Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
Re: Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
2/3 ist ständige Rechtsprechung in Hessen.
Naja, Umfang und Schwierigkeit entspricht im Normalfall (auch, wenn du es sicher anders siehst) nicht dem Durchschnitt einer normalen Klage, was die Menge an Schriftsätzen oder den Prüfumfang angeht. Und da es ein Hauptsacheverfahren geben muss, bestehen Synergieeffekte. Die Bedeutung ist u. U. auch nicht die einer durchschnittlichen Klage, da nur ein vorläufiger Zustand hergestellt wird. Die Einkommenssituation der Mandanten in Verfahren zum SGB II oder XII ist durchweg unterdurchschnittlich. Damit kommst du bei den Bemessungskriterien nunmal selten auf die Mittelgebühr.
Auch hier zum Vergleich mal Thüringen: da gibt es u. U. sogar nur die halbe Mittelgebühr (LSG Erfurt, 6.6.11, L 6 SF 159/11 B).
Naja, Umfang und Schwierigkeit entspricht im Normalfall (auch, wenn du es sicher anders siehst) nicht dem Durchschnitt einer normalen Klage, was die Menge an Schriftsätzen oder den Prüfumfang angeht. Und da es ein Hauptsacheverfahren geben muss, bestehen Synergieeffekte. Die Bedeutung ist u. U. auch nicht die einer durchschnittlichen Klage, da nur ein vorläufiger Zustand hergestellt wird. Die Einkommenssituation der Mandanten in Verfahren zum SGB II oder XII ist durchweg unterdurchschnittlich. Damit kommst du bei den Bemessungskriterien nunmal selten auf die Mittelgebühr.
Auch hier zum Vergleich mal Thüringen: da gibt es u. U. sogar nur die halbe Mittelgebühr (LSG Erfurt, 6.6.11, L 6 SF 159/11 B).
Re: Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
Ein gewisser Trost besteht für uns Sozialrechtler aber doch noch: Bei der letzten RVG-Novelle wurden die Sätze im Sozialrecht überdurchschnittlich angehoben.
Habe ansonsten noch eine PN geschrieben!
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
Hi!
Kann dir leider nicht auf die PN antworten. Gibt es ggf. eine Mindestanzahl an Beiträgen, ab denen man die Funktion erst nutzen kann? Ich habe dazu leider nichts gefunden.
Kann dir leider nicht auf die PN antworten. Gibt es ggf. eine Mindestanzahl an Beiträgen, ab denen man die Funktion erst nutzen kann? Ich habe dazu leider nichts gefunden.
Re: Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
Ich guck mal und schalte ggf. frei
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
Sollte jetzt möglich sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
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Re: Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
Soweit ich gesehen hab, sollte es gehen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
Da waren wir wohl gleichzeitig am werkeln.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
Nochmals danke. Vielleicht kann das OT aus dem Thread? Wollte ihn nicht aufblähen, sorry dafür .
Re: Widerspruch, Untätigkeitsklage jetzt Reaktion des JC
Lass mal stehen. So sehen andere, wenn's so ein Problemchen gibt, wird (meistens) schnell geholfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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