Betriebsmittel / Anschaffungen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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elektronix00
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Betriebsmittel / Anschaffungen

#1

Beitrag von elektronix00 »

Hallo,
leider konnte ich für den Betreff nicht so richtig den passenden Ausdruck finden, ich kann aber im Beitrag alles erklären. ;.)

Kurze Vorgeschichte:
Ich bin nun seit fast 3 Monaten selbständig (Start 1. Juli 2022) und und bin mit meinen Aufträgen, die ich habe für den Anfang zufrieden. Eine vEKS hatte ich eingereicht, komischerweise musste ich dann schon für Juli und August eine aEKS einreichen. Das lag wohl daran, dass ich die vEKS an die falsche Abteilung beim JC geschickt hatte. Auf jeden Fall wurden jetzt schon meine monatlichen Zahlungen vom JC gekürzt. Nun habe ich in der Anfangsphase bis jetzt fast ausschließlich Werkzeuge und Betriebsmittel aus meiner privaten Sammlung genutzt und möchte nun monatlich je nach Umsatz diese ersetzen. So dachte ich an die Anschaffung eines zweiten Festnetztelefons, da ich für mein Unternehmen dann eine eigene Nummer angeben könnte. Ebenso möchte ich meinen privaten PC dann auch nicht mehr betrieblich nutzen sondern für meine geschäftlichen Arbeiten ein gebrauchtes Laptop zulegen. Da ich keinen abgeschlossenen Bürobereich in meiner Wohnung habe, kann ich auch keine Kosten geltend machen. Mit einem Laptop kann ich aber auch am Wohnzimmertisch arbeiten. Um mein Geschäft etwas weiter ausbauen zu können, benötige ich auch noch andere Werkzeuge, die ich nicht privat besitze. Auch meine Auftraggeber stellen mir oft Werkzeuge zur Verfügung, die ich selber nicht habe.
Kann mich das JC dazu verpflichten meine privaten Sachen weiterhin für mein Unternehmen einzusetzen mit der Begründung, dass ich das ja die ganze Zeit schon so gemacht hätte? Ich würde natürlich eine Liste mit den benötigten Betriebsmittel und deren Verwendung bzw. Einsatz erstellen und auch schauen, dass ich das ein oder andere gebraucht kaufen kann. Reicht eigentlich bei einem Privatkauf eine einfache Quittung, die ich mir dann selber erstelle oder ist ab einem bestimmten Betrag dann ein Kaufvertrag doch besser? Oft kaufe ich Sachen von Privat über Ebay Kleinanzeigen aus meiner Nähe, hole die dann persönlich ab und zahle bar. Privatkunden scheuen sich aber oft wenn es um das Ausstellen von Quittungen geht.
Vielleicht hat noch jemand ein paar Tipps und Argumente für mich wie ich das am besten dem JC verklickern kann.
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Günter
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde bei Käufen ohne Beleg einen Bildschirmausdruck machen und dann das Teil so fotografieren, dass es der Ähbäh-Anzeige zugeordnet werden kann. Und dazu einen Eigenbeleg schreiben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#3

Beitrag von Koelsch »

Und ich würde nicht im Vorfeld mit dem JC über Anschaffung ja oder nein diskutieren. Wenn dann JC nämlich nein sagt und Du trotzdem anschaffst, dann kommt JC bei der aEKS mit dem nein und dem Argument, darauf haben wir doch bereits vorher hingewiesen. Ich ziehe es vor, solche "Diskussionen" im Nachhinein zu führen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Knipsibunti
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#4

Beitrag von Knipsibunti »

Du bist betrieblich unterwegs, ergo: Keine Buchung ohne Beleg.
Ich würde da ganz dringend mit einem Steuerberater reden, denn Gebrauchtkäufe ohne Belege wirst Du nicht abrechnen können.
Der Vorschlag von Günter könnte funktionieren, muss aber nicht.

Ansonsten was Koelsch schreibt:
Frage niemals das Jobcenter bezüglich einer Investition oder einer betrieblichen Ausgabe. Im Zweifel werden die sowieso fast immer ablehnen.

