Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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elektronix00
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Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#1

Beitrag von elektronix00 »

Hallo,
nun habe ich meinen zweiten Montat in der Selbständigkeit um und ich bin soweit zufrieden. Ich habe noch nicht viele Aufträge aber ich bin halbwegs ausgelastet. Nun zu meinen Fragen. Meine Umsätze schwanken monatlich, was wohl bei den meisten so ist. Wird nun nach Ablauf der 6 Monate der monatliche Durchschnitt aus der abschließenden EKS genommen und daraus die monatlichen Freibeträge errechnet oder wird jeder Monat separat berechnet? Warum iich das frage? ich habe irgendwo gelesen, dass man ab einem monatlichen Umsatz von über 400 Euro, Ausgaben über 100 Euro (z.B. 150 Euro) voll absetzen kann. Liegt man unter einem Umsatz von 400 Euro werden nur bis zum ersten Freibetrag von 100 Euro Ausgaben akzeptiert. Hinzu kommt ja auch noch, dass ich in den ersten 6 Monaten monatlich 180 Euro Fördergeld bekomme.
Mein zweite Frage ist eher in die Zukunft gerichtet. Wenn ich sparsam bin, kann ich mir dann eine Rücklage bilden? Ich denke da an ein Prüfgerät, das etwas über 3000 Euro kostet. Da mir das JC mit Sicherheit beim Kauf dieses Prüfgerätes Steine in den Weg legen wird, möchte ich das erst kaufen wenn ich vom Jobcenter komplett weg bin. Dann unterliege ich ja nur noch dem Finanzamt und werde steuerrechtlich behandelt. Und wenn ich mit dem Prüfgerät Umsatz mache, dann ist doch auch ein Kauf gerechtfertigt gewesen. Also kann ich Geld auf dem Konto stehen lassen ohne mich später beim JC rechtfertigen zu müssen und mir Nachteile entstehen oder bunkere ich mein aus Freibeträgen Erspartes lieber sonstwo?
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Qnetz
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#2

Beitrag von Qnetz »

Zur EKS:
Es wird immer der Durchschnitt aus den 6 Monaten gebildet.

Aus einem Merkblatt "Selbständigkeit":
"Rückstellungen, Rücklagen: Es handelt sich nicht um Betriebsausgaben, da es sich nicht um tatsächliche Ausgaben handelt."
( https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/M ... onFile&v=2 )
Es sieht also schlecht aus, da das Zuflussprinzip nicht zu einer Rückstellung passt.

Gibt es eventuell eine Möglichkeit, das Prüfgerät zu leasen? Ich könnte mir vorstellen, dass das Jobcenter sich leichter davon überzeugen lässt, da die Leasingraten im Bezugszeitraum Abfließen.
Olivia
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#3

Beitrag von Olivia »

