Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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BK48
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Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#1

Beitrag von BK48 »

...hier nochmal die FRAGE zu Corona Soforthilfe Frühjahr 2020

Hallo Leuts,

ich habe da noch einen Fall SOFORTHILFE NRW... beantragt 31.03. und gezahlt 01.04. für den Förderzeitraum März bis Mai 2020.

Bescheide von JC sind abschließend für den BWZ Nov.2019 bis April 2020 und vorläufig von Mai bis Oktober 2020 vorhanden.

Ich beziehe mich auf die Weisung Stnd 31.07.2021, S. 27:
Beispiel 1 (bezogen auf die Monate der Förderung):
Keine sonstigen Betriebseinnahmen, 2.000,00 EUR Corona-Soforthilfe, 700,00 EUR Ausgaben.
Bei 2.000,00 EUR Corona-Soforthilfe abzüglich der Betriebsausgaben in Höhe von 700,00 EUR
besteht noch ein Restbetrag aus der Corona-Soforthilfe in Höhe von 1.300,00 EUR. Da keine
sonstigen Betriebseinnahmen zu verzeichnen sind, liegt somit nur ein zweckbestimmtes Einkommen und somit kein zu berücksichtigendes Einkommen vor.
(5) Wenn Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger verpflichtet sind, den Anteil der Soforthilfe zurückzuzahlen, der höher als der tatsächliche Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum ist,
dann wird die zurückzuzahlende Soforthilfe nicht als Einkommen berücksichtigt.
(6) Sehen die Verwaltungsprogramme der Länder zur Umsetzung der Bundesprogramme oder
eigener Förderprogramme der Länder eine abweichende Reihenfolge zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses vor, ist diese zu beachten.
Mein Fall:
SH 9000 EURO,
März Betriebseinnahmen 1000 EURO, 800 EURO Ausgaben
April Betriebseinnahmen 35 EURO, 800 EURO Ausgaben
Mai Betriebseinnahmen 2000 EURO, 800 EURO Ausgaben
ohne MWSt.

Die Abrechnung mit NRW ergibt eine fast komplette Rückzahlung.
Das JC hat die Einnahmen plus MWSt als Einkommen gewertet und berechnet. Weil die Ausgaben ja von der SH gedeckt sind :lachen:

Ich erkläre dem JC dann mal den Begriff "Liquiditätsbedarf im Förderzeitraum"

Ich halte Euch auf dem laufenden.

FRAGE:
Wie ist es bei anderen gelaufen?
Gibt es ähnliche oder bessere Erfahrungen?

ps. Danke für den Hinweis. Ich dachte es könnte Sinn machen, das zusammen zu halten... deswegen im anderen Thread weitergeschrieben. SORRY.
BK48
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Koelsch
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich hab zu der Thematik keine eigenen Erfahrungen. Kommt aber möglicherweise heute noch was. Wurde "angedroht".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
BK48
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#3

Beitrag von BK48 »

Ich guck mir grade die anderen Threads dazu an...
Die Berechnungen von Knipsibunti sind dazu geeignet
viewtopic.php?f=16&t=28288#p587169

In der Abrechnung der SH sind Betreibseinnahmen zur Deckung der Betriebskosten anzusetzen. Erst der Verlust ist förderfähig.
Zudem erfolgt die Berechnung über den Gesamtförderzeitraum.
In meinem Fall über 2 BWZ ... mittendurch sozusagen...

Ich bin gespannt!

Die Berechnungshilfe NRW https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/d ... shilfe.pdf
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#4

Beitrag von BK48 »

Heute Brief ans Jobcenter geschrieben:
Im Januar 2921 haben Sie die abschließende EKS (Mai - Oktober 2020) erhalten.
Die Abrechnung der Soforthilfe ergab leider eine fast vollständige Rückzahlung an das Land NRW. NRW berechnet die zuschussfähige Unterdeckung leider sehr viel anders als das SGB II bzw. die Ergebnisse im vorhergehenden Bescheid vom Zeitraum bis April 2020. Und anders als im vorläufigen Bescheid aus Juli angegeben.

Bitte berechnen Sie den Bescheid für die endgültige Bewilligung ab Mai 2020, sodass wir den Soforthilfe-Zeitraum von März bis Mai 2020 in Gänze betrachten können.

Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten.
Anhang:
Abrechnung NRW mit digitalem Bescheid ähnlich wie Berechnungshilfe.

