Konto privat Konto Betrieb

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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fanchon
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Konto privat Konto Betrieb

#1

Beitrag von fanchon »

Hallo und guten Abend,

ich habe da mal wieder eine Frage.

JC erkennt die Nebenkosten des Geldverkehrs nicht an, da kein Geschäftskonto nachgewiesen wurde.
Ich habe in der vEKS die Kosten halbiert. Also 50% für den Betrieb und 50% privat.
Muss ich zwei Konten führen?
Ich weiß das es besser ist, geht aber im Moment nicht.

Liebe Grüße

fan
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Koelsch
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich denke die 50/50 Regelung ist leicht durchsetzbar, denn JC geht bei den Telefonkosten etc. ja den gleichen Weg. Da wird ja auch "unterstellt" 50% dieser Kosten seien privat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#3

Beitrag von Olivia »

Vom Grundpreis sind auf jeden Fall 50% abzugsfähig. Bei den Buchungsposten eventuell trennen nach betrieblich/privat. Ansonsten wie Kölsch schrieb.
Knipsibunti
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#4

Beitrag von Knipsibunti »

Generell solltest Du ein Geschäftskonto führen.
Ich habe in der Vergangenheit jahrelang alle Geschäftsvorfälle über mein privates Konto laufen lassen. Aber die Sparkasse hat mir das vor einigen Jahren von einem Tag auf den anderen untersagt, ich solle bei der Sparkasse zusätzlich ein Geschäftskonto eröffnen. Das Konto war mir zu teuer, ich bin zu einer anderen Bank, nun hat die Sparkasse eben Pech gehabt.
Aber generell ist es so, dass die Bank geschäftliche Buchungen zwar dulden kann, aber nicht muss. Meine hat es mir untersagt, dabei hatte ich nicht viele geschäftliche Buchungen pro Monat, zum Teil jedoch erhebliche Beträge.

Inzwischen bin ich froh, diese strikte Trennung vollzogen zu haben. Die Übersicht ist schlichtweg besser, ich kann mich darauf verlassen, dass auf dem Geschäftskonto keine privaten Buchungen stehen (da halte ich mich strikt dran) und bei der Aufbereitung der aEKS fürs Jobcenter ist es auch einfacher, weil ich bei den geschäftlichen Buchungen doch erheblich schwärzen muss (Namen von Kunden, meine Kundennummern bei Geschäftspartnern usw.).

Alle 6 Monat entscheide ich dann, ob ich eine Privatentnahme mache (Buchung Geschäftskonto aufs private Konto) oder das Geld auf dem Geschäftskonto liegen lasse. Bis zu 600 Euro sind ja "anrechnungsfrei".

Das Geschäftskonto kann dann natürlich zu 100% als Geschäftsausgabe abgerechnet werden, eine 50/50-Regelung ist dann unzulässig. Dafür ist und bleibt das Privatkonto und die damit verbundenen Kosten natürlich zu 100% "Privatvergnügen".
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Koelsch
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mich damals entschlossen, ein Geschäftskonto zu eröffnen, nachdem meine liebe Bank einen Geldeingang von ca. € 180.000 (Zahlung für 5 Trafos) hat zurück gehen lassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#6

Beitrag von Olivia »

