nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
chaos2020
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nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#1

Beitrag von chaos2020 »

Hallo zusammen.

Nach dem Tod meines Vaters fahre ich mit dem alten Auto meines Vaters, meine Mutter zu Ärzten ect.

Der Wagen ( Spritfresser 14 Liter ) bekommt wohl keinen TÜV mehr und daher möchte meine Schwester ( lebt in Österreich ) ein gutes gebrauchtes KFZ kaufen zur Benutzung wie oben beschrieben.

Der Wagen steht dann in der Garage wenn er nicht gebraucht wird. Österreichisches Kennzeichen mit dortiger Versicherung wäre auch möglich.

Da ich aber die extrem niedrigen Prozente meines Vater übernommen habe, wäre ein Anmeldung auf mich in Deutschland sinnvoller.

Versicherung und Steuer wird von meiner Mutter bezahlt bzw. überwiesen und somit mit Nachweis.

Glaube wir hatten das Thema schon einmal ? Dieses mal frage ich für meine Schwester.

Danke im voraus !
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kleinchaos
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#2

Beitrag von kleinchaos »

Dem steht doch nix im Weg. Das Auto kauft deine Mutter. Es kann auch auf die Mutter zugelassen werden. Du versicherst es nur. Wer das dann bezahlt ist doch völlig egal.
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Olivia
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#3

Beitrag von Olivia »

Das Auto kann auch anrechnungsfrei an den TE verschenkt werden. Danach kann er das Kfz auf sich selbst zulassen. Einnahmen in Geldeswert sind aus § 11b SGB II weitestgehend weggefallen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
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marsupilami
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#4

Beitrag von marsupilami »

Anmeldung und Ummeldung
Es gibt genaue Regelungen für die straßenverkehrsrechtliche Zulassung von Kraftfahrzeugen. Die Anmeldung, Ummeldung und Wiederzulassung von Dauerkennzeichen oder Saisonkennzeichen darf demnach nur am gemeldeten Hauptwohnsitz erfolgen. Also an dem Ort, wo sich der Halter überwiegend aufhält und somit seinen Lebensmittelpunkt hat. An dem entsprechenden Wohnort muss der Halter mitsamt der Anschrift gemeldet sein, damit die Kfz-Anmeldung möglich ist. Die Zulassung dieser Kennzeichen an anderen Orten ist nicht durchführbar.
Quelle: https://www.evb-nummer.com/kfz-zulassungsort/

Ohne das recherchiert zu haben, vermute ich mal, dass ein in Österreich zugelassenes Fahrzeug ebenfalls nicht dauerhaft hier in Schland rumkutschern darf, wenn der Halter seinen Wohnsitz hier in Schland hat.


Immer im Hinterkopf behalten, dass Eigentümer, Halter, Fahrer drei völlig verschiedene Personen sein können und das ist völlig legal.


Da es wohl vorrangig um die günstigen % geht, macht es Sinn, ein Fahrzeug auf Dich als Halter zuzulassen.
Denn die % bekommst Du nur bei dieser Versicherung.
Wenn Du die Versicherung wechselst, verlierst Du m.W. nach mind. einen Teil und fängst mind. wieder bei 100 % an.

Wer der Eigentümer ist, ist egal - Mutter oder Schwester.

Wer Versicherung und Steuer zahlt, ist auch egal. Hauptsache im Verwendungszweck steht DIESES Fahrzeug drinne damit Kfz-Behörde und Versicherung das jeweils zuordnen können.

Die Schwierigkeit könnte evtl. darin liegen das Kfz. vor dem JC zu verschweigen oder denen zumindest klarzumachen, dass Du nicht Eigentümer bist.
Die denken gerne eindimensional und schließen: der hat ein Auto (Halter), fährt damit (Fahrer), also gehört (Eigentümer) ihm das auch.
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tigerlaw
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#5

Beitrag von tigerlaw »

Ich gebe einfach mal meinen Kommentar hinein:
marsupilami hat geschrieben: Do 1. Sep 2022, 14:44 (...)
Da es wohl vorrangig um die günstigen % geht, macht es Sinn, ein Fahrzeug auf Dich als Halter zuzulassen. :jojo:
Denn die % bekommst Du nur bei dieser Versicherung. Nein, die SF-Klasse kann man zur "Versicherung seines Vertrauens" mitnehmen
Wenn Du die Versicherung wechselst, verlierst Du m.W. nach mind. einen Teil und fängst mind. wieder bei 100 % an. Nein, s.o.

Wer der Eigentümer ist, ist egal - Mutter oder Schwester. :jojo:

Wer Versicherung und Steuer zahlt, ist auch egal. Hauptsache im Verwendungszweck steht DIESES Fahrzeug drinne damit Kfz-Behörde und Versicherung das jeweils zuordnen können.