elektronix00 hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 23:25 Wird nun nach Ablauf der 6 Monate der monatliche Durchschnitt aus der abschließenden EKS genommen und daraus die monatlichen Freibeträge errechnet oder wird jeder Monat separat berechnet?
Es wird der ganze BWZ betrachtet und daraus ein Durchschnitt gebildet. Darüber erhältst Du einen Bescheid.
ich habe irgendwo gelesen, dass man ab einem monatlichen Umsatz von über 400 Euro, Ausgaben über 100 Euro (z.B. 150 Euro) voll absetzen kann. Liegt man unter einem Umsatz von 400 Euro werden nur bis zum ersten Freibetrag von 100 Euro Ausgaben akzeptiert.
100 € sind der Grundfreibetrag. Dieser wird immer abgesetzt vom Einkommen. Wenn Du über 400 € Durchschnittseinkommen hast, kannst Du bspw. auch in eine Lebensversicherung oder eine Rürup-Rente einzahlen. Wenn diese sogenannten Absetzbeträge höher sind als 100 €, dann wird der volle Betrag vom Einkommen aus Selbständigkeit abgesetzt. Es gibt auch eine Versicherungspauschale über 30 €. Wenn Deine notwendigen und angemessenen Versicherungen höher sind, dann kannst Du diesen Betrag geltend machen.
Hinzu kommt ja auch noch, dass ich in den ersten 6 Monaten monatlich 180 Euro Fördergeld bekomme.
Du solltest schon jetzt beim Jobcenter die Verlängerung dieses Einstiegsgeldes auf 24 Monate beantragen, damit Du Deine Selbständigkeit stabilisierst und stärkst!
Mein zweite Frage ist eher in die Zukunft gerichtet. Wenn ich sparsam bin, kann ich mir dann eine Rücklage bilden?
Leider nein. Das Jobcenter verlangt nach den sechs Monaten alles zurück, was an Überschuss da ist. Rücklagen sind verboten.
Ich denke da an ein Prüfgerät, das etwas über 3000 Euro kostet. Da mir das JC mit Sicherheit beim Kauf dieses Prüfgerätes Steine in den Weg legen wird, möchte ich das erst kaufen wenn ich vom Jobcenter komplett weg bin. Dann unterliege ich ja nur noch dem Finanzamt und werde steuerrechtlich behandelt. Und wenn ich mit dem Prüfgerät Umsatz mache, dann ist doch auch ein Kauf gerechtfertigt gewesen. Also kann ich Geld auf dem Konto stehen lassen ohne mich später beim JC rechtfertigen zu müssen und mir Nachteile entstehen oder bunkere ich mein aus Freibeträgen Erspartes lieber sonstwo?
Wenn das Prüfgerät notwendig ist für Deine berufliche Tätigkeit, kannst Du es bereits jetzt kaufen. Empfehlenswert ist ein Ratenkauf mit bspw. 100 € Monatsrate. Die Monatsraten kannst Du in der EKS geltend machen. Im nächsten BWZ machst Du dann weiter Raten geltend. Vielleicht gibt es ja eine Null-Prozent-Finanzierung des Verkäufers. Aber auch Kreditzinsen sind in der EKS abzugsfähig.

Ein anderer Weg wäre ein Privatdarlehen für das Prüfgerät. Da kannst Du die Darlehensraten und angemessene Zinsen ebenfalls in der EKS geltend machen. Das Privatdarlehen muss schriftlich sein und eine exakt festgelegte Rückzahlungsverpflichtung mit zeitlich genauer Festlegung enthalten. Die Rückzahlung an den Darlehensgeber musst Du dem JC nachweisen.
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Koelsch
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#4

Beitrag von Koelsch »

Oli hat mir die Arbeit abgenommen. (Sie weiß anscheinend, dass ich ein alter, fauler Sack bin) :verlegen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Nur nah dran am Thema; ich bitte um Nachsicht:

Bei "Prüfgerät" werde ich ja wach. Was für ein Prüfgerät? Bin neugierig und habe selbst schon eine Menge "Prüfgeräte" gekauft, die ich "unbedingt brauchte", die aber nie zum Einsatz kamen. ;-)

Finanzierung (meine Meinung):
Olivias Ratenzahlungs-Idee ist aus Sicht der EKS sehr gut. Aber aus Sicht der Steuererklärungen eventuell nicht. Denn, nur der Einkauf des Geräts und die Abschreibung und die Finanzierungszinsen können gewinnmindernd geltend gemacht werden. Die Tilgung aber nicht! Die Tilgung wird versteuert (Einkommens- und eventuell Gewerbesteuer). Man zahlt also auch auf den Tilgungsbetrag seine persönlichen und betrieblichen Steuern. Zusätzlich natürlich noch die gerne vergessenen Anteile an Kranken- und eventuell Rentenversicherung usw. Da werden aus 100 Euro Tilgung auch schnell mal 160 Euro Gesamtkosten pro Monat...

Anders beim Leasing. Die Leasingrate kann sowohl ggü. dem JC (EKS) als auch ggü. dem Finanzamt (FA / Steuererklärungen) den Gewinn mindern, da die Leasingrate eine Betriebsausgabe ist.

