Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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MINA04
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Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#1

Beitrag von MINA04 »

Hallo an alle,

ich hab eine weitere Frage die mich aktuell beschäftigt.
Unsere Mutter hat ein Bescheid erhalten auf § 35 SGB XII 3 42 a SGB X II Betreff ihr Umzug.
Wenn auf Bescheide /Behörde Grundsicherung keine Rechtsbehelfsbeelehrung vorhanden ist so wie hier aktuell auf was sollte hierbei geachtet werden?

a) kann man gegen den Bescheid Widersprechen. bzw. bleibt das Recht auf Widerspruch?
b) Was genau bedeutet das Inhaltlich?
c) gibt es einen Zeitrahmen den man einhalten müsste falls eine Widerspruchsmöglichkeit bestehen sollte?

Wir freuen uns über jede Information.

Danke

Gruß

M.
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn der Rechtsbehelf fehlt, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf 1 Jahr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#3

Beitrag von marsupilami »

Kannst Du den "Bescheid" mal einscannen bzw. abfotografieren, anonymisieren und hier einstellen?
Hier
viewforum.php?f=22
gibt's div. Anleitungen dazu.

a) normalerweise ja
b) das kann ich Dir nicht sagen, da ich den Inhalt nicht kenne
c) Normalerweise Frist für Widerspruch 4 Wochen.
Signatur?
Muss das sein?
MINA04
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#4

Beitrag von MINA04 »

Entwurf 30.08.2022, 20.37.pdf

Hallo anbei das gescannte Anschreiben vom 25.08. heute (!) eingegangen.

Ich hatte hier im Forum für meine mum bereits ein Thema eröffnet was die fehlende Zustimmung zum Umzug angeht.
Jetzt scheint sie da zu sein ohne Berücksichtigung des eingereichten Antrages?

Hier bleiben Fragen offen wer zahlt bei Kündigung /Fristen die weitere Mieten für die alte Wohnung?

Immer den Ukraine Krieg als Vorwand zu benutzen das viel los sei und man nicht zeitnah reagieren konnte innerhalb von 9 Monaten gegenüber einen unheilbaren erkrankten Menschen echt Unfair.

Für Infos immer gern.

Gruß

M.
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#5

Beitrag von Koelsch »

Was Du da eingescannt hast, ist eine Auskunft, welche Miete angemessen ist. Das ist keine Zustimmung zum Umzug.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#6

Beitrag von MINA04 »

ja genau das. Wir wissen nicht weiter.
a) was tun mit diesem schreiben? Wie handeln?

Es ist nur das gekommen. Für Vorschläge immer gern. Die Adresse haben wir nur herausgenommen der Text wie abgebildet..
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#7

Beitrag von Koelsch »

Konkreten Antrag auf Umzug stellen, dabei nochmals herausstreichen, warum der Umzug absolut notwendig ist. Alternative: Eilantrag ans Sozialgericht (dort bei der Rechtsantragstelle hilft man bei der Formulierung. Ich befürchte aber, das Gericht wird keine Eilbedürftigkeit sehen, da ja keine Obdachlosigkeit droht.
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MINA04
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#8

Beitrag von MINA04 »

Hallo Koelsch,

das was du da beschreibst haben wir Anfang Jan. 2022 gemacht. Heraus kam dann das was weiter oben gescannt wurde mit einer Bearbeitunsgzeit von 9 Monaten.Keine konkrete Zustimmung.

Das SG sieht keine Eilbedürft. weil niemand auf der Strasse stehen würde aktuell..genau so!

Meine Fragen beziehen sich jetzt auf das gescannte Schreiben soll man Widersprechen?

b) nochmals Eilklage bei SG? Kann hier jemand etwas mithelfen beim Formulieren?

c) Nochmals Antrag auf Umzug stellen? Die haben ja rechtlich nicht mal den ersten Antrag korrekt bearbeitet?