Die Schwierigkeit könnte evtl. darin liegen das Kfz. vor dem JC zu verschweigen oder denen zumindest klarzumachen, dass Du nicht Eigentümer bist.
Die denken gerne eindimensional und schließen: der hat ein Auto (Halter), fährt damit (Fahrer), also gehört (Eigentümer) ihm das auch.

Also entsprechenden privatschriftlichen Vertrag machen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#6

Beitrag von marsupilami »

:verlegen:
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angel6364
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#7

Beitrag von angel6364 »

Seit vielen Jahren, auch noch zu Alg-II-Zeiten, ist ein Auto auf mich zugelassen, ich hab Steuer und Versicherung bezahlt, aber Eigentümer war der Sohn. Ich hätte mir nie ein Auto kaufen können. Sowohl Jobcenter als auch Versicherung (Wildschaden-Regulierung, Geld ging an den Sohn) haben das anstandslos akzeptiert. Nach Kaufverträgen wurde nie gefragt, obwohl wir die hätten vorlegen können.
Ich hab halt seit langem die ausrangierten Oldies der Söhne noch gar fertig gefahren, mangels Geld gings nicht anders.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
chaos2020
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#8

Beitrag von chaos2020 »

Hallo,- meine Schwester möchte mir meine 25% auszahlen ( ca. 60000 ). Ist es ratsam sich vom JC abzumelden oder wie viel wird angerechnet ? Kommt noch dazu, was dann ein eigenes Fahrzeug kosten darf ? LG
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tigerlaw
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#9

Beitrag von tigerlaw »

Sieh zu, dass die Schwester erst im letzten Monat Deines BWZ Dir das Geld zusendet. Dann wird für diesen Monat der Zufluss fast voll (bis auf 1 €) angerechnet, und danach bist Du ja erst einmal "reich". In dieser Zeit kannst Du Dich "sanieren", sowohl gesundheitlich, als auch z.B. mit einem speziell Dir passenden Bürostuhl, usw. usf.

Dann kannst Du auch u.a. alle Deine Kommissionsware verticken, also alles tun, was Dir bisher im "System EKS" verwehrt wurde.

Inzwischen dürfte dann auch das neue Bürgergeld in Kraft getreten sein mit den (hoffentlich) erheblich größeren Vermögensfreibeträgen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#10

Beitrag von Günter »

Nicht so schnell, das ist mM nach eine Vermögensumwandlung. Aus einer bestehenden Forderung (Vermögen) wird Geld. Da sollten wir mal drüber nachdenken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#11

Beitrag von Olivia »

Wäre nicht ein Zufluss ausserhalb des BWZ am besten? Und wenn es ein Monat Leistungslosigkeit ist?
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marsupilami
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#12

Beitrag von marsupilami »

chaos2020 hat geschrieben: Di 13. Sep 2022, 22:14 Hallo,- meine Schwester möchte mir meine 25% auszahlen ( ca. 60000 ). Ist es ratsam sich vom JC abzumelden oder wie viel wird angerechnet ? Kommt noch dazu, was dann ein eigenes Fahrzeug kosten darf ? LG
Von dem Auto?

Oder ist das ein Erbschafts-Anteil?
Wenn letzteres ist das keine Vermögensumwandlung.

Dann einfach wie tigerlaw gepostet hat.


Wenn Du dann länger als 3 Monate aus dem Bezug bist, ist ein kompletter Neu-Antrag fällig UND die Leutz im JC werden fragen, wovon Du zuletzt gelebt hast - leg Dir also passende Antworten zurecht bzw. notier sie Dir auf.
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Koelsch
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#13

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Mi 14. Sep 2022, 06:54 Nicht so schnell, das ist mM nach eine Vermögensumwandlung. Aus einer bestehenden Forderung (Vermögen) wird Geld.
Mein absolutes Lieblingsthema. Ja, jeder vernünftige Mensch sieht offene Forderungen als Teil des Vermögens, wir aber haben es hier mit Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit zu tun und da schaun wir mal in das sog. Merkblatt SGB II - und dort erst mal ganz weit zurück:
  • Merkblatt Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand 1.6.2004 Seite 29
    Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter
    einer Person, unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland
    oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören Bargeld, (Spar-)
    Guthaben wie zum Beispiel Wertpapiere, Bausparguthaben,
    Aktien und Fondsanteile ebenso wie Forderungen, bewegli-
    ches Vermögen, Haus und Grundeigentum sowie sonstige
    dingliche Rechte an Grundstücken.
  • Merkblatt Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand März 2005 Seite 30
    Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter
    einer Person, unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland
    oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören Bargeld, (Spar-)
    Guthaben wie zum Beispiel Wertpapiere, Bausparguthaben,
    Aktien und Fondsanteile ebenso wie Forderungen, bewegli-
    ches Vermögen, Haus und Grundeigentum sowie sonstige
    dingliche Rechte an Grundstücken.
  • Merkblatt Grundsicherung für Arbeitsuchende Stand August 2006 Seite 37
    und allen folgenden Merkblättern bis heute

