Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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MINA04
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Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#1

Beitrag von MINA04 »

Hallo,

meine Mum ist 100% Schwerbehindert unheilbar. erkrankt und hat Pflegestufe3.Sie bezieht Grusi Leistungen da ihre Rente nicht ausreicht.
Seit Jan 2022 wartet sie auf eine Zustimmung zum Umzug zu meinem Bruder. Während einer Erörterung wurde vorgetragen das Grusi die Mietkosten eventuell ab Aug 2022 jetzt übernehmen würde aber sie soll schnell diesen Monat ihre jetzige alte Wohnung noch kündigen
auf die Frage wer die übrigen Mietkosten zahlen würde da sie nicht so schnell raus kann anhand der Kündigungsfristen wurde erwähnt das sie Nachmieter suchen soll. Trotzdem bleibt ungeklärt ob der Vermieter überhaupt zustimmen würde /Nachmieter und falls nicht wer zahlt die restlichen Monate? Sie kann ja nicht eher raus weil bisher keine Zustimmung erfolgte.

Meine Mutter ist gesundheitlich stark eingeschränkt es wurden Atteste von ihre behandelnden Ärzte nachgereicht aber die Richter sehen keine Eilbedürftigkeit weil sie nicht auf der Strasse landet´´wichtig sei sie soll schnell kündigen.

Da so viele offen Fragen bestehen bleiben und wir alle unter sehr starken Druck stehen, wollen wir nichts unüberlegtes tun.
Der Umzug ist erforderlich da sie auf Hilfe angewiesen ist, die sie in ihrer alten Wohnung nicht hat. Ich möchte nicht zu nah ins Detail gehen, aber es wurde alles bereits vorgetragen warum weshalb wieso die Notwendigkeit in die neue Wohnung besteht.

Während der Erörterung übergab das Grusi/ Mitarbeiter eine Art Bestätigung das die KDU nach § 35 SGB XII bzw § 42a SGB XII die Bruttokaltmiete und die Zusätzliche Heizkosten übernehmen würde aber erst ab Aug. 2022.

Die Antragstellung erfolgte im Jan. 2022 und darauf wollten die Richter nicht eingehen warum weshalb wieso der Sozialhilfeträger nicht reagiert hatte..

Das sei auch nicht wichtig wurde vorgetragen, gleichzeitig aber die Frage gestellt warum unsere Mutter nicht längst gekündigt hatte? Ohne Zustimmung schwer...Sah das Gericht anscheinend anders....

Weiter wurde vorgetragen es müssen auf die schnelle 3 Kostenvoranschläge für Umzugsunternehmen eingeholt und nachgereicht werden
weiter die Miete darf nichts weiter übersteigen (also es würde keine Erhöhung akzeptiert werden später) aber aufgrund der Preiserhöhungen kann unsere Mutter hier keine Zusage machen?? Sie macht die Preise nicht..

Es bleibt weiter ungeklärt wer die restliche Mietkosten bei einer Kündigung übernehmen würde?
Und der Antrag Jan. 2022 auf Zuzug zum Sohn wurde nie eingegangen? Wie ist das bei einer Antragstellung geregelt?
Und welches Recht§§ trat bei Schwerbehinderten auf im Grundsicherungbereich?

Wir wohnen in Hamburg und sind für jede info Dankbar. Sollte man das Angebot ab Aug 2022 alte Wohnung kündigen eingehen obwohl nicht geregelt ist wer die Kosten übernehmen würde? Das Grusi will bei einer Kündigung (3 Monate Frist) keine Doppelmiete bezahlen...
Was können wir tun?

Wir freuen uns über jede Information. Es gibt viele Unterlagen aber das würde hier den Rahmen sprängen..