Alternativen suchen/prüfen, wie z.B.:
- Leasing oder Kauf eines gebrauchten Geräts
- Darlehen und/oder Zuschuß beim JC beantragen
- Geräte auftragsbezogen mieten
- im Bekanntenkreis, bei der Innung/HWK/IHK, bei Marktbegleitern und Berufsverbänden erkundigen

Beispiel für Bekanntenkreis: ich verleihe seit > drei Monaten alle für die Eintragung ins Installateurverzeichnis notwendigen Messgeräte, an den mir unbekannten Freund eines Freundes. Und habe mir selbst, seit ein paar Wochen, ein dreiphasiges Netzanalysegerät (kostet auch mehrere 1000 Euronen) ausgeliehen. Leihen = kostenfrei ;-)

Beim Thema Steuern bitte auch immer durch eine verantwortliche Fachkraft (Steuerberater) beraten lassen. Denn, das ist sehr individuell und oft anders, als wir Laien meinen.

Viel Erfolg!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
elektronix00
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#6

Beitrag von elektronix00 »

OK, dann zuerst mal Danke für die vielen Antworten und Vorschläge.
Mit Rücklage bilden meinte ich eigentlich Geld aus meinen Freibeträgen zurücklegen und nicht Geld aus den monatlichen Umsätzen mit Begründung zu einer Rücklage bunkern. Ich hätte das Geld dann auf meinem Konto gelassen.

OK, die Idee mit einem privaten Darlehen ist nicht schlecht wenn sowas vom JC akzeptiert wird. Das darf ja auch aus der Familie stammen? Mein Bruder könnte mir bestimmt was leihen.

Wegen dem benötigten Prüfgerät möchte ich dann noch etwas schreiben. Ich erledige für einen Auftraggeber, der mich gut kennt und weiss, dass ich zuverlässig bin ab und zu Geräteprüfungen nach VDE 0701 / 0702. Momentan bekomme ich die Geräte von ihm zur Verfügung gestellt. Ich sehe, da ist Potential dahiner, ich habe selber für ihn schon zwei Aufträge einfahren können. Hätte ich selber so ein Gerät, könnte ich unabhängiger arbeiten. Das ist momentan so mein Gedanke.

Das mit dem Leihen von Geräten und Werkzeugen im Freundes- und Bekanntenkreis habe ich nicht so richtig verstanden. Wie soll ich "Leihen = kostenfrei" verstehen? Wenn ich diese Geräteprüfungen durchführe, schreibe ich meinem Bekannten dafür eine Rechnung und er schreibt dem eigentlichen Auftraggeber ebenfalls eine Rechnung. Die Aufträge bekomme ich von ihm in erster Linie um ihn ein wenig zu entlasten, da er zur Zeit auch nur ein Mann Betrieb ist. Viel bleibt also für ihn an den Arbeiten, die ich ja dann für ihn ausführe nicht mehr hängen. Er könnte mir also auch theoretisch gegen Entgelt sein Prüfgerät verleihen und ich könnte in Eigenregie Arbeiten damit ausführen? Und dann kann es keinen Stress geben wenn Rechnungen geschrieben werden für den Geräteverleih (Arbeit bei eigenen Kunden) und für die Ausführung von Arbeiten in seinem Auftrag bei seinen Kunden? Sorry, ich bin da immer etwas vorsichtig. Lieber etwas zu viel informiert als zu wenig.
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tigerlaw
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#7

Beitrag von tigerlaw »

Das Problem ist immer, ob eine Ausgabe "genügend mickrig" für einen Hartzi ist.

Beispiel: Ein selbständiger Mathe-Nachhilfelehrer (studierter Ingenieur) hatte auch Bleistifte für seine Nachhilfetätigkeit gekauft, und zwar Qualitätsware. Da meinte doch das Jobcenter, dass es auch billigere Bleistifte von der Resterampe getan hätten...

Wenn aber das Messgerät tatsächlich so wichtig ist wie für einen Zimmermann der Hammer, dann besorge es Dir, mach Dich aber darauf gefasst, dass Du mit dem JC einen Strauß auszufechten haben wirst.

Sollte Dein Sachbearbeiter eher sowieso ein Realist sein, kannst Du ggf. auch das Gespräch mit ihm suchen, solltet dafür aber dann Deine Argumente sehr gut vorbereiten.

