Hallo Leuts,
ich habe da noch einen Fall SOFORTHILFE NRW... beantragt 31.03. und gezahlt 01.04. für den Förderzeitraum März bis Mai 2020.
Bescheide von JC sind abschließend für den BWZ Nov.2019 bis April 2020 und vorläufig von Mai bis Oktober 2020 vorhanden.
Ich beziehe mich auf die Weisung Stnd 31.07.2021, S. 27:
Mein Fall:Beispiel 1 (bezogen auf die Monate der Förderung):
Keine sonstigen Betriebseinnahmen, 2.000,00 EUR Corona-Soforthilfe, 700,00 EUR Ausgaben.
Bei 2.000,00 EUR Corona-Soforthilfe abzüglich der Betriebsausgaben in Höhe von 700,00 EUR
besteht noch ein Restbetrag aus der Corona-Soforthilfe in Höhe von 1.300,00 EUR. Da keine
sonstigen Betriebseinnahmen zu verzeichnen sind, liegt somit nur ein zweckbestimmtes Einkommen und somit kein zu berücksichtigendes Einkommen vor.
(5) Wenn Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger verpflichtet sind, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum ist,
dann wird die zurückzuzahlende Soforthilfe nicht als Einkommen berücksichtigt.
(6) Sehen die Verwaltungsprogramme der Länder zur Umsetzung der Bundesprogramme oder
eigener Förderprogramme der Länder eine abweichende Reihenfolge zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses vor, ist diese zu beachten.
SH 9000 EURO,
März Betriebseinnahmen 1000 EURO, 800 EURO Ausgaben
April Betriebseinnahmen 35 EURO, 800 EURO Ausgaben
Mai Betriebseinnahmen 2000 EURO, 800 EURO Ausgaben
ohne MWSt.
Die Abrechnung mit NRW ergibt eine fast komplette Rückzahlung.
Das JC hat die Einnahmen plus MWSt als Einkommen gewertet und berechnet. Weil die Ausgaben ja von der SH gedeckt sind
Ich erkläre dem JC dann mal den Begriff "Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum"
Ich halte Euch auf dem laufenden.
FRAGE:
Wie ist es bei anderen gelaufen?
Gibt es ähnliche oder bessere Erfahrungen?
ps. Danke für den Hinweis. Ich dachte es könnte Sinn machen, das zusammen zu halten... deswegen im anderen Thread weitergeschrieben. SORRY.