Knipsibunti hat geschrieben: Mo 22. Aug 2022, 21:06 Alle 6 Monat entscheide ich dann, ob ich eine Privatentnahme mache (Buchung Geschäftskonto aufs private Konto) oder das Geld auf dem Geschäftskonto liegen lasse. Bis zu 600 Euro sind ja "anrechnungsfrei".
:kluscheiss: Bei steigenden Gewinnen wäre die zulässige Privatentnahme dann 600 + (BWZ-Gewinn zwischen 600 € bis 6.000 € x 20%) + (BWZ-Gewinn zwischen 6.000 € und 7.200 € x 10%).
Das Geschäftskonto kann dann natürlich zu 100% als Geschäftsausgabe abgerechnet werden, eine 50/50-Regelung ist dann unzulässig. Dafür ist und bleibt das Privatkonto und die damit verbundenen Kosten natürlich zu 100% "Privatvergnügen".
:kluscheiss: Der Umstieg auf ein kostenloses Geschäftskonto würde schon mal 20% der eingesparten Kosten für eine Privatentnahme einbringen (und dem Jobcenter 80%).
Koelsch hat geschrieben: Mo 22. Aug 2022, 21:19 Ich hab mich damals entschlossen, ein Geschäftskonto zu eröffnen, nachdem meine liebe Bank einen Geldeingang von ca. € 180.000 (Zahlung für 5 Trafos) hat zurück gehen lassen.
Ich hoffe, Du hast der Bank die Meinung gesagt.
Knipsibunti
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#7

Beitrag von Knipsibunti »

Kostenlose Geschäftskonten?
So etwas findet man meistens nur vereinzelt und oftmals gibt es dann irgendwelche Haken an der Sache. Schon alleine die Tatsache, dass ich bei Problemen keinen Ansprechpartner vor Ort habe, sondern nur irgendwelche dubiosen Callcenter oder Mailsysteme, bei denen man dann automatisch generierte Antworten erhält, lässt mich schaudern.

Ich zahle 10 Euro pro Monat (hätte ich 5k auf dem Konto, wären es 5 Euro) Grundgebühr zuzüglich Gebühren für Buchungen, im Schnitt etwa 13 Euro pro Monat zuzüglich 30 Euro im Jahr für die Business-VISA, auf die ich im Ausland angewiesen bin.
Peanuts im Vergleich zu den Gebühren meines Zahlungsdienstleisters, der kostet alleine im Monat um die 50 bis 60 Euro, weil die von jeder Transaktion Gebühren nehmen. Und nein, es ist nicht PayPal, es gibt auch noch zuverlässigere Zahlungsdienstleister, die nicht willkürlich Konten einfrieren, wobei PayPal noch teurer wäre.

Der Sparkasse war es egal, aber natürlich habe ich denen vor Ort mitgeteilt, dass ich ein Geschäftskonto bei der Konkurrenz eröffnet habe und alle geschäftlichen Buchungen nun nicht mehr über die Sparkasse abgewickelt werden. War denen sichtlich egal (anderes habe ich auch nicht erwartet).

Ist zwar ein wenig Off Topic, aber eventuell hilft es dem TE, wenn ich die Erfahrungen teile.
elektronix00
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#8

Beitrag von elektronix00 »

Ich nutze zur Zeit auch das Privatkonto zusätzlich für die Geschäfte. Ich bin aber auch erst im zweiten Monat selbständig und weil ich ja noch Geld vom JC bekomme ist das wohl vielleicht auch gut so. Was mich interessiert ist der Satz: Bis zu 600 Euro sind ja "anrechnungsfrei".
Um was geht es denn da? Auch durch die Rechnung von Olivia weiss ich nicht um was es da geht? Kann mir bitte mal jemand auf die Sprünge helfen?
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Koelsch
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#9

Beitrag von Koelsch »

600 € Gewinn im Halbjahr sind anrechnungsfrei.
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marsupilami
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#10

Beitrag von marsupilami »

Und warum?
Signatur?
Muss das sein?
elektronix00
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#11

Beitrag von elektronix00 »

Koelsch hat geschrieben: Do 8. Sep 2022, 21:11 600 € Gewinn im Halbjahr sind anrechnungsfrei.
Ich glaube, ich verstehe langsam das Ganze und auch die Rechnung von Olivia. Die 600 Euro im Halbjahr sind die 6 x 100 Euro monatlich als Grundfreibetrag? Würde ich in den 6 Monaten einen Gesamtumsatz von 6000 Euro machen, so werden zuerst mal die 600 Euro abgezogen und es verbleiben noch 5400 Euro von denen ich dann als weiterer Freibetrag 20% = 1080 Euro behalten darf. Der Rest wird dann mit dem Hartz 4 Bezug verrechnet. Ist das so richtig?
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marsupilami
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#12

Beitrag von marsupilami »

elektronix00 hat geschrieben: Do 8. Sep 2022, 21:03 Ich nutze zur Zeit auch das Privatkonto zusätzlich für die Geschäfte.
m.M. dazu: nicht gut.
Es erschwert die Buchhaltung - Buchhaltungsprogramm hin oder her, verschleiert den Geschäftser(-miß-)folg und damit das evtl. notwendige Gegensteuern.

