ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
eLB erwartet laut vEKS bis 22/2022 einen Gewinn von € 5.000. Das Gewerbe musste krankheitsbedingt enorm herunter gefahren werden.
Jetzt ereilen ihn 2 Steuerbescheide
€ 5.000 Einkommensteuer für 2020
€ 13.500 Gewerbesteuer 2020 und 2021
Beide Bescheide zahlbar in 10/2022
Was tun? Das Geld ist (natürlich) nicht vorhanden.
Jetzt ereilen ihn 2 Steuerbescheide
€ 5.000 Einkommensteuer für 2020
€ 13.500 Gewerbesteuer 2020 und 2021
Beide Bescheide zahlbar in 10/2022
Was tun? Das Geld ist (natürlich) nicht vorhanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
Ich finde dazu, dass max. 12 Raten möglich sind. Rechtsgrundlage dazu hab ich nicht gefunden. Aber den Betrag dürfte eLB nicht stemmen können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
Rechtsgrundlage ist § 222 AO.
Es geht auch mehr als 12 Monate:
Ich hoffe, die Quelle funktioniert, ich kann das nicht mit dem PDF verlinken, wenn Google das Suchergebnis als PDF anzeigt. Bin ich anscheinend zu blöd zu. .
Ansonsten auch hier:
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 70172.html
Es geht auch mehr als 12 Monate:
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... oKWh_B0NKVI. Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG
Die Finanzämter sind befugt zu stunden:
in eigener Zuständigkeit
Beträge bis einschließlich 100.000 Euro zeitlich unbegrenzt,
höhere Beträge bis zu 6 Monaten;
mit Zustimmung der Oberfinanzdirektion
Beträge bis einschließlich 250.000 Euro zeitlich unbegrenzt,
höhere Beträge bis zu 12 Monaten;
Ich hoffe, die Quelle funktioniert, ich kann das nicht mit dem PDF verlinken, wenn Google das Suchergebnis als PDF anzeigt. Bin ich anscheinend zu blöd zu. .
Ansonsten auch hier:
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 70172.html
Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
Danke für die Hinweise.
Im Moment prüft eLB ein Privatdarlehen dafür aufzunehmen und die Raten dann als Betriebsausgabe in die EKS zu nehmen.
Im Moment prüft eLB ein Privatdarlehen dafür aufzunehmen und die Raten dann als Betriebsausgabe in die EKS zu nehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
Die Url markieren - rechtsklick - alles auswählen + kopieren. Dann klappt es mit der Verlinkung:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=2
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst" Lever dod als slav"
Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
Wenn gar nix geht, die PDF runterladen und dann als Dateianhang wieder hochladen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?

Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
Oder auch so:
links unten die umgekippte blaue " 8" - dann öffnet sich dieses Fenster. 
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Pegasus am Sa 24. Sep 2022, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Ach Günni
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In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst" Lever dod als slav"
Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
Möglicherweise haben wir hier ein weiteres Problem:
Gewerbesteuer ist eindeutig Betrieb, also dürfte Darlehenstilgung hierfür recht problemlos als Betriebsausgabe durchgehen. ESt. aber ist "Privatvergnügen", wird zwar durch betriebliche Gewinne verursacht, ist aber keine Betriebsausgabe. Daher ist fraglich, ob die Darlehensraten dafür anerkannt werden.
Gewerbesteuer ist eindeutig Betrieb, also dürfte Darlehenstilgung hierfür recht problemlos als Betriebsausgabe durchgehen. ESt. aber ist "Privatvergnügen", wird zwar durch betriebliche Gewinne verursacht, ist aber keine Betriebsausgabe. Daher ist fraglich, ob die Darlehensraten dafür anerkannt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
Ich finde weder eine stehende noch eine liegende 8.
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Re: ESt. und Gewerbesteuerbescheid im laufenden BWZ
Ich klinke mich mal ein: Mir liegen jeweils die Titelseiten der Bescheide von Kommune und FA vor.Koelsch hat geschrieben: ↑Fr 23. Sep 2022, 21:16 Möglicherweise haben wir hier ein weiteres Problem:
Gewerbesteuer ist eindeutig Betrieb, also dürfte Darlehenstilgung hierfür recht problemlos als Betriebsausgabe durchgehen. ESt. aber ist "Privatvergnügen", wird zwar durch betriebliche Gewinne verursacht, ist aber keine Betriebsausgabe. Daher ist fraglich, ob die Darlehensraten dafür anerkannt werden.
Gewerbesteuer für 2020 dürfte "wasserdicht" sein, da ja nur aus dem Gewerbesteuermessbetrag mit dem Hebesatz errechnet.
Für 2021 ist Vorauszahlung aus gleichem Messbetrag wie 2020 festgesetzt worden. Da dürfte StB entsprechend Herabsetzung beantragen können, wenn die niedrigeren Gewinne plausibel gemacht werden.
Da ich die Buchhaltung des eLB nicht kenne, kann ich zur Richtigkeit des ESt-Bescheids keine Aussagen machen, dass ist natürlich das Geschäft des Steuerberaters.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!