Ich glaube, Oli, dass @deadpool schon richtig liegt.Olivia hat geschrieben: ↑Di 6. Sep 2022, 21:37 Das ist nicht der Punkt, um den sich mein Posting dreht. Eine Zahlung in Höhe der voraussichtlichen Einkommensteuer wäre in jedem Fall angemessen gewesen, ganz egal ob freiwillig geleistet oder auf vorherige Anfrage beim Finanzamt auf den dann erfolgenden Einkommensteuervorauszahlungs-Änderungsbescheid hin.
Dein Ansatzpunkt greift auf den Aspekt des "Beratungsverschuldens" des JC zu. Aber wenn "der Sachbearbeiter" sagt, dass ihm sich dieses mögliche Problem nicht aufgedrängt hätte und er somit keinen Anlass gehabt hätte zu einer Beratung zugunsten des eLB, hättest Du vermutlich einen schweren Stand, dies zu Deinen Gunsten durchzufechten.