Egal wie Du Dich entscheidest: Viel Glück!


:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Knipsibunti
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#8

Beitrag von Knipsibunti »

Es ist immer ein Risiko.
Ich habe ein 6k teures Objektiv (allerdings erst) vor Gericht durchbekommen, das ich angezahlt und dann über 3 Jahre abgezahlt habe, streite mich jedoch aktuell um eine 700 Euro Kleinkamera aus 2016, die auf einem Stativ Videos aufzeichnete und inzwischen ausgemustert wurde.

Außerdem streite ich mich um 3 Festplatten (je unter 100 Euro), welche ich in einem Bewilligungsabschnitt gekauft habe. Für mich Verbrauchsmaterial, für das Jobcenter anscheinend eine Investition. Man kann nie sagen, wann etwas anerkannt wird und wann nicht, so etwas wie Rechtssicherheit existiert leider nicht im Geringsten. Die Argumentationen um "Angemessenheit" und "Notwendigkeit" verlieren sich in bis ins Absurde abgleitende Possenspiele.

Eigentlich müsste gleiches Recht für alle gelten: Als Selbständiger hast Du Betriebsausgaben und wenn das Finanzamt die anerkennt, hat es das Jobcenter auch zu tun. Alles andere ist gequirlte Affenkacke, denn weder im Jobcenter noch im Sozialgericht wissen die meisten, was ein Gewerbetreibender jeweils tatsächlich benötigt. Wer billig kauft, kauft doppelt und wer permanent nur improvisiert, dem laufen die Kunden weg. Und ja, auch als Selbständiger hat man gelegentlich Fehlkäufe, weil sich herausstellt, dass man das Gekaufte dann doch nicht so sehr benötigt, wie gedacht. Aber auch Fehlinvestitionen sind menschlich, warum man im ALG II dafür abgestraft wird, ist mir rein Rätsel, zumal es sich zumeist nicht um hohe Summen handelt.

Generell halte ich es so: Wenn ich den Kauf mit guten Argumenten begründen kann, dann sehe ich es als angemessen. Ich bin diesbezüglich aber auch streitsüchtig und gehe notfalls durch die Instanzen. Bisher hat es spätestens vor dem Sozialgericht geklappt, vielleicht hatte ich aber auch nur Glück mit den zuständigen Richtern, siehe tigerlaws Beispiel, wo es anders lief.

Als Aufstocker verdienst Du derzeit wohl eh noch so wenig, dass das Finanzamt nicht das Problem sein dürfte. Bei einer Investitionssumme von 3.000 Euro würde ich auf eine kleine Anzahlung + maximal 24 Monate Ratenzahlung vereinbaren. Dann braucht es meist auch keine Einkommensnachweise und die Ratenzahlung geht ohne weitere Prüfung bei der Bank durch.
HarzerUrvieh
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

elektronix00 hat geschrieben: Do 8. Sep 2022, 20:52 ...
Hätte ich selber so ein Gerät, könnte ich unabhängiger arbeiten. Das ist momentan so mein Gedanke.
...
Der Gedanke ist gut und richtig. Haben ist immer besser, als brauchen. Man muss es sich aber auch leisten können...
elektronix00 hat geschrieben: Do 8. Sep 2022, 20:52 ... Das mit dem Leihen von Geräten und Werkzeugen im Freundes- und Bekanntenkreis habe ich nicht so richtig verstanden. Wie soll ich "Leihen = kostenfrei" verstehen? ...
Ok, vielleicht habe ich mich vorher etwas missverständlich ausgedrückt. Ich versuch´s noch mal ;-)

Mein Freund hat sich bei mir Prüfgeräte (0701/0702 u.a.) ausgeliehen. Diese Geräte verleiht er weiter, an seinen anderen Freund. Weder ich, noch mein Freund nehmen dafür Geld.
Ich habe mir ein Netzanalysegerät geliehen. Der Ausleiher bekommt dafür nichts.
elektronix00 hat geschrieben: Do 8. Sep 2022, 20:52 ... Er könnte mir also auch theoretisch gegen Entgelt sein Prüfgerät verleihen vermieten!...
kein Entgeld = leihen
Entgeld = mieten

Mein neues 0701/0702-Prüfgerät (Benning ST 725) habe ich im Herbst 2019 gekauft und das alte Gerät verschenkt. Seit Frühjahr 2019 habe ich keine Geräteprüfungen mehr ausgeführt. Das ist so ein Beispiel für Geräte die man unbedingt braucht und dann doch nicht zum Einsatz kommen.

