marsupilami hat geschrieben: ↑Di 9. Aug 2022, 09:28
Olivia hat geschrieben: ↑Di 9. Aug 2022, 09:19
Anders gefragt, kann jemand mit kleinerer Wohnung etwas mehr heizen
Nein - Heizspiegel
Olivia hat geschrieben: ↑Di 9. Aug 2022, 09:19
und wer mehr Platz hat, muss die Heizung etwas mehr runterdrehen?
Diese Formulierung passt nicht so recht.
Das JC fragt (sich): wie groß darf die Wohnung sein, was sagt der Heizspiegel dazu?
Die Wohnung ist zu groß - Aha!
Was sagt der Heizspiegel? - wir akzeptieren die etwas zu große Wohnung, da die Miete okay ist.
Aber wir übernehmen Heizkosten nur bis Heizspiegel für angemessene Wohnungsgröße.
Diese Begründung nur bis Heizspiegel ist nicht korrekt.
Wenn die Wohnung größer ist, allerdings innerhalb der Angemessenheit, dann müssen auch die höheren Heizkosten bezahlt werden, sofern Angemessenheit und Heizkosten laut Heizspiegel für eine angemessene Wohnung in der Gesamtheit dem höheren Wert von größerer Wohnung mit größeren Heizkosten entspricht bzw. niedriger ist. Erst wenn verschwenderisch geheizt wird (hier spielt aber der Preis keine Rolle sondern der Verbrauch), wird diese Verschwendung berücksichtigt.
Sollte bei größerer Wohnung mit Heizkosten für die größere Wohnung alles innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegen, müßte das Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung (wegen zu hoher Heizkosten) schicken, eine neue TEURERE Wohnung zu suchen (weil die Angemessenheitsgrenze höher ist als die aktuellen Kosten)! Das wäre aber konterkariert.
Das BSG hat vor Jahren bereits auf die Gesamtheit der Angemessenheit ein Urteil gefällt.