Zudem erhöht diese Vorgehensweise - vermutlich - die Schlagzahl der Kommunikation mit dem JC.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#13

Beitrag von Olivia »

elektronix00 hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 14:58 Die 600 Euro im Halbjahr sind die 6 x 100 Euro monatlich als Grundfreibetrag? Würde ich in den 6 Monaten einen Gesamtumsatz von 6000 Euro machen, so werden zuerst mal die 600 Euro abgezogen und es verbleiben noch 5400 Euro von denen ich dann als weiterer Freibetrag 20% = 1080 Euro behalten darf. Der Rest wird dann mit dem Hartz 4 Bezug verrechnet. Ist das so richtig?
:jojo:

Und falls weitere Absetzbeträge vorhanden sind, werden die vom Gewinn auch noch zusätzlich abgesetzt. DIes sind bspw. die Versicherungspauschale von 30 € mtl. ab 400 € Gewinn, sofern der Grundfreibetrag von 100 € übersprungen wird, Altersvorsorgebeiträge in angemessener Höhe, Krankenkassenbeiträge (falls selbst welche gezahlt werden), Unterhalt etc.
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#14

Beitrag von elektronix00 »

@ Marsu: sobald es bei mir mal angelaufen ist will ich auch ein Firmenkonto anlegen. Zur Zeit habe ich ca. 4 Rechnungen zu schreiben und ab und zu mal eine Quittung bei Barzahlung. Da behalte ich noch den Überblick.
@ Olivia: Ja, die Ausgaben müssen auch noch vom Umsatz abgezogen werden, das hatte ich eben ganz vergessen. Aber trotzdem noch eine Frage. Bei der Freibetragsberechnung rechnet man ja nur bis zu einem Umsatz von max. 1200 Euro. Nun komme ich aber z.B. über diese Grenze hinaus, habe aber Ausgaben, so dass ich wieder unter diese Obergrenze rutsche. Jetzt akzeptiert aber das JC eine oder zwei Ausgaben nicht und ich liege wieder über dem Schnitt von 1200 Euro pro Monat. Was passiert dann mit dem Geld, das darüber liegt? Mein momentaner Hartz 4 Satz incl. der Miete mit Nebenkosten liegt ja noch ein gutes Stück unter den 1200 Euro. (nämlich 837 Euro) Und welches Geld ist denn später das, was ich beim Finanzamt versteuern muss? Der Rest, der mir dann als Gewinn bleibt oder der komplette Umsatz abzüglich meiner Ausgaben?
Es ist ja schon traurig, dass die JC solche Fragen nicht beantworten und man sich an Foren und Gruppen wenden muss. Leute opfern ihre Freizeit weil andere, die dafür bezahlt werden, ihren Job nicht richtig machen.
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marsupilami
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#15

Beitrag von marsupilami »

elektronix00 hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 18:12 Jetzt akzeptiert aber das JC eine oder zwei Ausgaben nicht
Ein immer wiederkehrendes Problem, mit dem Du grundsätzlich rechnen musst, solange Du im Bezug bist.
Es gibt Foristen hier, die davon in ihren Threads nicht nur ein Lied, sondern ganze Arien oder gar Opern singen können.