Mein Prüfgerät hat inkl. ein bißchen Zubehör und Software keine 900 Euro gekostet. Ich wollte mir auch erst ein deutlich besseres Gerät kaufen (und da ist man schnell bei 3000 Euro), aber dafür hatte ich zu wenig Geräteprüfungen in der Pipeline. Bis Frühjahr 2019 hatte ich 166 Geräteprüfungen a € 6,30 netto, bei einem Kunden. Das Geld für mein "günstiges" Messgerät hätte ich also nach der nächsten Wiederholungsprüfung raus gehabt. Doch dann kam Corona...

Das Benning-Prüfgerät ist nicht das gelbe vom Ei, aber für den Einstieg und/oder wenige Messungen im Jahr völlig ausreichend. Die meisten Prüfadapter habe ich selbst gebaut, da mir fertige Adapter zu teuer waren oder irgendeine Funktion fehlte. Sieh das Gerät doch irgendwo mal an und prüfe, ob das eine Option für Dich wäre. Der Kunde merkt i.d.R. keinen Unterschied, ob Du mit einem Trabbi oder mit einem Rolls Royce gemessen hast.

Fluke, Benning, Gossen-Metrawatt usw. bieten auch gebrauchte Geräte an. Meist sind das Vorführgeräte oder Leasingrückläufer. Aber immer geprüft, kalibriert und zertifiziert.

Themenwechsel:
Besorge Dir zeitnah ein Geschäftskonto! Es ist für alle (aber besonders für Dich) von Vorteil, wenn Geschäft und Privat getrennt ist.
In irgendeinem Faden hat unsere sehr geschätzte Mitforistin Olivia einen Geschäftskontenvergleich verlinkt gehabt. Da waren mehrere kostenfreie Konten dabei. Ja, Du hast dann nur einen Callcenter-Agenten als Ansprechpartner, aber für den Anfang dürfte das ziemlich egal sein. Wenn Du in Zukunft mehr Einnahmen hast, dann kannst Du dir immer noch ein kostenpflichtiges Konto mit persönlichem Ansprechpartner holen.

Übrigens sollte das private Konto sowieso kostenfrei sein.

Am Start die Kosten gering halten, bringt Dich schneller aus dem Leistungsbezug!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
elektronix00
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#10

Beitrag von elektronix00 »

OK, dann noch mal vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen und Tipps und auch speziell für die Hinweise zum Prüfgerät.
Olivia
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#11

Beitrag von Olivia »

Könnte das evtl. folgende Aufstellung zu den Geschäftskonten gewesen sein?

https://www.fuer-gruender.de/fileadmin/ ... t_2022.pdf

:pssst: OT Zu dem Prüfgerät:
Das Jobcenter soll ja ein Prüfgerät für die Anlage EKS haben. Dieses zeigt an "abgelehnt", sobald es eine ausgefüllte Anlage EKS erkannt hat.
HarzerUrvieh
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Re: Berechnung der Freibeträge und Rücklagenbildung

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: So 11. Sep 2022, 14:50 Könnte das evtl. folgende Aufstellung zu den Geschäftskonten gewesen sein?

https://www.fuer-gruender.de/fileadmin/ ... t_2022.pdf

:pssst: OT Zu dem Prüfgerät:
Das Jobcenter soll ja ein Prüfgerät für die Anlage EKS haben. Dieses zeigt an "abgelehnt", sobald es eine ausgefüllte Anlage EKS erkannt hat.
Ja, danke sehr! Das ist die Aufstellung, welche ich meinte.

Das JC hat wohl kein Prüfgerät. Denn, ein Prüfgerät kann beides anzeigen, positiv und negativ. Das JC kennt aber nur negativ :8:
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