Was mir immer geholfen hat:
Mache Dir gedanklich oder schriftlich eine Liste:

Ich brauche einen Hammer.

* Warum brauche ich diesen Hammer?
* Geht es auch ohne Hammer?
* Wird mir der Hammer helfen, Umsätze zu generieren oder zu steigern? Kann ich damit ggf. sogar neue Kunden erschließen?
* oder gar: Kann ich ohne diesen Hammer überhaupt tätig sein? Bin ich auch ohne den Hammer konkurrenzfähig?
* Muss es denn dieser Hammer sein? Warum? Gibt es einen günstigeren Hammer, der den Zweck ebenso gut erfüllen kann? Oder wäre ein günstigeres Produkt nur ein fauler Kompromiss, der mittelfristig zu Mehrkosten, Fehler bei der Arbeit führt oder die Arbeit an sich erschwert?

Das hilft zwar häufig nicht bei der Begründung gegenüber dem Jobcenter, aber als Begründung vor einem Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht (und hier muss man als Selbständiger im Leistungsbezug leider die Bereitschaft haben, den Weg zu gehen) waren meine Begründungen bislang immer ausreichend. Meine vergangenen Verfahren habe ich alle gewonnen, darunter eine Fotostudioausrüstung für rund 3.000 Euro, ein Objektiv für 6.000 Euro und diverser anderer Kram. Laptops hatte ich in all den Jahren 3 Stück, von 300 Euro bis zuletzt gut 1.200 Euro. Diese wurden erstaunlicherweise vom Jobcenter als betriebliche Ausgabe anerkannt, ebenso wie ein kalibrierbarer Monitor für damals 1.500 Euro. Eine neue größere Festplatte für das betriebliche Laptop für 120 Euro wurde jedoch abgelehnt, hier läuft das Gerichtsverfahren noch.

Du musst Dir selbst gegenüber offen und ehrlich sein, ob das Ding, das Du da kaufen willst, eher Luxus ist, oder ob Du es auch tatsächlich benötigst.
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elektronix00
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#5

Beitrag von elektronix00 »

OK, danke für die vielen Tipps und Hinweise und auch ausführlichen Beispiele. Eigentlich sollte doch das JC froh sein, wenn leute sich selbständig machen und für immer aus dem Leistungsbezug wegfallen. Aber statt dessen wird dort gespart egal was es kostet. Dass solche Sachbearbeiter von ihren Vorgesetzten nicht mal so richtig in den Ar... getreten bekommen wenn dauernd vor dem Gericht verloren wird.
OK, ich muss mir das blauäiúgige Gutmenschendenken abgewöhnen und eine Rechtschutzversicherung habe ich ja.
Bei meinen Käufen geht es in erster Linie um einfache Werkzeuge im unteren Preisbereich und nicht um höhere Summen.
elektronix00
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#6

Beitrag von elektronix00 »

Ich hatte ja noch gefragt wegen dem momentanen Einsatz privater Werkzeuge und Betriebsmittel. Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass ich nicht verpflichtet bin für meine Arbeiten private Sachen einzusetzen. Schließlich muss ich ja bei Verlust oder Defekt aus der eigenen Tasche den Schaden beheben. Deshalb wollte ich nach und nach private Betriebsmittel durch geschäftliche tauschen. Kann mir das JC hier einen Strich durch die Rechnung machen? Ich will ja nichts kaufen was ich nicht unbedingt für mein Unternehmen benötige.
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Koelsch
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#7

Beitrag von Koelsch »

Meines Erachtens bist Du nicht verpflichtet, private Mittel für das Gewerbe einzusetzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#8

Beitrag von Günter »

