jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

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neuhierxyz
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jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#1

Beitrag von neuhierxyz »

Hallo Forum,

schön, daß es Euch noch gibt! Mich auch.

Jetzt sitze ich vor dem Grusi-Antrag und wundere mich, was die alles wissen wollen!

Ich habe eine enorme Abneigung dagegen, dem Staat viele Daten über mich zu geben!
Unter Punkt 3 Unterhalt wird ja nach Eltern und Kinder gefragt.

Ich habe zwar drei Söhne, aber nirgendwo etwas gelesen, daß ich ALLE Kinder angeben müsse.
Nicht falsch verstehen, ich will nichts aus finanziellen Gründen verschweigen.

Der alteste lebt seit 20 Jahren im Ausland, der Jüngste fast (BaWü).
Der eine hat grade Familie mit Kind gegründet, der andere ist nach Studium ins Berufsleben getreten. Sie haben also selber zu kämpfen.

Wenn die Jungs reich wären, würden sie mich von allein unterstützen. Sind sie aber nicht. Deshalb würde ich sie gerne aus dem Grusi-Amt raushalten.

Mit der Mutter habe ich zwar viele Jahre zusammengelebt, aber wir waren nie verheiratet. Also weiß ich nicht, in welchen Akten meine Vaterschaft verewigt ist (außer Stasi).

Was sagt Ihr dazu?
Bin ich juristisch verpflichtet, alles je Gezeugte preiszugeben?
Oder bin ich zu "meine-Daten-gehören-mir" zu ängstlich, pessimistisch?


PS: Eigentlich gibt es noch einen ältesten. Aber zu dem habe ich noch nie Kontakt gehabt -eigentlich seit Zeugung. Also habe ich weder Daten noch Motivation, einen Dedektiv zu beauftragen, um Daten zu finden.
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Koelsch
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#2

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#3

Beitrag von marsupilami »

Meinst Du diesen Teil des Antrages?
GruSiAntrag.PNG
Da wird ja nicht nach dem Nachnamen gefragt.
K?nntest also erstmal nur die Vornamen reinschreiben.

Wenn die es genau wissen wollen, dann werden die auch nach deren Eink?nften gefragt.
Da sollte dann der letzte EK-St-Bescheid reichen.
Aber soweit sind wir noch lange nicht.
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kleinchaos
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Auch wenn du nie Kontakt zum ältesten hattest, wäre er u U zum Unterhalt verpflichtet. An den Elternunterhalt sind aber ganz andere Einkommensfreigrenzen gebunden als an den Kindesunterhalt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#5

Beitrag von neuhierxyz »

Koelsch hat geschrieben: Mi 28. Sep 2022, 14:42 Lies erst mal hier - https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 95196.html
Es war recht anstrengend für mich als Nicht-Jurist diesen Text zu verstehen und ich bin nicht sicher, ob ich ihn völig verstandne habe.

Nach dem Teil hier:

2.2.1 Ausschluss des Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII
Es gibt einige Konstellationen, in denen der gesetzliche Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Nach § 94 Abs. 1 SGB XII ist dies der Fall
- soweit dem Unterhaltsberechtigten Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gewährt werden,


UND keiner meiner Kinder die 100.000-Einkommen-Grenze erreicht, kann keiner irgendwie vom Soz.Amt pflichtig gemacht werden!

Also meine Schlußfolgerung: brauche ich auch keinen im Antrag angeben!
Zuletzt geändert von neuhierxyz am Mi 28. Sep 2022, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#6

Beitrag von neuhierxyz »

marsupilami hat geschrieben: Mi 28. Sep 2022, 17:15 Meinst Du diesen Teil des Antrages?
GruSiAntrag.PNG

Da wird ja nicht nach dem Nachnamen gefragt.
Könntest also erstmal nur die Vornamen reinschreiben.
(OK, jetzt stimmt das Foto. hatte mich schon gewundert,.. ;-)

Genau diesen Teil des Antrages hatte ich gemeint.
Aber warum soll ich da überhaupt was angeben?? Wenn nichts zutrifft. (s. meine Antwort auf Kölsch).
Ich bin im Stasi-Staat ddr großheworden und ich HASSSE ES, DEM STAAT DATEN ZU GEBEN!
Zuletzt geändert von neuhierxyz am Mi 28. Sep 2022, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#7

