Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag
Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag
Hallo an alle,
ich habe eine Frage zum Thema eingereichter Weiterbewilligungsantrag und die Anlage VM .
Sollte die Anlage VM zusätzlich ausgefüllt werden (keine Änderungen eingetroffen) aber da ich eine Mitwirkungspflicht wollte ich mich erkundigen ob zu einem bereits eingereichten WBA Antrag zusätzlich bzw. nachträglich die Anlage VM ausgefüllt werden muss? Habt ihr diese Anlage auch ausfüllen müssen? Ausserdem wird nach der Betriebskostenabrechnung gefragt, aber diese liegt mir bisher noch nicht vom Vermieter vor.
Freue mich über eine Rückmeldung.
Gruß
M.
ich habe eine Frage zum Thema eingereichter Weiterbewilligungsantrag und die Anlage VM .
Sollte die Anlage VM zusätzlich ausgefüllt werden (keine Änderungen eingetroffen) aber da ich eine Mitwirkungspflicht wollte ich mich erkundigen ob zu einem bereits eingereichten WBA Antrag zusätzlich bzw. nachträglich die Anlage VM ausgefüllt werden muss? Habt ihr diese Anlage auch ausfüllen müssen? Ausserdem wird nach der Betriebskostenabrechnung gefragt, aber diese liegt mir bisher noch nicht vom Vermieter vor.
Freue mich über eine Rückmeldung.
Gruß
M.
Re: Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag
Die Anlage VM sollte bei einem WBA nur eingereicht werden, wenn entweder vom Jobcenter dazu aufgefordert wird oder wenn sich tatsächliche mitteilungspflichtige Änderungen beim Vermögen ergeben haben. Da letzteres nicht der Fall ist, kannst Du die Anlage VM weglassen, es sei denn, das Jobcenter will sie nach schriftlicher Aufforderung haben.
Re: Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag
Hallo Olivia,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Also erst nachdem ich den WBA Antrag eingereicht hatte kann später die Anlage VM als Aufforderung zur Mitwirkung und Kontoauszüge hab ich vergessen zu erwähnen aus 3 Monaten da es ne Aufforderung ist muss ich wohl ? Es steht folgende Unterlagen Angaben werden noch benötigt Kontoauszüge der letzten 3 Monate Chronologisch sortiert - Betriebskostenabrechnung 2021 (liegt noch nicht vor) und ausgefüllte Anlage VM
Hinweis auf § 60 SGBI und sollte ich bis Anfang Sep. 2022 nicht reagieren werden/ od. können die Leistungen ganz versagt werden. Da im WBA keine
Änderungen waren, verstehe ich nicht weshalb die Kontoauszüge und Anlage VM nachträglich angefordert werden.
Was empfiehlt ihr ohne eine Versagung der Leistung? Darf bei den Kontoauszügen überhaupt geschwärzt werden wenn ja was?
Gruß
M.
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Also erst nachdem ich den WBA Antrag eingereicht hatte kann später die Anlage VM als Aufforderung zur Mitwirkung und Kontoauszüge hab ich vergessen zu erwähnen aus 3 Monaten da es ne Aufforderung ist muss ich wohl ? Es steht folgende Unterlagen Angaben werden noch benötigt Kontoauszüge der letzten 3 Monate Chronologisch sortiert - Betriebskostenabrechnung 2021 (liegt noch nicht vor) und ausgefüllte Anlage VM
Hinweis auf § 60 SGBI und sollte ich bis Anfang Sep. 2022 nicht reagieren werden/ od. können die Leistungen ganz versagt werden. Da im WBA keine
Änderungen waren, verstehe ich nicht weshalb die Kontoauszüge und Anlage VM nachträglich angefordert werden.
Was empfiehlt ihr ohne eine Versagung der Leistung? Darf bei den Kontoauszügen überhaupt geschwärzt werden wenn ja was?
Gruß
M.
Zuletzt geändert von MINA04 am Mi 17. Aug 2022, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
- marsupilami
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- Beiträge: 34794
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag
Jep,
Wenn extra verlangt wird, womöglich mit Hinweis auf Mitwirkungspflicht, kommst Du nicht drumherum.
Du könntest ja in der Zwischenzeit im Lotto gewonnen oder geerbt haben.
Und wenn Du das bisher nicht gemeldet hast, kommt man Dir so auf die Schliche.
(Weiterbewilligungs-)Antrag, Formular VM plus Konto-Auszüge ist eigentlich Standard.
Auch bei ALG II und später bei Grusi.
Da großartig gegenanzulaufen halte ich für verschwendete Energie.
Selbst wenn derzeit die Vermögensprüfung bis Ende des Jahres ausgesetzt wurde.
Wobei: alles was ich dazu gefunden habe, bezieht sich auf SGB II !!!
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-un ... %20handelt.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-re ... 13046.html
In wie weit dieses Aussetzen der Vermögensprüfung auch für SGB III - also Arbeitslosengeld I - gilt, ist mir völlig durch die Lappen gegangen.
Stelle ich gerade fest.
Trotzdem bleib ich dabei: sofern Du nicht über die "übliche" Freigrenze kommst, ausfüllen und gut ist.
Die haben ihr Formular, können Häkchen in der Liste ansetzen und Du hast Deine Ruhe.