Knipsibunti hat geschrieben: Mo 19. Sep 2022, 15:12 Ich brauche einen Hammer.
Im JC gilt der alte Brauch,
du brauchst keinen Hammer, ein Stein tut´s auch.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
HarzerUrvieh
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

elektronix00 hat geschrieben: Mo 19. Sep 2022, 21:25 ...
Dass solche Sachbearbeiter von ihren Vorgesetzten nicht mal so richtig in den Ar... getreten bekommen wenn dauernd vor dem Gericht verloren wird.
OK, ich muss mir das blauäiúgige Gutmenschendenken abgewöhnen und eine Rechtschutzversicherung habe ich ja.
...
Die Sachbearbeiter bekommen doch von oben gesagt, dass sie sich genau so verhalten sollen. Ohne denen die Stange halten zu wollen, aber die Sachbearbeiter sitzen mMn auch nur zwischen den Stühlen. Wobei man sich auch da so oder so verhalten kann. ;-)

Da ich mir schon ein blaues Auge bei einer Versicheurung geholt habe... ...prüfe, ob Deine Versicherung auch Sozialrecht und explizit den Disput mit dem JC abdeckt. Normalerweise ist das nicht versichert.
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HarzerUrvieh
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

elektronix00 hat geschrieben: Mo 19. Sep 2022, 21:47 Ich hatte ja noch gefragt wegen dem momentanen Einsatz privater Werkzeuge und Betriebsmittel.
...
Apropos günstig Einkaufen. Ich stöbere gelegentlich durch´s Lager eines Insolvenzverwalters. Ein Eimer voll gemischter Handwerkzeuge kostet selten mehr als 20 Euronen. Gebrauchte Maschinen (Bohrhammer, Winkelschleifer usw.) sind dort auch günstig zu schnappen. Einfach mal gockeln, ob es so etwas in Deiner Nähe gibt?

Viel Erfolg.
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#11

Beitrag von elektronix00 »

Moin,
nochmals vielen Dank für die Tipps. Das mit der Rechtschutzversicherung muss ich dann mal abklären. Insolvenzverwalter muss ich schauen ob es sowas bei uns gibt. Irgendwie kommt es mich vor als wollten die Sachbearbeiter ihre "Kunden" unbedingt im Leistungsbezug halten um selber nicht arbeitslos zu werden. ;.) Die sollen sich nicht wundern wenn der ein oder andere sich verarscht fühlt und dann zu dirty tricks greift.
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#12

Beitrag von Knipsibunti »

Es wäre so einfach:

1. Bewilligungszeitraum für Selbständige grundsätzlich Januar bis Dezember (= Geschäftsjahr)
2. Einkommensberechnung nach Steuerbescheid abzüglich passender Freibeträge (ab 400 Euro im Monat), dann wären auch Aufstocker gegenüber Nicht-Aufstockern gleichberechtigt.

Dann fällt der ganze Aufwand EKS weg, die demütigenden permanenten Kontoprüfungen bis in die Unterhose fallen weg, die ganze "Prüfung" zwecks "Angemessenheit" und "Notwendigkeit" wäre ebenso überflüssig. Einmal im Jahr bekommen sie den Steuerbescheid vom Finanzamt, von mir aus auch automatisiert, sehen wieviel Gewinn nach Abzug Steuern entstanden ist, ziehen den Freibetrag ab, was übrig bleibt, wird per Erstattungsbescheid zurückgefordert.

Spart Personal, weil die permanenten Prüfungen entfallen, spart jahrelange Rechtsstreitigkeiten und erlaubt eine bessere "Zusammenarbeit" mit den betroffenen Selbständigen, die sich nicht mehr aufgrund jeder Kleinigkeit rechtfertigen müssen, sondern sich gedanklich frei auf ihre Tätigkeit konzentrieren können. Wie viel Potential wird alleine dadurch vernichtet, dass die Jobcenter so kleinkariert denken und handeln?