Gruß

M.
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Koelsch
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#2

Beitrag von Koelsch »

Es tut mir leid, aber zu dem Thema fällt mir nichts Hilfreiches ein. Ich hab verstanden, Ihr habt bereits versucht, Eilantrag beim SG zu stellen und das sah keine Eilbedürftigkeit, weil Dach überm Kopf ja nicht akut gefährdet ist. Das kann ich sogar nachvollziehen. Mein dringender Rat wäre, einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, der ALG II Sachen wirklich macht. (Nicht jeder macht das).
Ich meine mich zu erinnern, dass es in Hamburg keinen Beratungsschein gibt. Dann würde ich in den sauren Apfel beissen und die Beratung bezahlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
MINA04
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#3

Beitrag von MINA04 »

Hallo Kölsch,
ja wir haben die ÖRA hier.
Ich hätte gern mehr erfahren was die Restliche Mieten angehen die nicht übernommen werden und trotzdem eine Kündigung gemacht werden soll nur ohne Kostenzusage ist schwer. Weil die restliche mieten wer zahlt die dann ab Sept Okt nov?
Es wurde doch rechtzeitig ein Antrag auf Zustimmung gestellt aber das Grusi hatte nicht reagiert. Wie bitte soll man aus dem Regelsatz das begleichen?


Wer kann uns etwas zum Thema Antragstellung und Bearbeitung eventuell schreiben? Welche Zeiträume gibt es da? Und was kann man tun wenn die Behörde nicht den Antrag rechtzeitig bearbeitet?

Gruß
M.
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Koelsch
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#4

Beitrag von Koelsch »

Bearbeitungszeit: Für Anträge 6 Monate, für Widersprüche 3 Monate.
Ist nicht die "feine englische Art", aber prüf mal, ob die Mum ein pfändbares Einkommen oder gar Vermögen hat. Wenn nein, Umzug genehmigen lassen, kein Gedanke an Altmieten, wenn Genehmigung da, kündigen und umziehen. Vermieter guckt dann in die Röhre. Nachteil: Viele "nette" Briefe vom Vermieter, SCHUFA danach miserabel.
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kleinchaos
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#5

Beitrag von kleinchaos »

Sehe ich nicht ganz so schwarz.
Die Mutter soll kündigen. Sie hat eine Sonderkündigungsfrist von 1 Monat. Analog einem Umzug in ein Pflegeheim oder bei Tod.
Wenn sie innerhalb dieser 4 Wochen umzieht, dann muss GruSi auch beide Mieten zahlen. Das ist, zumindest im SGB2 inzwischen auch juristische Praxis. Sollte schon bis Hamburg durchgedrungen sein.

Wegen der Eile würde ich den erstbesten Umzugsunternehmer beauftragen oder halt auch 2. Die haben nämlich auch Termine nicht nur freien Auswahl.

Eine Zusicherung, dass es in Zukunft keine Mieterhöhung gibt, würde ich niemals unterschreiben, denn das kann sie nicht beeinflussen. Im Übrigen halte ich solch eine Forderung für eine Nötigung zur falschen Zusicherung. Nochzumal, wenn sowas erstmal in der Welt ist, ist es schwer da wieder anzustinken.
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tigerlaw
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#6

Beitrag von tigerlaw »

Genau daran habe ich auch gedacht: Mutter zieht fristlos aus, Vermieter spuckt Gift und Galle, besorgt sich Titel über die ausstehende Miete, versucht daraus zu vollstrecken. Nur - Mutter ist bestimmt arm wie die Kirchenmaus, hat keinerlei Vermögen, und das, was sie auf dem Leibe trägt, darf der Gerichtsvollzieher nicht pfänden ...
Ergebnis: Der Vermieter wird mit dem Urteil das stille Örtchen tapezieren (der Wandbelag ist bestimmt schon 1,7 cm dick ...).
Nach Tod der Mutter schlagen alle Kinder/Enkel etc. das Erbe aus, so dass Vermieter auch dort nichts wird holen können.

Fruchtloser Vollstreckungsversuch kann an die SCHUFA gemeldet werden, Deiner Mutter würde - wirtschaftlich betrachtet - "kein Hund aus der Hand fressen", aber da sie sowieso keinen Kreditbedarf mehr haben dürfte, ist auch dies unbeachtlich.