Würde man bei einer neuen Antragstellung nicht den bereist eingereichten Antrag damit ungültig ´´ machen? Ich bin Laie deshalb die vielen Fragen

Gruß
M.
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#9

Beitrag von Koelsch »

Gibt es denn auf den Umzugsantrag aus Januar einen Bescheid?
Eilantrag sehe ich, wie schon gesagt, wenig Erfolgsaussicht. Widerspruch gegen den Schrieb sinnlos, da das ja kein Verwaltungsakt ist.
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#10

Beitrag von MINA04 »

Nein auf den gestellten Antrag seit Jan 2022 kam nur das was wir gescannt haben nichts weiter!Kein richtiger Bescheid deshalb die Frage was kann man tun beantragt wurde es .

Deshalb die Frage was kann man tun?

M.
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#11

Beitrag von Koelsch »

Untätigkeitsklage einreichen. Das am besten über einen Anwalt. Nicht weils kompliziert ist, sondern nur, damit es was kostet fürs JC.
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MINA04
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#12

Beitrag von MINA04 »

Koelsch, hier in Hamburg ÖRA nach der letzten Beratung ungern wirklich! Möchte nichts mehr hierzu hinzufügen. Einfach nur traurig!
Da zahlst du etwas und hast gelangweilte Leute vor dir die froh sind wenn du ganz schnell wieder weg bist und nicht all zu viel fragst. Kaum Interesse einem weiterzuhelfen, diese Erfahrungen wurden nicht nur von uns auch von anderen leider gemacht. Entweder hatten die schlechten Tag gehabt oder keine Ahnung..
Kann uns hier jemand sonst helfen, oder Erfahrungen mitteilen? Übrigens ist es kein JC sondern Grundsicherung / Im Alter??

Es geht ja um die fehlende Zustimmung noch..
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#13

Beitrag von Koelsch »

ÖRA ist meines Wissens doch nur für Beratung. Klage ist meines Erachtens was anderes, da suchst Du Dir nen Anwalt, stellst dann Antrag auf PKH (Prozesskostenhilfe) und los geht's.
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tigerlaw
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#14

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Di 30. Aug 2022, 23:15 ÖRA ist meines Wissens doch nur für Beratung. Klage ist meines Erachtens was anderes, da suchst Du Dir nen Anwalt, stellst dann Antrag auf PKH (Prozesskostenhilfe) und los geht's.
:jojo: :jojo: :jojo:

Bzw. suchst den Anwalt auf, schilderst ihm den Vorgang und bittest um eine Untätigkeitsklage.

Bring den SH-Bescheid mit, der ist nötig zum Nachweis, dass die Mum "arm" ist.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#15

Beitrag von marsupilami »

Ist der Scan die Bestätigung für eine Bestimmte Wohnung oder nur die Miethöhe allgemein in HH?

Wäre es evtl. möglich einfach möglichst kostengünstig in die entsprechende Wohnung umzuziehen und die Rechnung dann beim Sozialamt einzureichen?
Begründung: Umzug war notwendig wegen zunehmender Pflegebedürftigkeit, es gab keinen Bescheid der zuständigen Behörde, die Miethöhe ist angemessen laut Schreiben vom ....
Zusammen mit Mietvertrag??
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MINA04
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#16

Beitrag von MINA04 »

Guten Morgen an alle,

danke für die Rückmeldungen. Die Begründung war auch wegen der Pflegebedürftigkeit. Es wurden Atteste nachgereicht alle Diagnosen sind denen wirklich bekannt was soll da noch kommen?
Also einen Anwalt können wir uns leider nicht leisten und deshalb erwähnte ich die Öra
Man kann nicht so einfach einen Anwalt suchen wenn das Geld fehlt wir haben uns die Honorare bereits angesehen..Leider schwierig.
Sollte unsere Mutter umziehen ist doch das nächste Problem die Kündigungsfristen für die alte Wohnung die wurden zwar beantragt im Schreiben vom Jan. 2022 aber wie bereist erwähnt da kam bisher (!) kein Bescheid nur das Schreiben was oben gescannt wurde.
Die Frage ist soll man dagegen widersprechen weil es nicht das enthält was vorab beantragt wurde? Weil es nicht Nacheiner Zustimmung aussieht?
Der Scan schein für eine bestimmte Wohnung zu sein anhand der Kosten die sie übernehmen würden aber ab August nicht wie beantragt im Januar 2022.


