Sperrzeit ALG I
Sperrzeit ALG I
eLB beantragte nach Auslaufen von Krankengeld ALG I. Sie erhielt auch einen Bescheid ab Mitte August 22. Jetzt flatterte die folgende Sperre in den Briefkasten
Dort wird ein Zeitraum von November bis Dezember 21 genannt. Tritt die Sperre trotzdem jetzt ein oder kommt da für diesen Zeitraum ein Rückforderungsbescheid und wenn ja von wem, BA oder Krankenkasse, die ja (vermutlich) das Krankengeld zahlten. Details muss ich dazu noch hinterfragen.
Dort wird ein Zeitraum von November bis Dezember 21 genannt. Tritt die Sperre trotzdem jetzt ein oder kommt da für diesen Zeitraum ein Rückforderungsbescheid und wenn ja von wem, BA oder Krankenkasse, die ja (vermutlich) das Krankengeld zahlten. Details muss ich dazu noch hinterfragen.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Sperrzeit ALG I
Die Sperre tritt jetzt ein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Sperrzeit ALG I
Gerade erfahren in der Zeit November/Dezember 21 hat sie Krankengeld von der Krankenkasse erhalten
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- marsupilami
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Re: Sperrzeit ALG I
Und was ist damit:
Seite 4, 2. Absatz
und nochmal auf Seite 18, Punkt 159.2
Ich deute das dahingehend, dass die nicht erst 1 Jahr später damit hinterherdackeln können.
Verfahren und Sachverhalt-Feststellung auf Seite 20 - wurde durchgeführt?
Jetzt erst?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015166.pdf(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit
begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser
Sperrzeit.
Seite 4, 2. Absatz
und nochmal auf Seite 18, Punkt 159.2
Ich deute das dahingehend, dass die nicht erst 1 Jahr später damit hinterherdackeln können.
Verfahren und Sachverhalt-Feststellung auf Seite 20 - wurde durchgeführt?
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Muss das sein?
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- marsupilami
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Re: Sperrzeit ALG I
Dann war er/sie schon länger krankgeschrieben?
Warum dann das nicht als Grund angeben?
Womöglich krank aufgrund der Beschäftigung - z.B. Allergie gegen - was auch immer?
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Re: Sperrzeit ALG I
Ich denke auf Basis von Marsus Posting werde ich heut Nachmittag mal einen Widerspruch formulieren und zwecks Bemeckerung hier einstellen.
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Re: Sperrzeit ALG I
Mein Nachmittag beginnt früh
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- kleinchaos
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Re: Sperrzeit ALG I
Ist egal. Sie hat selbst gekündigt. Zwar aus gesundheitlichen Gründen, aber das wollen die prüfen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Sperrzeit ALG I
Klar, zu allem Überfluss aber sagen die eben noch nicht mal, wann denn nun die Sperrzeit aktuell beginnen und enden soll.
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- marsupilami
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Re: Sperrzeit ALG I
Das ist mir dazu eingefallen.
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Re: Sperrzeit ALG I


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Re: Sperrzeit ALG I
Die Sperrzeit nach § 159 SGB III selbst tritt nicht ein, da zu dem Zeitpunkt kein ALG1 bezogen wurde. Hier geht es um die Minderung der Anspruchsdauer nach § 148 SGB III.
Re: Sperrzeit ALG I
Danke für den Hinweis, Ist aber von der BA mal wieder
"sensationell klar" formuliert.

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