Wie sagte Wilhelm Busch so schön: "Und ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich recht ungeniert!"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
MINA04
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#7

Beitrag von MINA04 »

Hallo an alle,
vielen lieben Dank für Antworten.
Der Antrag meiner Mum liegt 9 Monate zurück, dazwischen haben sie Atteste Gesundheitsfragen -Bögen zum ausfüllen geschickt und sie hat alles ausgefüllt. Inzwischen kennen sie ihre gesamten behandelnden Ärzte ihre ganzen Diagnosen einfach alles! Also sie war kooperativ sehr sogar.
Unsere Mutter hat eine kleine Rente kein Vermögen. Da mein Bruder berufstätig ist und der Vermieter bisher voll in Ordnung, die Mutter zu meinem Bruder ziehen wird und dann mit Gerichtsvollziehern neu anfangen ob das ne gute Option ist?

Ich kann aktuell meiner Mutter nicht erklären warum ihr eingereichter Antrag so lange unbearbeitet blieb und das Gericht kein Problem darin sieht??
Ich kann ihr auch nicht empfehlen die Einwilligung das die Miete nicht steigen darf- dem Grusi dies zu unterzeichnen ? Das sei aber deren Bedingung mündlich vor SG gewesen!!!


Ich kann ihr auch nicht empfehlen so schnell wie möglich zu kündigen weil die Mieten dann mein Bruder womöglich abzahlen müsste die das Grusi nicht tragen will!!!
Kann mir jemand mehr zum Thema Sonderkündingungsrecht etwas schreiben? Sie zieht ja nicht im Heim gilt das dann auch? Sollte sie kündigen dann würde es bedeuten das Schulden anstehen würden weil die Restliche mieten nicht von ihr getragen werden können..

Ich danke bisher allen zu den Antworten und leite es gern weiter

M.
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Koelsch
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#8

Beitrag von Koelsch »

Das die Miete nicht steigen darf, halte ich für falsch. Es muss klargestellt werden, dass der Umzug unbedingt nötig ist, um die Pflege sicherzustellen. Der Bruder muss nicht für Schulden der Mutter gerade stehen. Gekniffen ist der Vermieter. Wenn man dem deutlich macht "Tasche leer", dann würde ein kluger Vermieter nicht zum Gericht gehen, denn das kostet ihn zusätzlich Geld.
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#9

Beitrag von MINA04 »

Hallo Koelsch,

vielen Dank für deinen Beitrag. Aber es ist die bekannte Zwickmühle´´so wurde es vorgetragen das die Miete nicht erhöhen darf andernfalls mehr nicht übernommen werden würde Aussage vor Gericht. Aufgrund der Pflege ´´gesundheitliche Aspekte das der Umzug nötig ist ...alles wirklich alles vorgetragen... Aber trotzdem danke Koelsch. Wir sitzen alle irgendwo fest..

Gruß
M.
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marsupilami
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#10

Beitrag von marsupilami »

Die Kündigung des Mietvertrages bleibt Euch an der Backe kleben.
Leider.
Fazit und Zusammenfassung:
1. Der Mieter hat kein Sonderkündigungsrecht, wenn er seine Wohnung nach einem Umzug in ein Pflegeheim nicht mehr nutzen kann. Liegt keine abweichende Vereinbarung vor, kann das unbefristete Mietverhältnis nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

2. Der Eintritt eines Pflegefalles berechtigt nicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

3. Der Mieter hat allerdings einen Anspruch, durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden, wenn

der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält und der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt oder
im Falle fehlender Nachmieterklausel- ein berechtigtes Interesse des Mieters an der vorzeitigen Vertragsaufhebung vorliegt, das gegenüber dem Interesse des Vermieters an der Fortsetzung des Vertrages erheblich überwiegt, und der Mieter einen Nachmieter stellt, der zum Eintritt in den unveränderten Mietvertrag bereit und für den Vermieter zumutbar ist.
4. Die Mietzahlungen bis zur Vertragsbeendigung können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