Beitrag von neuhierxyz »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 28. Sep 2022, 18:38 Auch wenn du nie Kontakt zum ältesten hattest, wäre er u U zum Unterhalt verpflichtet. An den Elternunterhalt sind aber ganz andere Einkommensfreigrenzen gebunden als an den Kindesunterhalt.
ok, leuchtet mir theoretisch ein. wäre doch aber extrem ungerecht, unsozial ihm gegenüber: Nur weil ich vor über 40 Jahren einmal mit seiner Mutter Sex hatte und er nie etwas von seinem biologischen Vater hatte, müßte er dennoch jetzt evtl. blechen ?
Nö, ich werde keinen Detektiv suchen!
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Koelsch
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#8

Beitrag von Koelsch »

Beispiel aus jüngster Zeit, Namen und Daten natürlich fiktiv:

Lena Meier stellt formlos Antrag auf ALG II.

Kurz darauf erhält sie vom lieben JC ein schon etwas vorbereitetes Antragsformular für:

Lena Luise Meier, geborene Schulze, geboren 1.4.1980 in Pusemuckel.

Und jetzt frag ich Dich: Glaubst Du ernsthaft, dass die Deine Kinder nicht kennen? Was soll das also? Mach die Angaben und bekomm schnell Dein Geld.
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#9

Beitrag von kleinchaos »

Angeben musst du die Kinder. Das Gruselamt prüft dann die Einkommensverhältnisse. Wenn da nix zu holen ist, dann kannst du ja beruhigt sein
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#10

Beitrag von marsupilami »

@neuhierxyz: Dir ist schon klar, dass wenn Du keine Kinder angibst, dass die dann über's Melderegister/Standesamt.. über Dich nachfragen können:
Kinder ja/nein.

Ich verstehe Deinen Widerwillen, aber wenn Deine Kinder nicht mal annähernd an diese Einkommensgrenze kommen, .....
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#11

Beitrag von tigerlaw »

Grundsätzlich: Auch im Sozialhilferecht gilt hinsichtlich Unterhalt das BGB.

Danach haben wir folgende Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten nicht ganz vollständig, vgl. § 1609 BGB):
1. Kinder < 18 Jahre und Kinder > 18 Jahre bis zum nächsten Schulabschluss
2. Ehegatte
3. Andere Kinder
4. Enkel und deren Abkömmlinge
5. Eltern
6. ...

Und erst wenn alle Berechtigten der 1. Gruppe vollständig befriedigt sind, dann kommt die 2 Gruppe dran, etc.

Wenn in einer Gruppe nicht alle Mitglieder voll bedient werden können, dann haben wir einen "Mangelfall", dann werden die Ansprüche proportional bedient.

Außerdem gibt es verschiedene Freibeträge: Wenn man nicht selber arbeitet, ist der notwendige Selbstbehalt gegenüber Kindern auf derzeit 960,00 € beziffert, bei Erwerbstätigkeit auf 1.160,00 €.

Beim Elternunterhalt galt früher einmal eine Grenze von über 1.800 €, inzwischen liegt sie - wie in der Sozialhilfe - bei 100.000 € p.a.

Näheres findet man in den "Düsseldorfer Tabellen" (die haben keine Gesetzeswirkung, aber daran orientieren sich eigentlich alle Gerichte und Behörden), sowie im Angehörigen-Entlastungsgesetz - AEntlG
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#12

Beitrag von neuhierxyz »

Ich war eine Woche offline. War zum Glück kein Corona, nur eine dämliche Magen-Darm-Sch...

Danke an ALLE für Eure Antworten! Jetzt muß ich sie erstmal lesen. ... und verstehen.
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kleinchaos
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#13

Beitrag von kleinchaos »

Noro und Rota gehen hier auch grad rum wie ein Steppenbrand
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

#14

Beitrag von neuhierxyz »

PS: Kurz vor Weihnacht kam die Grusi auf einen Schlag! Wollte mir den Kontoauszug eigentlich einrahmen. jetzt habe ich ihn doch glatt verlegt. :lachen:
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Koelsch
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Re: jetzt Grusi-Antrag_ wirklich ganze Familie angeben?

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Beitrag von Koelsch »

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