Ich darf gar nicht nachrechnen, wie viele Arbeitsstunden ich alleine versenkt habe in Widersprüchen und Klageverfahren gegen das Jobcenter, sinnlosen Vorspracheterminen, die in mehreren Jahren zu nichts geführt haben außer Konflikten. Oder wie zuletzt, als ich der Richterin am SG die vorhandenen Gesetze erklären musste, weil sie keine Ahnung hatte (pardon, mein Anwalt nannte es: Sie war nicht vorbereitet).
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#13

Beitrag von HarzerUrvieh »

Knipsibunti hat geschrieben: Di 20. Sep 2022, 14:23 Es wäre so einfach:

1. Bewilligungszeitraum für Selbständige grundsätzlich Januar bis Dezember (= Geschäftsjahr)
2. Einkommensberechnung nach Steuerbescheid abzüglich passender Freibeträge (ab 400 Euro im Monat), dann wären auch Aufstocker gegenüber Nicht-Aufstockern gleichberechtigt.
...
Zu 1.) für Langzeit-Aufstocker mag das "interessant" sein. Für diejenigen welche eine Chance haben wieder aus dem Bezug zu kommen, wäre es eine große Hürde. Wer in der ersten Jahreshälfte noch Bedarf hat, aber z.B. im August die Einnahme seines Lebens verbucht, der müsste sich dennoch bis Sylvester mit dem JC rumschlagen. Darüber hinaus sogar, denn das JC würde die komplette Leistung zurück fordern. Keine so gute Idee, mMn.

Zu 2.) Einkommensberechnung nach Steuerbescheid hört sich zwar schön an, ich habe aber für meine 2 BWZ jeweils einen geschätzten Bescheid vorliegen. Drei mal darfst Du raten... Richtig, ich wurde deutlich "reicher" geschätzt, als ich war. Danach hätte ich die komplette Leistung zurück zahlen müssen. Allerdings, hatte ich nie ein ganzes Kalenderjahr Leistungsbezug. Die Überschneidungen müsste man rausrechnen, um es fair vergleichen zu können.

Bleibt aber immer noch, dass ich mich ggü. dem Finanzamt deutlich einfacher "arm" rechnen kann, als ggü. dem JC. Irgendwo dazwischen wäre vielleicht eine Lösung. Wenn das JC z.B. keine Abschreibungen anerkennen würde und eventuelle Ansparungen/Rückstellungen nicht voll anerkennt, Steuerrückstellungen dafür aber anerkennt ...
Ist mir zu komplex, um das mal eben auf die Schnelle aufzudröseln.

Einigkeit herrscht aber bei dem Punkt, dass das jetzige und kommende System murcks ist. ;-)
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#14

Beitrag von elektronix00 »

@ HarzerUrvieh:
wegen der Rechtsschutzversicherung habe ich mich informiert. Deine Vermutung war richtig. Sozialrecht, was das JC angeht ist nicht in der Versicherung inbegriffen. Meine Rechtsschutzversicherung kann ich nun eh kündigen weil die nur für nichtselbständige zählt. Mit Anmeldung eines Gewerbes deckt diese Versicherung auch keine Schäden mehr, die im privaten Bereich entstehen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung muss nicht sein denke ich. Eine Firmenhaftpflicht habe ich bereits abgeschlossen.
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

elektronix00 hat geschrieben: Do 29. Sep 2022, 12:55 @ HarzerUrvieh:
wegen der Rechtsschutzversicherung habe ich mich informiert. Deine Vermutung war richtig. Sozialrecht, was das JC angeht ist nicht in der Versicherung inbegriffen. Meine Rechtsschutzversicherung kann ich nun eh kündigen weil die nur für nichtselbständige zählt. Mit Anmeldung eines Gewerbes deckt diese Versicherung auch keine Schäden mehr, die im privaten Bereich entstehen. Eine Firmenrechtsschutzversicherung muss nicht sein denke ich. Eine Firmenhaftpflicht habe ich bereits abgeschlossen.
Moin elektronix00,

meine betriebliche Rechtsschutzversicherung (NRV) deckt auch "private Streitereien" ab, außer JC-Angelegenheiten. Kostet rund 240,- Euronen pro Jahr, abhängig von Umsatz und Mitarbeiteranzahl. Versichertes Gewerbe: Elektrotechnikerhandwerk (Elektroinstallationen).