Motto: Ich hebe erstaunt die Augenbrauen, stell mich mal "doof" und warte ab.
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#5

Beitrag von Koelsch »

Bin gespannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#6

Beitrag von BK48 »

Vom JC noch nichts neues, aber einen netten Steuerberater (über Norbert Hermann-BO-Sozialberatung) kennengelernt:

Da hab ich doch direkt mal meine Frage reingestellt :Daumen:


Hier noch eins mit einem Beispiel wo auch die Einnahmen die Ausgaben übersteigen!


Alles Liebe!
Zuletzt geändert von BK48 am Di 19. Okt 2021, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#7

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#8

Beitrag von marsupilami »

Düsseldorfer Verwaltungsgericht entscheidet über Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen.

https://www.tagesschau.de/inland/region ... 49845.html
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#9

Beitrag von BK48 »

Danke!

Dass die Berechnungen von JC und Land so unterschiedlich sind, dass doppelt zurückgezahlt wird, ist die Krönung überhaupt.
Gut dass ich nur einen solchen Fall habe im Bekanntenkreis.
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#10

Beitrag von Olivia »

Solo-Selbstständige müssen die Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen. Aber alle, die nach dem Schlussbescheid zurückgezahlt haben und keinen Einspruch einlegten und keine Klage am Verwaltungsgericht einreichten, gehen leer aus!
Solo-Selbständige müssen Corona-Hilfen in Höhe von 7000 Euro nicht an das Land NRW zurückzahlen. Das hat heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf in drei Leitverfahren entschieden. Als Grund nannte das Gericht die missverständlichen Bewilligungsbescheide aus dem Frühjahr 2020. Die Richter betonten, die Formulierungen müssten klar und für Normalbürgern verständlich sein. Das seien sie aber in den Bewilligungsbescheiden nicht gewesen.

Das Gericht betonte aber, dass nur diejenigen die Hilfe nicht zurückzahlen müssen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben.

https://www.tagesschau.de/inland/region ... 49845.html
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#11

Beitrag von Koelsch »

Also wieder: Wer sich wehrt, macht nix verkehrt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#12

Beitrag von Olivia »

Dies setzte aber zunächst mal die Zahlung von Verwaltungsgerichtskosten voraus. Werden diese eigentlich vorab fällig?
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#13

Beitrag von HarzerUrvieh »

:bravo: Danke auch an die FDP, die hier in NRW das Wirtschaftministerium führte. Soviel Wirtschafts-Zuneigung traue ich keiner anderen Partei zu :Daumen:
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#14

Beitrag von Qnetz »

Abwarten. Das Land NRW kann noch in Berufung gehen.
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#15

Beitrag von Olivia »

Die Gerichtskosten müssen in jedem Fall gegengerechnet werden. Kann mir nicht vorstellen, dass das Land auch noch diese Kosten erstattet.
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Koelsch
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#16

Beitrag von Koelsch »

Wenn die den Prozess gewonnen haben, trägt die Gegenseite doch die Kosten.
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

Qnetz hat geschrieben: Di 16. Aug 2022, 18:47 Abwarten. Das Land NRW kann noch in Berufung gehen.
Ja, ich vergaß. Das Land wird es auch sicher tun. Schließlich sind es Steuergelder, die dürfen einfach nicht und nie "verschwendet" werden. ;-)
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tigerlaw
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#18

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Di 16. Aug 2022, 17:44 Dies setzte aber zunächst mal die Zahlung von Verwaltungsgerichtskosten voraus. Werden diese eigentlich vorab fällig?
Nein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#19

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Di 16. Aug 2022, 18:56 Die Gerichtskosten müssen in jedem Fall gegengerechnet werden. Kann mir nicht vorstellen, dass das Land auch noch diese Kosten erstattet.
Doch, auch das Land ist in diesem Fall "Partei".

Im Prozess-/Kostenrecht gilt "Wer verliert, zahlt die Musik".

Allerdings ist das Land kostenbefreit, es muss keine Gerichtsgebühren zahlen. Wohl aber die Anwaltskosten der obsiegenden Klägerseite, wenn ein solcher im Verfahren ist..
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#20

Beitrag von tigerlaw »

Die anderen, die nicht geklagt haben, müssten jetzt den Weg zur Politik gehen, dass insgesamt auf die Rückzahlung verzichtet wird ...
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Re: Corona Soforthilfe Frühjahr 2020 - Abrechnung NRW vs. Jobcenter

#21

Beitrag von HarzerUrvieh »

:Daumenhoch:
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Beitrag von Qnetz »

Verwaltungsgericht Köln: Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist rechtswidrig
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