    Als Vermögen gelten alle Güter einer Person, die in Geld
    messbar sind, unabhängig davon, ob das Vermögen im
    Inland oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören zum Bei-
    spiel: Bargeld, Guthaben auf Anlage-Konten, Sparguthaben,
    Bausparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere (zum Beispiel
    Aktien- und Fondsanteile), Kapitallebensversicherungen,
    Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen sowie
    sonstige dingliche Rechte an Grundstücken.
Also nix mehr mit Forderungen, die BA war also schon früh der Ansicht, dass Forderungen nicht zum Vermögen gehören und hat diesen "bedauerlichen Anfangsfehler" dann bereits 2006 korrigiert. Dieser von mir und unserem Gründungsmitglied Rosa Golf entwickelten Argumentation folgte dann auch das SG Würzburg (nachdem es mehrfach PKH wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt hatte), eine "kleine" Rückforderung des JC in Höhe von gut € 40.000 wurde in vollem Umfang zurück genommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#14

Beitrag von Koelsch »

Und zum Vorschlag von @ Tigerlaw, ich würde die Zahlung sogar auf 1 Tag nach Ablauf des BWZ schieben. Dann erfährt JC nix von der Zahlung und Du kannst "fröhlich und unbeschwert" "Dich "sanieren", sowohl gesundheitlich, als auch z.B. mit einem speziell Dir passenden Bürostuhl, usw. usf.
Dann kannst Du auch u.a. alle Deine Kommissionsware verticken, also alles tun, was Dir bisher im "System EKS" verwehrt wurde."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#15

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Mi 14. Sep 2022, 07:59 Wäre nicht ein Zufluss ausserhalb des BWZ am besten? Und wenn es ein Monat Leistungslosigkeit ist?
Richtig, siehe auch meinen Vorschlag im vorigen Posting, Du warst halt schneller
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#16

Beitrag von Günter »

Als Vermögen gelten alle Güter einer Person, die in Geld
messbar sind,
Wenn es um Anteile am Auto oder an sonstigen Gütern geht, ist es Vermögensumwandlung und somit unschädlich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#17

Beitrag von chaos2020 »

Hallo und ein herzliches Danke für eure hilfreichen Ratschläge ! Es geht um den Emir zustehenden Erbschafts-Anteil von 12,5%
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Günter
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#18

Beitrag von Günter »

Dann warte bis der BWZ vorbei ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#19

Beitrag von chaos2020 »

Danke Günter.
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#20

Beitrag von marsupilami »

Weiter oben waren's noch 25 %. :unschuld:
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#21

Beitrag von Olivia »

Es sind 6,25%
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#22

Beitrag von chaos2020 »

Hallo,- meine Schwester hatte sich verschrieben und mir das erst heute um 19:00h mitgeteilt. Frage bitte: angeblich kann ich bei der bestehenden Versicherung ein Fahrzeug nur dann mit den 20% meines verstorbenen Vaters versichern, wenn es NUR auf mich angemeldet ist ! Stimmt das ? LG
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#23

Beitrag von chaos2020 »

Das KFZ wird NUR für Fahrten mit der Mutter ( einkaufen, Arztbesuche, Garten ) benötigt ! Fahrtenbuch von Vorteil ?
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Koelsch
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#24

Beitrag von Koelsch »

Was spricht dagegen, das Auto nur auf Dich zuzulassen. Wichtig könnte nur eine Vereinbarung sein, dass das Auto nicht nur Dir gehört.
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Re: nicht eigenes Auto auf mich anmelden wg. kranker Mutter

#25

Beitrag von chaos2020 »

Hallo Koelsch,- das Auto gehört mir nicht im geringsten. Die Vereinbarung kann jederzeit ausgestellt werden. tigerlaw hatte am 03.09.22 geschrieben: Die Schwierigkeit könnte evtl. darin liegen das Kfz. vor dem JC zu verschweigen oder denen zumindest klarzumachen, dass Du nicht Eigentümer bist.
Die denken gerne eindimensional und schließen: der hat ein Auto (Halter), fährt damit (Fahrer), also gehört (Eigentümer) ihm das auch.
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