Bitte mal über die EV schauen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Wolf20
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Re: Bitte mal über die EV schauen

#26

Beitrag von Wolf20 »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 10. Aug 2022, 22:16 Normalerweise werden die Bewerberdaten anonymisiert in der Jobbörse veröffentlicht. Wenn dein Name dort sichtbar sein soll, dann musst du explizit zustimmen.
Von meiner Seite gab es keine Zustimmung. Weder schriftlich, noch mündlich.
kleinchaos hat geschrieben: Mi 10. Aug 2022, 22:16 Allerdings hast du sehr wohl Einfluss auf das, was in deinem Bewerberprofil steht.
Viel drin stehen kann da ja nicht. Aus den ganz wenigen Infos, die das JC bislang dazu von mir hat, lässt sich kein ausssagekräftiges Profil erstellen, nicht mal im Ansatz.

Den für mein JC zuständigen Datenschutzbeauftragten habe ich bereits finden können und habe ich auch schon angeschrieben.
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Koelsch
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Re: Bitte mal über die EV schauen

#27

Beitrag von Koelsch »

Dann schaun mer mal, was von dem kommt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Bitte mal über die EV schauen

#28

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wolf20 hat geschrieben: Mi 10. Aug 2022, 19:14 ...
Habe ich eigentlich die Möglichkeit zu sehen, ob und welche Daten ggf. auf der Job-Seite der Agentur für Arbeit von mir veröffentlicht wurden?
Habe da mal geschaut aber nichts gefunden, wo man ohne Anmelden irgendwo so etwas schauen könnte. Zumindest auf die Schnelle habe ich da nichts gesehen.
Du kannst Dich als Arbeitgeber anmelden. Dann siehst Du das gleiche, wie alle anderen Arbeitgeber, die nach Leuten wie Dir suchen ;-)
Diese Informationen kannst Du sichern und bei Bedarf für Dich einsetzen...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Wolf20
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Re: Bitte mal über die EV schauen

#29

Beitrag von Wolf20 »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 11. Aug 2022, 12:16 Du kannst Dich als Arbeitgeber anmelden.
Wie sollte das gehen? Ich kann ja schlecht als Mitarbeiter-suchender Arbeitgeber auftreten, wenn ich gleichzeittig von denen vermittelt werden soll.

Ist das hier eigentlich das einzige, wo man dort nach Arbeitsuchenden suchen kann?
https://www.arbeitsagentur.de/bewerberboerse/
HarzerUrvieh
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Re: Bitte mal über die EV schauen

#30

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wolf20 hat geschrieben: Fr 12. Aug 2022, 09:31
HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 11. Aug 2022, 12:16 Du kannst Dich als Arbeitgeber anmelden.
Wie sollte das gehen? Ich kann ja schlecht als Mitarbeiter-suchender Arbeitgeber auftreten, wenn ich gleichzeittig von denen vermittelt werden soll.

Ist das hier eigentlich das einzige, wo man dort nach Arbeitsuchenden suchen kann?
https://www.arbeitsagentur.de/bewerberboerse/
Ich meine, Du bist selbstständig oder verwechsle ich Dich mit jemand anderem? Als Selbstständiger kannst Du dir eine Arbeitgebernummer beim der Agentur holen. Damit kannst Du dir einen Arbeitgeber-Account für die Jobbörse bzw. Bewerberbörse freischalten lassen und nach allem suchen, wie wann und wo Du willst.

Ich kenne nur diese von Dir verlinkte "Börse", bei der Agentur. Es gibt natürlich noch zig privatrechtliche Arbeits-, Job-Börsen...
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Knipsibunti
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Re: Bitte mal über die EV schauen

#31

Beitrag von Knipsibunti »

Zu vielem wurde schon etwas gesagt. Bezüglich Datenschutz würde ich denen gewaltig auf die Füße treten.

Was mir noch auffällt.
Du bist nach wie vor selbständig. Unter Punkt 3 findet die Selbständigkeit nicht einmal Erwähnung, es geht rein um die Vermittlung, aber zumindest in eine versicherungspflichtige Tätigkeit.

Dass Du, wenn der SB schon so drauf ist, sofort mit einem Batzen Vermittlungsvorschläge zugesch**** wirst, ist normal. Vorsichtig würde ich sagen: Mach damit, was Du denkst. Sanktionen sind derzeit ausgesetzt. Oder Du schreibst eine nichtssagende 0815-Bewerbung hin. Weise in der Bewerbung darauf hin, dass Du seit Jahren selbständig bist und nur zu gerne durch Deine Kompetenzen und Erfahrungen die betrieblichen Prozesse im Unternehmen aufwerten möchtest...

Ich gehe außerdem mal davon aus, dass sie von Dir eine EKS Prognose sowohl als auch eine abschließende EKS einfordern.

Das heißt:
Einkommen aus der Selbständigkeit wollen sie auf jeden Fall anrechnen, aber ansonsten die Selbständigkeit ignorieren. Das erinnert mich an meinen Fall: Die Leistungsabteilung nötigt mich zur Abgabe der EKS und streicht fleißig Betriebsausgaben, während der Arbeitsvermittler mich unbedingt irgendwohin vermitteln will. Passt Beides nicht zusammen. Entweder/Oder. Wenn sie die Selbständigkeit wegleugnen, dürften sie eigentlich auch keine EKS mehr verlangen. Tun sie aber dennoch. Ergo wird die Selbständigkeit doch nicht ignoriert und muss Berücksichtigung finden. Diese Art der "Rosinenpickerei" im Jobcenter geht mir schon seit Langem auf den Keks, das Recht so verdrehen, wie sie es an der jeweiligen Stelle gerade brauchen. Würden wir in einem Rechtsstaat leben, hätten fähige Richter dem Gebahren in den Jobcentern längst ein Ende setzen müssen.

Ortsabwesenheit:
Du bist selbständig. Wenn Du beruflich weg musst, kannst Du nicht jedes Mal vorab das Jobcenter um Erlaubnis fragen. Bis Du eine Antwort bekommst, ist der Geschäftstermin längst vorbei. Punkt 6 würde Dich also ggf. massiv behindern. Da muss mindestens rein, dass eine berufliche Ortsabwesenheit keiner Genehmigung bedarf, oder aber zumindest, dass es diesbezüglich zwar eine Mitteilungspflicht gibt, aber keine Genehmigung notwendig ist. Im Übrigen kann das Jobcenter eine berufliche Abwesenheit auch nicht in die 21 Kalendertage (Urlaub) verbuchen. Das haben die bei mir gemacht, habe ich aber auch erst jetzt Jahre später erfahren, als ich die über mich gespeicherten Daten gemäß DSGVO angefordert habe.


Und um Himmels Willen:
Dieses Pamphlet bloß nicht unterschreiben! Entweder kommt ein Verwaltungsakt - oder es kommt gar nichts. Ich hatte Beides schon. Der eine Verwaltungsakt wurde vom Sozialgericht weggeputzt, weil rechtswidrig.
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