die Frage ist, wie kann eLB erkennen, wann das Maximum ausgeschöpft ist. Installiert der Vermieter auf Kosten des Jobcenters einen entsprechenden Zähler? Gibt es überhaupt so einen Zähler? Die Wärmemengenzähler an den Heizkörpern bzw. die Verdunsterröhrchen sind ungeeignet.
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kleinchaos
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#24

Beitrag von kleinchaos »

Nein, sowas gibts nicht.

Heizkostenspiegel ist auch nicht wirklich hilfreich. Das Wärmebedürfnis ist bei jedem anders.
Auch die Situation kann sehr unterschiedlich sein. Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob in einer Wohnung ein kostenbewusster Single wohnt, der erwerbstätig ist und während der aushäusigen Zeit die Heizung runterdrehen kann, oder ob ein arbeitsloser und/oder kranker Mensch in der Wohnung lebt, der eben nicht 10 Stunden am Tag außer Haus ist. Und wer sich, warum auch immer, wenig(er) bewegt, und daher auch eher friert.

Heizkostenspiegel kann nur einen groben Mittelwert darstellen. Ansonsten ist die Wohlfühltemperatur bei jedem verschieden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: JC lehnt Heizkostenerhöhung ab

#25

Beitrag von Olivia »

Der Heizkostenspiegel hat ja vier Spalten. Sparsam, durchschnittlich, erhöht und verschwenderisch.

eLB soll es "mollig warm" mögen. Das wird in einer Gas- und Energiemangellage nicht mehr gehen.
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