Einfach umziehen die Kosten dann dem Sozialamt einreichen, wir wissen ja nicht was dann übernommen werden würde? Ist unsicher...Sie haben ja nicht einmal auf den ersten eingereichten Antrag aus Jan 2022 bisher reagiert..Das ist keine Zustimmung, müsste da nicht eine Zustimmung kommen?
Dieser Umzug wäre dann auch verbunden mit Kosten falls der Vermieter keine Nachmieter akzeptieren würde, Umzugshilfen wer trägt die kosten bei einem Auszug das wären 3 Monatsmieten?

Das sind Fragen die vorab geklärt werden müssen.

Vielen Dank nochmals für die Rückmeldungen

Gruß
M.
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#17

Beitrag von Koelsch »

Noch mal ganz langsam:
  1. Widerspruch gegen das Schreiben bringt nix, weil das kein Bescheid ist sondern nur 'ne Auskunft
  2. Eilantrag bei Gericht bringt vermutlich nix, weil nicht einbedürftig, da keine Obdachlosigkeit droht
  3. Einfach umziehen, nein, denn ohne zuvor bestätigte "Notwendigkeit" des Umzugs, wird JC keine Umzugskosten übernehmen. Es droht elend langer Streit
  4. Eventuelle Forderungen des "alten" Vermieters nach einem Umzug - der kann ix pfänden da Tasche von Mutter leer. Ist nicht schön gegenüber dem Vermieter, aber was solls.
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MINA04
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#18

Beitrag von MINA04 »

Ok bisher vielen Dank für die Antworten.
Frage: Was kann man tun auf den eingereichten Antrag auf Zustimmung zum Umzug vom Jan 2022

Für Vorschläge vielen Dank

M.
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#19

Beitrag von Koelsch »

Wie schon gesagt: Untätigkeitsklage
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#20

Beitrag von MINA04 »

vielen Dank nochmals für die Rückmeldung.
Sollte man etwas hierbei(Untätigkeitsklage) beachten?

Wir würden uns sehr über jede info freuen wir haben ja offen dargelegt wie der Stand aktuell ist und wir sind Laien also wenn jemand and Vorschlag hat was Untätigkeitsklage angeht immer gern.

Gruß
M.
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Günter
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#21

Beitrag von Günter »

Ich würde wie folgt vorgehen:

Ihr habt eine passende Wohnung für die Mutter gefiunden. Also Antrag beim GruSi Amt. Mutter muss aus folgenden Gründen umziehen (ausführliche Begründung mir dem Hinweis sie ist totkrank ihr bleibt nicht mehr viel Zeit ...) Die Wohnung steht nicht endlos zur Verfügung, daher ist eine Genehmigung der Kostenübernahme für die neue Miete, eventuelle Doppelmieten wegen Kündigungsfristen, Umzugs- und Renovierungskiosten sowie Kaution usw bis zum 10.09.2022 erforderlich. Bei Verstreichen der Frist sind wir gezwungen Antrag auf sofortige positive Bescheiderteilung beim zuständigen Sozialgericht zu stellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
MINA04
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#22

Beitrag von MINA04 »

Ok vielen Dank für die Antwort.

Aber was ist mit dem bereits gestellten Antrag? Unbeachtet lassen? Darauf zusätzlich hinweisen?
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#23

Beitrag von Koelsch »

Deswegen ja Untätigkeitsklage un zusätzlich Günters Weg.
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#24

Beitrag von MINA04 »

ok , vielen Dank für die hilfreiche Hinweise.

Falls jemand noch was beitragen möchte zur Untätigkeitsklage immer gern. Wir sind Laien und bedanken uns bei euch allen.

Gruß
M
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Koelsch
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Re: Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung auf einen Bescheid

#25

Beitrag von Koelsch »

Bei der Untätigkeitsklage hilft auch gerne die Rechtsantragsstelle beim Sozialgericht, wenn kein Anwalt eingeschaltet werden soll.
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