Fragen zum Fahrtenbuch

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elektronix00
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Fragen zum Fahrtenbuch

#1

Beitrag von elektronix00 »

Hallo,
eben wurde in einem anderen Beitrag ein Link zu einer Fahrtenbuch-Exceltabelle ein Link gepostet. Das Fahrtenbuch habe ich mir mal interessehalber heruntergeladen, da ich mich in das Thema Fahrtenbuch gerade reinlesen muss. Und dazu hätte ich noch ein paar Fragen, die mir das Internet nicht beantworten kann.
Ich hatte in den vEKS statt Kilometerangeben einfach mal Pauschalbeträge eingesetzt, und zwar 50 % von geschätzten Benzinkosten. Nun hat der Sachbearbeiter aber gemeint, ich soll ein Fahrtenbuch führen. Zum Glück zeichnet meine Navisoftware auf meinem Smartphone automatisch alle Strecken auf, sodass ich jetzt das Fahrtenbuch für drei Monate nachschreiben kann. Ich habe auch gleich gemerkt, dass ich weit über 50 % geschäftliche Fahrten zurücklege. Somit möchte ich dann das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug angeben und kann dann Versicherung, Tankquittungen sowie anfallende Reparaturen in der EKS angeben. Privat und geschäftlich zusammen lege ich ca. 500 bis 600 km mit dem Auto zurück, ca. 75 % sind davon geschäftlich.

Jetzt habe ich im Internet unzählige Mustervorlagen von Fahrtenbüchern gefunden, bin aber dadurch irritiert, was nun wirklich alles im Fahrtenbuch drinstehen muss und was überflüssig ist. Bei einigen Vorlagen wird sogar die Uhrzeit vermerkt, oder es wird sogar exakt der Straßenname mit Hausnummer beim Ziel angegeben. Und wenn das alles per Hand ausgefüllt werden soll, dann wird das alles ein bisschen eng.

Muss für die aEKS eine Kopie des Fahrtenbuchs mit eingereicht werden oder gibt man sich beim JC mit der Angabe für die privaten km zufrieden?
Das FA verlangt auf jeden Fall ein Fahrtenbuch, dann sollte doch das JC ggf. mit einer Kopie der Seiten ebenfalls einverstanden sein?
Wie verhält es sich, wenn mein Geschäft mal größer wird und ich mir einen Zweitwagen zulegen, also einen für privat und den einen für geschäftlich? Fällt dann das Fahrtenbuch weg?
Bevor ich mir unnötige Arbeit mache und das Fahrtenbuch mit überflüssigen Bemerkungen aufblähe, will ich mal abwarten, welche Tipps ich bekomme.
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Koelsch
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Re: Fragen zum Fahrtenbuch

#2

Beitrag von Koelsch »

Was Du im Internet zum Fahrtenbuch findest ist mit Sicherheit Steuerrecht. Das aber gilt beim JC nicht.
Einreichen musst Du es beim JC immer, beim Finanzamt jedoch keineswegs immer, denn die SB's beim Finanzamt denken ab und an mal. Will sagen, wenn der Gas- Wasser- Sch... Installateur einen Firmenwagen abrechnet, dann glaubt ihm das FA, dass er einen hat. Macht das der Steuerberater, dann glaubt es das vielleicht nicht und will Fahrtenbuch. Und beim Zweitwagen wirds dann auch beim FA kompliziert, da ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ein Fahrtenbuch verlangt wird, denn wie sonst kann das FA kontrollieren, dass Benzinmenge ungefähr mit den Fahrtkilometern zusammen passen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Fragen zum Fahrtenbuch

#3

Beitrag von marsupilami »

@ elektronix00 nimm doch einfach den Hinweis aus
viewtopic.php?t=3331#p442544

https://tinyurl.com/2l3zjnm4
oder
https://tinyurl.com/y5ek5rzu
Das gibst Du latürnich nur gegen Empfangsbestätigung ab.
Dann haben die Jungs und Mädels beim JC was zu tun!!
Und Du willst das erst halbvolle Buch wiederhaben zur weiteren Nutzung!!