5. Abzugsfähig sind allerdings krankheitsbedingte Heimkosten. Werden diese steuerlich geltend gemacht, können auch die Mietzahlungen bis zur Beendigung des Mietverhältnisses indirekt berücksichtigt werden.
Quelle: https://www.mietrecht.org/kuendigung/pf ... flegeheim/

https://www.pflege.de/leben-im-alter/di ... enumzuege/

Es bleibt also nur eine vertragliche, schriftliche Regelung - womöglich incl. Nachmieter - mit dem Vermieter zu treffen oder die bittere Kröte der "langen" Kündigungsfrist zu schlucken.
Signatur?
Muss das sein?
Deadpool
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#11

Beitrag von Deadpool »

Ich kann aktuell meiner Mutter nicht erklären warum ihr eingereichter Antrag so lange unbearbeitet blieb und das Gericht kein Problem darin sieht??
Nur mal zum Verständnis: worum geht es denn in der Klage? Der Normalfall ist doch so: jemand stellt einen Antrag. Dieser wird abgelehnt oder nur teilweise bewilligt. Dagegen wird Widerspruch erhoben. Auch der wird abgelehnt. Dann geht man in Klage.

Das bedingt aber doch, dass der Antrag bearbeitet (hier: abgelehnt) wurde. Oder ist etwas ganz anderes Klagegegenstand? Dann wäre es nur logisch, dass den Richter irgendetwas außerhalb des Streits nicht interessiert.

Nehmen wir ein Beispiel. Du begehrst eine Zusicherung zu den neuen Unterkunftskosten nach Umzug. Dann geht es in dem Verfahren auch nur um die neue Miete. Nicht um die alte Miete, nicht um Doppelmiete, nicht um Umzugskosten etc.
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kleinchaos
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#12

Beitrag von kleinchaos »

Ich würde dem GruSi-Amt die Kosten für den Eigenanteil im Pflegeheim offerieren. Denn den muss das GruSi-Amt dann definitiv zahlen, wenn sie dorthin geht. Und da wird nicht diskutiert über angemessen oder nicht.
Von daher sollte das GruSi-Amt eigentlich schnell einlenken und froh sein, wenns nicht zum Heimaufenthalt kommt.
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#13

Beitrag von MINA04 »

Hallo ,

danke für die Antwort.
Zwar gab es schon diese Vergleiche auf die sie nicht näher eingegangen waren weil es ja gesundheitsbedingt (Umzug ist).. aber wir sind gern für Vorschläge offen wie legt man dies am besten offen Prospekte raussuchen aus Pflegeheime?

Gruß
M
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Koelsch
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#14

Beitrag von Koelsch »

Wenn aus dem Prospekt die Kosten hervorgehen, ist das eine Möglichkeit.
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#15

Beitrag von MINA04 »

Der Antrag wurde bisher nie bearbeitet da reichte mein Bruder Eilklage ein..Ist etwas kompliziert..Eine Ablehnung (Antrag ) kam bisher nie.. Der Grund für die Eilklage war das nach 9 Mon. Wartezeit ohne Feedback Zustimmung oder Ablehnung nicht mehr weiter wussten.. Sie antworteten nie..Es wurden nur unterlagen nachgefordert und ja die Monate vergingen.. Das kann ich vorerst hierzu mitteilen.
Zwischenzeitlich Arzttermine Attest Ausstelungen Mietvertrag einreichen und nochmals Unterlagen einreichen weil diese nie ankamen und so ging das weiter...
Aktuell ist so das keine Zustimmung bisher vorliegt auf den bereits eingereichten Antrag von Anfang des Jahres.
Es gab ein Schreiben dies wurde während der Erörterung vorgelegtmit folgenden Inhalt:
Wunschgemäß bestätigen wir ihnen , dass für die Whg. eine Bruttokaltmiete zzgl. Heizkosten nach den in Hamburg geltenden aktuellen Vorgaben...angemessen im Sinne von SGB XII.

Bei etwaigen Leistungsanspruch (bisher Grusi im Alter??) zzgl. Wasserkosten bei Bedarfsberechnung berücksichtigt. Rechtsansprüche gegen den Leistungsträger können aus dieser Bestätigung nicht erfolgen.

