Kosten Krankentransport Johanniter

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Koelsch
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Kosten Krankentransport Johanniter

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erlitt Wirbelbruch, muss nicht operiert werden. Also aus KH ab nach Hause und von dort muss sie zum Orthopäden.

Dieser sieht keinen Grund für Bescheinigung, dass Krankentransport nötig sei, verbietet aber selbst Auto zu fahren.
Örtliche Taxidienste lehnen Fahrt ab, weil zu kurz, da kann man nix verdienen. Also ruft sie bei den Johannitern an. Ja, wir übernehmen das, tun die auch. Im Gespräch keinerlei Angaben zu eventuellen Kosten - und jetzt kommt die Rechnung.
Johanniter Rechnung_ano.pdf
Hab auf der Homepage geguckt, finde dort keinerlei Hinweis auf die Höhe der Kosten, insbesondere auf die Grundpauschale

http://johanniter-unterfranken.de/

Meine Frage, ist so eine Rechnung rechtlich überhaupt zulässig, m.E. musste eLB zuvor auf die Kosten aufmerksam gemacht werden.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#2

Beitrag von kleinchaos »

97€ für 1 Fahrt? Krass

Ja man hätte am Telefon über die entstehenden Kosten aufklären müssen
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tigerlaw
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#3

Beitrag von tigerlaw »

Doch, bei "echtem" KTW oder gar RTW sind mehrere hundert € Grundpauschale fällig.

Sonderbedarf bei JC anzumelden geht leider nicht, da keine dauerhafte Belastung.

--> Anspruch gg. KK. Knochenrenker hat für Kasse gehandelt, hat ausdrücklich Autofahrt untersagt, KK muss sich das zurechnen lassen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#4

Beitrag von Koelsch »

Das mag sein, aber müssten die Johanniter nicht deutlich darauf hinweisen?
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marsupilami
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#5

Beitrag von marsupilami »

Ich hab auch nix zu Preisen auf der Seite gefunden.
Nur das hier:
Johanniter.PNG
Die müssten aber m.M.n. schon darauf hinweisen, sowohl auf der homepage als auch bei einer tel. "Bestellung" einer Dienstleistung.


Haben die denn bei der KK sich informiert, ob die Kasse übernimmt und wenn nein, warum nicht?
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#6

Beitrag von Koelsch »

:1: :1: Aber ich denke auch, die hätten klären müssen.
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Deadpool
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#7

Beitrag von Deadpool »

Ich fürchte, nein. Die Beförderung ist ein Werkvertrag. Da gilt § 632 BGB.
Eine weitere Hauptpflicht des Bestellers stellt die Zahlung der Vergütung dar. Der üblicherweise in einer Geldleistung bestehende Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Werkvertrages. Haben der Unternehmer und der Besteller keine Vergütungsregelung getroffen, dann greift die Fiktion des § 632 Abs. 1 BGB ein. Danach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Für die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich die zwischen Unternehmer und Besteller getroffene Regelung maßgeblich. Haben die Parteien nichts vereinbart, gilt § 632 Abs. 2 BGB. Danach ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung anzusetzen. Die Taxe ist ein behördlich festgesetzter Preis, zu denen beispielsweise die Festsetzungen der HOAI zählen. In Ermangelung einer Taxe ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 57570.html

Btw: die Taxiunternehmen hätten die Beförderung nicht ablehnen dürfen. Die Beförderungspflicht gilt auch für Kurzstrecken:
Pflicht zur Beförderung

Taxifahrer dürfen eine Beförderung innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets grundsätzlich nicht verweigern. Ihre Pflicht zur Beförderung ergibt sich hierbei aus § 22 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i. V. m. § 13 BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
https://www.anwalt.de/rechtstipps/triff ... 64050.html
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Koelsch
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#8

Beitrag von Koelsch »

Danke für die Hinweise, also bleibt nur der Versuch, die KV noch zur Kasse zu bitten. Erfolgsaussichten mässig.
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Günter
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#9

Beitrag von Günter »

Erfolgsaussichten glich Null. Ich hatte mit meinem Sprunggelenksbruch auch geklagt. Die Richterin war stinkesauer auf den Müll, sie hatte mit ihrem kaputten Knie auch keine Chance, sie wollte mir gerne helfen, konnte aber nicht.

https://www.g-ba.de/richtlinien/25/
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Deadpool
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#10

Beitrag von Deadpool »

Ist zwar nicht mein Rechtsgebiet, aber das sieht nicht gut aus:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 88?hl=true
3. Eine vertragsärztliche Verordnung ist zwingende Voraussetzung für einen Anspruch auf Kostenübernahme für Krankentransportleistungen. (Rn. 38 – 39)
Die Genehmigung der Krankentransportleistung muss vor der Fahrt erfolgen. (Rn. 40) (redaktioneller Leitsatz)
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tigerlaw
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#11

Beitrag von tigerlaw »

Auch schon meine Gedanken in #3 waren nur als Notlösung gedacht.

Anderer Ansatzpunkt: Amtshaftungsansprüche gg. KK, die sich das Handeln ihres Vertragsarztes zurechnen lassen muss?

Folgende praktische Schwierigkeit: Auch bei nur ca. 100 € ist zwingender Rechtsweg zum LG, dort zwingend mit Anwalt. Bei diesem Streitwert könnte der Anwalt mit dem Gebührenaufkommen noch nicht mal die Kanzlei-MA zu einer Billigpizzeria zum Mittagessen einladen! :zwinker:

Und dazu käme noch ein aufwendiger Schriftverkehr ...
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Deadpool
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#12

Beitrag von Deadpool »

Warum siehst du ein Fehlverhalten des Arztes?

Eine Verordnung zur ambulanten Behandlung gibt es nicht in jedem Fall, auch nicht bei Fahrverbot. Bei ständiger Behandlung für Dialyse oder Strahlenbehandlung, wenn man behindert ist (mit aG, H, Bl), aufgrund des Gesundheitszustands während des Transports eine medizinische Betreuung benötigt oder, wenn durch eine ambulante Behandlung eine stationäre verhindert werden kann:

https://www.kbv.de/html/krankentransport.php

Davon scheint nichts auf die Person zuzutreffen.

Wenn ich eine Darmspiegelung machen lasse und dafür ein "leck mich am A..." Betäubungsmittel bekomme, darf ich hinterher auch nicht selbst Auto fahren und muss es selbst organisieren. Als mein Bruder am grauen Star operiert wurde, musste er auch selbst An- und Abfahrt organisieren. Mein Mann wurde wegen Pseudogicht am Knie operiert, auch hier dasselbe: selbst organisieren...

Allenfalls gegen die Taxiunternehmen wäre m. E. n. Schadensersatz möglich. Denn die haben eindeutig gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Allerdings wird es wohl daran scheitern, dass die Absagen nicht beweisbar sind.
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tigerlaw
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Re: Kosten Krankentransport Johanniter

#13

Beitrag von tigerlaw »

Danke, Deadpool, da ist mir wohl ein bisschen die Phantasie durchgegangen. Es ist schon gut, dass man mal wieder auf den Boden der Tatsachen geholt wird ...
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