Wenn dem so sein sollte (entsprechender Bescheid), komm hier her, formuliere mal einen Widerspruch vor und wir feilen ihn dann zurecht.
Aber komm' rechtzeitig, Du hast nur 4 Wochen.
elektronix00 hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 18:12 Was passiert dann mit dem Geld, das darüber liegt?
Das wird Dir auf Dein ALG angerechnet, d.h. es gibt weniger.
Desderhalb siehe oben.
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#16

Beitrag von Knipsibunti »

Grundsätzlich:
Jobcenter und Finanzamt sind zwei komplett unterschiedliche Geschichten. Für Dich gelten 2 Rechtskreise. Das ist schlecht, ist aber so.
Prinzipiell ist es eher so, dass solange Du am Tropf vom Jobcenter hängst, solange dürfte es beim Finanzamt unschädlich sein.

Du hast auch immer zwei Abrechnungen, denn für das Finanzamt gibt es ganz andere Berechnungen, z. B. Abschreibungen etc., die mit einfließen. Das existiert alles im Sozialgesetz nicht. Daher mache ich die jährliche Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt grundsätzlich über einen Steuerberater, die Abrechnung mit dem Jobcenter (EKS) übernehme ich selbst, von steuerrechtlichem Kram habe ich keine Ahnung.

Das Jobcenter rechnet grob:
Einnahmen aus 6 Monaten (EKS-Zeitraum) - Ausgaben aus 6 Monaten (EKS-Zeitraum) = Gewinn. Teilung durch 6. Liegt der Betrag pro Monat über 100 Euro, wird das, was darüber liegt angerechnet und Du bekommst einen Erstattungsbescheid.

Beispiel:
Du hast Februar bis Juli nach Abzug aller Betriebsausgaben einen Gewinn von 2.500 Euro erzielt. Dann gilt für die Rechnung:

2.500 Euro / 6 Monate = 416,67 Euro anrechenbarer Gewinn pro Monat.

416,67 Euro
- 100,00 Euro Freibetrag
-----------------------------
316,67 Euro
- 63,33 Euro (20% von 316,57 Euro)
----------------------------
253,34 Euro anrechenbares Einkommen pro Monat

Das Jobcenter wird Dir also einen Erstattungsbescheid aufgrund überzahlter Leistungen zuschicken in Höhe von 1.520,04 Euro.

Wenn das Jobcenter getätigte Betriebsausgaben nicht anerkennt, dann hast Du ein Problem, denn das Geld ist ausgegeben. Es entsteht ein fiktiver Gewinn, der tatsächlich nicht vorhanden ist (Betriebsausgaben werden gekürzt, ergo steigt der Gewinn). Woher Du das Geld für die Erstattung nimmst, interessiert das Jobcenter nicht. Das klingt sehr nachteilig, ist es auch. Daher immer klagen und die Anerkennung vom Jobcenter nicht anerkannter Betriebsausgaben einklagen.

Dem Finanzamt ist das alles egal.
Gegenüber dem Finanzamt hast Du ja noch Abschreibungen, ggf. Verlustvortrag etc. pp.
Das Finanzamt wird also einen ganz anderen Bescheid erstellen.
Wenn sich daraus eine Steuerpflicht ergibt (unwahrscheinlich, aber möglich), dann musst Du diese Steuern natürlich abführen.

PS:
Wie marsu schrieb. Frag mal. Ich habe aktuell (ich glaube) 8 Zeiträume im Klageverfahren, insgesamt geht es zusammengerechnet um über 15.000 Euro vom Jobcenter nicht anerkannte Betriebsausgaben, die das Jobcenter gerne erstattet haben möchte. Und wir reden bei mir nicht von Käufen einer sinnlosen Bohrmaschine, sondern fast ausschließlich um Betriebsausgaben, ohne deren Ausgabe es niemals zu Einnahmen gekommen wäre. Vergleichbar: Bäcker backt Brötchen und verkauft die, Jobcenter würde den Kauf von Mehl und die Energiekosten nicht anerkennen. Auf dem Niveau bewegt sich das. Nicht darum, ob die Dekoration der Ladentheke dazugehört oder nicht.
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tigerlaw
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Re: Konto privat Konto Betrieb