Ich vermute mal, Du hast kein "Handwerk Anlage A" angemeldet, dann dürfte Dein Versicherungsschutz günstiger sein. ;-)

Ob man sie braucht oder nicht, ist wie mit allen Versicherungen: "Hat man eine, braucht man keine. Braucht man eine, hat man keine." :ka:
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#16

Beitrag von Olivia »

Eine RSV, die auch Streitigkeiten mit dem Jobcenter abdeckt, könnte bei aufstockenden Selbständigen mit in die Anlage EKS hineingenommen werden.
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#17

Beitrag von Koelsch »

Ich bezweifel, dass JC das akzeptieren würde.
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#18

Beitrag von marsupilami »

Man muss dem JC ja nicht auf die Nase binden, dass der Rechtsschutz für den Betrieb auch Sozialrecht bzw. Streitigkeiten mit dem JC abdeckt.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#19

Beitrag von Günter »

Auch bei einer "normalen" RS wird der Schlaumeier vom JC behaupten es besteht keine zwingende Notwendigkeit.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#20

Beitrag von HarzerUrvieh »

Günter hat geschrieben: Mi 5. Okt 2022, 16:38 Auch bei einer "normalen" RS wird der Schlaumeier vom JC behaupten es besteht keine zwingende Notwendigkeit.
Bist Du bitte ruhig! Noch hat mein JC nichts gegen meine RSV gesagt. Also bitte keine schlafenden Hunde wecken. Danke. ;-)
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#21

Beitrag von Günter »

Wenn es bisher durchging, dann gilt das dauerhaft als genehmigt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#22

Beitrag von HarzerUrvieh »

Dein Wort in Gottes Ohr. :beten:
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Günter
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#23

Beitrag von Günter »

Ich weiß nicht ob der Ohren hat und ob der bei der Kakophonie auf dieser Welt überhaupt was hört. Aber es gibt sowas wie irdischen Vertrauensschutz.
Vertrauensschutz (auch Besitzstandwahrung und Schlechterstellungsverbot genannt) ist ein aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteter verfassungsrechtlicher Grundsatz, der das Vertrauen des Bürgers in die Beständigkeit der Gesetze schützt. Die mit der Änderung von Rechtsvorschriften möglicherweise verbundene Rückwirkung zu Lasten Einzelner kann deren Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Rechtslage enttäuschen. Dem setzt das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) durch das Gebot der Rechtssicherheit und dem Prinzip von Treu und Glauben (§ 242 BGB) Grenzen. Rechtsbeständigkeit bedeutet daher für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz. Die Eigentumsgarantie schützt nicht nur dingliche oder sonstige gegenüber jedermann allgemein wirkende Rechtspositionen, sondern auch schuldrechtliche Ansprüche sowie sozialversicherungsrechtliche Rentenansprüche und Rentenanwartschaften, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind. Der Gesetzgeber kann somit vorteilhafte Regelungen, auf die sich der Einzelne bei seiner Lebensplanung eingestellt hat, nicht generell von einem Tag zum anderen nachteilig verändern. Bei Gesetzesänderungen müssen aus Gründen des Vertrauensschutzes ggf. günstigere Übergangsvorschriften für bestimmte Personen oder Personengruppen geschaffen werden (z. B. in der Rentengesetzgebung für rentennahe Jahrgänge im Hinblick auf die Anhebung der Renteneintrittsgrenze). Die Interessen, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind allerdings nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abzuwägen. Folglich ist eine Rückwirkung von Regelungen nur gerechtfertigt, wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der Rechtsänderung die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt
https://www.betriebsrat.de/betriebsrats ... sschutz%20(auch%20Besitzstandwahrung%20und%20Schlechterstellungsverbot,die%20Best%C3%A4ndigkeit%20der%20Gesetze%20sch%C3%BCtzt.
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HarzerUrvieh
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Re: Betriebsmittel / Anschaffungen

#24

Beitrag von HarzerUrvieh »

:Daumenhoch:
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