Nachtrag:
Jaaaa, die Dinger sind auch nach Steuerrecht designet :unschuld:
Signatur?
Muss das sein?
elektronix00
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Re: Fragen zum Fahrtenbuch

#4

Beitrag von elektronix00 »

Danke für die schnelle Antwort. Dann sind also die meisten Vorlagen, die man im Internet so findet, eher für das Finanzamt gedacht.
Mir geht es darum zu wissen, was alles ins Fahrtenbuch reingehört und wie ausführlich das sein muss. Nicht, dass später etwas nicht anerkannt und gestrichen wird. Dazu muss es doch eine vorgegebene Form geben.
Datum, Fahrer und gefahrene km sind klar. Von mir aus auch noch Anfangs-km Strand und End-km Stand. Aber muss die Uhrzeit unbedingt mit rein und auch der Straßenname bei Privatfahrten? Bei Kontoauszügen darf man private Ausgaben schwärzen und im Fahrtenbuch muss man ggf. noch seine Freizeiten offenlegen?
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Koelsch
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Re: Fragen zum Fahrtenbuch

#5

Beitrag von Koelsch »

Ja die Adressen müssen rein, denn JC oder FA wollen doch kontrollieren, ob Klogasse 32 - Güllepfad 87 wirklich 24,7 km sind.
(Und dann kommt Mecker, weil Googel im Nachhinein nicht weiß, dass am 14.8. die kürzeste Strecke durch den Kuhweg wegen eines Unfalls gesperrt war).
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tigerlaw
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Re: Fragen zum Fahrtenbuch

#6

Beitrag von tigerlaw »

Privatfahrten gehen niemand etwas an, weder FA noch JC. Da reicht es aus, den Anfangs- und Endstand des Streckenzählers und als Fahrtziel "Privatfahrt" einzutragen.

Und die Uhrzeiten dürften m.E. ebenfalls irrelevant sein (vielleicht ist es was anderes, wenn mit dem Fahrtenbuch auch Arbeitszeiten berechnet werden sollen).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
jcgeschaedigter
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Re: Fragen zum Fahrtenbuch

#7

Beitrag von jcgeschaedigter »

Wenn auch fürs FA abgerechnet werden muss, dann immer auch die Adressen eintragen. Kann ich so behaupten, denn ich hatte vor nicht allzu langer Zeit eine Steuerprüfung und die haben das gerügt, weil ich es vorher nicht adressengenau hatte.

Zeiten können durchaus auch eine Rolle spielen, z.B. wenn man Verpflegungspauschalen abrechnet.

Fürs JC führe ich ein extra Fahrenbuch (nach der Vorlage hier aus dem Forum) darin stehen keine genauen Adressen, sondern nur, was gefahren wurde (z.B. X-Stadt nach Y-Stadt) und ggf. der Anlass.
elektronix00
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Re: Fragen zum Fahrtenbuch

#8

Beitrag von elektronix00 »

Die Uhrzeitangaben in diversen Fahrtenbüchern sind angeblich nur für die Freunde gedacht, die ein Fahrtenbuch wegen Verkehrsdelikten aufs Auge gedrückt bekommen haben. Es gibt so viele Muster im Web, dass man irritiert wird. Die Uhrzeit macht auch vielleicht noch Sinn, wenn mehrere Personen sich das Auto teilen müssen und man die Knöllchen dann einfacher ermitteln kann. Ich bin aber der einzige, der mit dem Auto fährt.
Ich komme vielleicht auf eine Kilometerzahl von ca. 500 km pro Monat, das wäre dann bei mir eine Tankfüllung Benzin. Da ich ein gutes Stück über den 50 % liege, ist es natürlich in meinem Interesse ein Fahrtenbuch zu führen. Zudem ich dann ja auch die Autoversicherung und eventuelle Reparaturen in die EKS reinsetzen kann. Ich will es ja auch nicht übertreiben und fair bleiben. Zudem wurde mir zum Start meiner Selbständigkeit am 1. Juli nichts von einem Fahrtenbuch gesagt. Ich habe jetzt meine Navisoftware ausgelesen, die alle Fahrten mitloggt und erstelle daraus für die 3 Monate dann ein Fahrtenbuch.
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marsupilami
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Re: Fragen zum Fahrtenbuch

#9

Beitrag von marsupilami »

Ich :Daumen: , dass das JC das so anerkennt und nicht rumzickt.
Signatur?
Muss das sein?
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