Gehaltszettel-Nachweis bei Minijob

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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agtis
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Gehaltszettel-Nachweis bei Minijob

#1

Beitrag von agtis »

Guten Morgen zusammen,

nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage, die sicher schnell beantwortet werden kann.

Ich habe seit November 2019 einen Minijob. Die Übernahme in Teilzeit steht nach wie vor im Raum, wurde wegen Corona und der daruas resultierenden wirtschaftlichen Situation immer wieder nach hinten verschoben.

Aktuell habe ich einen neuen Leistungssachbearbeiter, der sich wünscht, dass ich meine Gehaltszettel jeden Monat vorlege. Dies musste ich bisher nicht machen, auch da ich eine gleichbleibende Anstellung habe, also jeden Monat mit meinen festen 450 Euro nach Hause gehe und nicht, wie woanders der Fall, ständig veränderte Stunden entstehen.

Ist das so richtig? Ich weiß, ist keine große Sache, einfach machen und gut wäre es aber ich möchte mich dennoch gerne dahingehend kurz schlau machen.

Lieben Dank für eure Unterstützung!
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kleinchaos
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Re: Gehaltszettel-Nachweis bei Minijob

#2

Beitrag von kleinchaos »

Naja, ich würde ja lieber jeden Monat den Lohnzettel hinschicken als dauernd ne Anlage EK+Lohnzettel auszufüllen

Ich kenn das vom ÖD, da gibts immer nur einen Lohnzettel, wenn sich am Gehalt was ändert. Da kanns schonmal zu Problemen kommen beim JC.
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agtis
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Re: Gehaltszettel-Nachweis bei Minijob

#3

Beitrag von agtis »

Ich musste bisher lediglich alle 6 Monate die Weiterbewilligung ausfüllen (da bisher die Anlage EK mit dem jeweils letzten Lohnzettel), zwischendurch auch mal alle 12 Monate, da die Einnahmen gleichbleibend waren/sind. Das scheint aber auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter zu variieren.

Wie gesagt, das ist das erste Mal seit Beginn des Minijobs (Ende 2019), dass ich diese Aufforderung erhalte.
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marsupilami
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Re: Gehaltszettel-Nachweis bei Minijob

#4

Beitrag von marsupilami »

Ich gehe davon aus, dass Du einen Arbeitsvertrag hast und selbiger in Kopie beim JC vorliegt.
Normalerweise ist im AV auch die Höhe der Entlohnung festgelegt.

Also auf den vorliegenden AV verweisen, die relevanten Daten - Höhe des Lohnes - können dort entnommen werden.

Damit ist die zeit- und kostenaufwändige Vorlage der Kopien der Gehaltsabrechnung hinfällig.

Wenn der/die neue SB damit nicht einverstanden ist, dann fragen ob digital geht:
Gehaltsabrechnung mit Foto-handy fotografieren, Foto per Mail an JC-SB schicken.
Anhand des Datums und der aufgeführten Sozialabgaben kann die Echtheit durch das JC verifiziert werden.




Die spinnen, die Römer.
Signatur?
Muss das sein?
agtis
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Re: Gehaltszettel-Nachweis bei Minijob

#5

Beitrag von agtis »

Genau marsupilami, ich habe einen AV, aus dem alles hervorgeht und der auch natürlich dem JC vorliegt.

DANKE
agtis
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Re: Gehaltszettel-Nachweis bei Minijob

#6

Beitrag von agtis »

Update: Ich habe schriftlich darauf hingewiesen, dass aus dem vorliegenden AV alle relevanten Daten hervorgehen und zu entnehmen sind und damit die gewünschte monatliche Abgabe des Gehaltsnachweises entfällt.

Dieser Anmerkung wurde seitens des JC stillschweigend zugestimmt (davon gehe ich aus), denn danach wurden nicht mehr darauf hingewiesen und die Bescheide weiter bearbeitet.

Lieben Dank euch nochmal 🤗
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Koelsch
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Re: Gehaltszettel-Nachweis bei Minijob

#7

Beitrag von Koelsch »

Danke für die Rückmeldung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Gehaltszettel-Nachweis bei Minijob

#8

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
Signatur?
Muss das sein?
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