#17

Beitrag von tigerlaw »

elektronix00 hat geschrieben: Fr 9. Sep 2022, 18:12 @ Marsu: sobald es bei mir mal angelaufen ist will ich auch ein Firmenkonto anlegen. Zur Zeit habe ich ca. 4 Rechnungen zu schreiben und ab und zu mal eine Quittung bei Barzahlung. Da behalte ich noch den Überblick.
@ Olivia: Ja, die Ausgaben müssen auch noch vom Umsatz abgezogen werden, das hatte ich eben ganz vergessen. Aber trotzdem noch eine Frage. Bei der Freibetragsberechnung rechnet man ja nur bis zu einem Umsatz von max. 1200 Euro. Nun komme ich aber z.B. über diese Grenze hinaus, habe aber Ausgaben, so dass ich wieder unter diese Obergrenze rutsche. Jetzt akzeptiert aber das JC eine oder zwei Ausgaben nicht und ich liege wieder über dem Schnitt von 1200 Euro pro Monat. Was passiert dann mit dem Geld, das darüber liegt? Mein momentaner Hartz 4 Satz incl. der Miete mit Nebenkosten liegt ja noch ein gutes Stück unter den 1200 Euro. (nämlich 837 Euro) Und welches Geld ist denn später das, was ich beim Finanzamt versteuern muss? Der Rest, der mir dann als Gewinn bleibt oder der komplette Umsatz abzüglich meiner Ausgaben?
Es ist ja schon traurig, dass die JC solche Fragen nicht beantworten und man sich an Foren und Gruppen wenden muss. Leute opfern ihre Freizeit weil andere, die dafür bezahlt werden, ihren Job nicht richtig machen.
Diesen Beitrag hatte ich bereits um ca. 17.30 Uhr verfasst, war dann aber von anderen Mandanten aufgehalten worden. Inzwischen hat Knipsi ähnlich wie ich geschrieben.

Noch einmal zur Verdeutlichung: Grundsätzlich gilt das Monatsprinzip. Beispiel: Unterschiedlich hohes Arbeitseinkommen wird monatlich separat (nach Anrechnung der Freibeträge) auf den H-4-Anspruch angerechnet.

Wegen der höheren Volatilität wird bei Einkommen aus Selbständigkeit der Ertrag aus den sechs Monaten gemittelt. Also wird zuerst der Ertrag gemäß Anlage EKS ermittelt, und gleichmäßig in allen 6 Monaten angesetzt.

Wenn der selbständig Tätige z.B. in den Monaten 2, 4 und 5 des BWZ zusätzliches Minijobeinkommen von 250 € gehabt haben sollte und ein monatlich gemitteltes EKS-Einkommen von 400 €, dann würde in den Monatsabrechnungen das Einkommen wie folgt berücksichtigt:

Monat EKS / EK / Gesamtbetrag / Grundfreibetrag / weiterer FB / anzurechnendes Einkommen
1 / 400 / 0 / 400 / 100 / 60 / 240
2 / 400 / 250 / 650 / 100 / 110 / 440
3 / 400 / 0 / 400 / 100 / 60 / 240
4 / 400 / 250 / 650 / 100 / 110 / 440
5 / 400 / 250 / 650 / 100 / 110 / 440
6 / 400 / 0 / 400 / 100 / 60 / 240

Und damit ist auch Deine Frage von oben zu beantworten:

In einem ersten Schritt werden ALLEN Einnahmen ALLE Ausgaben entgegengesetzt, danach erst erfolgen die weiteren Anrechnungen.

Beim FA müsstest Du das Einkommen nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes ermitteln (anders als bei EKS würdest Du aber nicht alle Investitionen gewinnmindernd ansetzen können, sondern nur mit dem Abschreibungsbetrag [Ausnahme davon wiederum: die GWG]. Andererseits würden weder Darlehensaufnahmen, noch -rückzahlungen Auswirkungen auf den Ertrag haben).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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