Die Mietkostenübernahme erfolgt ab 01.08.2022. Sonst nichts weiter...
Keine Infos über die Antragstellung seid gut 9 Monaten.. Das sind Kosten...die laufen halt..

Kaution wird nicht bezahlt da mein Bruder diese bereist vorausgezahlt hatte.. Es steht nichts weiter über Renovierung der Wohnung, oder wennNachmieter nicht akzeptiert werden und unsere Mutter nicht schnell raus kann wer die Mieten bis dahin zahlt? Das ist leider alles ungeklärt. Wie soll man da schnell noch in diesem Monat kündigen? Wie schnell 3 Angebote einholen neben der Pflege?


Nicht zu vergessen das man sofort kündigen soll. Aber die Bedingungen sind schnell Nachmieter suchen-und raus weil keine Doppelmieten bezahlt werden..Gleichzeitig wird
Keine Mieterhöhung akzeptiert...und wie ist das mit der Antragstellung die bisher nicht bearbeitet wurde in dem Schreiben wird nichts erwähnt über die Antragseinreichung...

Deadpool hat geschrieben: Fr 26. Aug 2022, 19:53
Ich kann aktuell meiner Mutter nicht erklären warum ihr eingereichter Antrag so lange unbearbeitet blieb und das Gericht kein Problem darin sieht??
Nur mal zum Verständnis: worum geht es denn in der Klage? Der Normalfall ist doch so: jemand stellt einen Antrag. Dieser wird abgelehnt oder nur teilweise bewilligt. Dagegen wird Widerspruch erhoben. Auch der wird abgelehnt. Dann geht man in Klage.

Das bedingt aber doch, dass der Antrag bearbeitet (hier: abgelehnt) wurde. Oder ist etwas ganz anderes Klagegegenstand? Dann wäre es nur logisch, dass den Richter irgendetwas außerhalb des Streits nicht interessiert.

Nehmen wir ein Beispiel. Du begehrst eine Zusicherung zu den neuen Unterkunftskosten nach Umzug. Dann geht es in dem Verfahren auch nur um die neue Miete. Nicht um die alte Miete, nicht um Doppelmiete, nicht um Umzugskosten etc.
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kleinchaos
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Re: Antragstellung Zustimmung zum Umzug für meine Mum

#16

Beitrag von kleinchaos »

Durchschnittliche Eigenleistung in Hamburg
Die Heimrechnungen (ohne Zusatzleistungen) sind unterschiedlich hoch, abhängig von dem Träger, der Größe und dem Alter der Häuser.

Durchschnittlich beträgt die monatliche Eigenleistung in Hamburg, die von jeder Bewohnerin/jedem Bewohner selbst zu tragen ist, etwa 2.337,48 Euro. Dieser Betrag resultiert aus der Summe folgender Durchschnittsbeträge:

EEE: 968,88 Euro Euro
Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: 821,95 Euro
Investitionsbetrag: 546,65 Euro
In dem genannten Wert für den EEE ist ein Betrag in Höhe von derzeit 152,71 Euro für die von allen vollstationären Pflegeeinrichtungen zu zahlenden Ausbildungsumlage enthalten.

Die Pflegekassen sind verpflichtet, den Pflegebedürftigen eine Liste der von den Pflegekassen zugelassenen Heime auszuhändigen, aus der die unterschiedlichen Heimkosten ersichtlich sind. Es empfiehlt sich eine solche Preisvergleichsliste anzufordern, um Heime im Preis-Leistungs-Verhältnis miteinander vergleichen zu können.

Hinweis: Die Liste finden Sie auch auf den Internetseiten der Hamburgischen
https://www.hamburg.de/pflege-im-heim/1771932/kosten/

Da freut sich das GruSi-Amt ganz sicher jetzt schon drauf, für die Unterkunft dann 23340 abzudrücken, abzüglich der Rente, zuzüglich 150€ Taschengeld plus diverse Zuschüsse für Bekleidung etc.
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