Wenn extra verlangt wird, womöglich mit Hinweis auf Mitwirkungspflicht, kommst Du nicht drumherum.

Du könntest ja in der Zwischenzeit im Lotto gewonnen oder geerbt haben.
Und wenn Du das bisher nicht gemeldet hast, kommt man Dir so auf die Schliche.
(Weiterbewilligungs-)Antrag, Formular VM plus Konto-Auszüge ist eigentlich Standard.
Auch bei ALG II und später bei Grusi.
Da großartig gegenanzulaufen halte ich für verschwendete Energie.
Selbst wenn derzeit die Vermögensprüfung bis Ende des Jahres ausgesetzt wurde.
Wobei: alles was ich dazu gefunden habe, bezieht sich auf SGB II !!!
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fac ... 146402.pdf
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-un ... %20handelt.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-re ... 13046.html
In wie weit dieses Aussetzen der Vermögensprüfung auch für SGB III - also Arbeitslosengeld I - gilt, ist mir völlig durch die Lappen gegangen.
Stelle ich gerade fest.
Trotzdem bleib ich dabei: sofern Du nicht über die "übliche" Freigrenze kommst, ausfüllen und gut ist.
Die haben ihr Formular, können Häkchen in der Liste ansetzen und Du hast Deine Ruhe.
Zuletzt geändert von marsupilami am Mi 17. Aug 2022, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag
Ok besser ist .... darf ich bei Kontoauszüge schwärzen wo ich Online eingekauft habe?
Oder muss alles sichtbar sein?
Also ich danke hier jeden der mir so schnell zurückgeantwortet hat
Gruß
M
Oder muss alles sichtbar sein?
Also ich danke hier jeden der mir so schnell zurückgeantwortet hat
Gruß
M
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 34794
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag
Jep
Der Betrag muss aber stehen bleiben!
Schau mal hier:
viewtopic.php?t=11217
in der Anleitung steht so ungefähr drinne, was geschwärzt werden darf.
Da hat sich nicht viel geändert.
Hab' grad Langeweile und nix besseres zu tun.

Der Betrag muss aber stehen bleiben!
Schau mal hier:
viewtopic.php?t=11217
in der Anleitung steht so ungefähr drinne, was geschwärzt werden darf.
Da hat sich nicht viel geändert.
Hab' grad Langeweile und nix besseres zu tun.

Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag
vielen Dank
Gruß
M
Gruß
M
Re: Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag
Hall an alle
vielen Dank für eure Rückmeldungen ich wollte kurz bescheid geben hat alles gut geklappt ich hab alles wie empfohlen zugesandt an Jc und den neuen Bescheid erhalten. Ich wollte nicht unnötig Energien verschwenden deshalb hab ich im Forum hier bei euch zuerst gefragt , nachgedacht und dann entschieden.
Nochmals vielen lieben Dank.
Gruß
M
vielen Dank für eure Rückmeldungen ich wollte kurz bescheid geben hat alles gut geklappt ich hab alles wie empfohlen zugesandt an Jc und den neuen Bescheid erhalten. Ich wollte nicht unnötig Energien verschwenden deshalb hab ich im Forum hier bei euch zuerst gefragt , nachgedacht und dann entschieden.
Nochmals vielen lieben Dank.
Gruß
M
Re: Anlage VM bei Weiterbewilligungsantrag


Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.