Der Fahrkostenersatz der Arbeitgeberin ist Einkommen aus Erwerbst?tigkeit i. S. des ? 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
Eine zeitgleich erlassene abschlie?ende Festsetzung von monatlichen Leistungsanspr?che nach ? 41a Abs. 3 SGB II und der darauf aufbauende Erstattungsbescheid nach ? 41a Abs. 6 Satz 3 SGB II bilden eine rechtliche Einheit.
Mit Anmerkung meiner Lieblingsrichterin, ?ber 3 Stunden hab ich mit ihre gestritten
BSG - B 14 AS 41/20 R - Fahrtkostenersatz ist Einkommen
BSG - B 14 AS 41/20 R - Fahrtkostenersatz ist Einkommen
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: BSG - B 14 AS 41/20 R - Fahrtkostenersatz ist Einkommen
In Fußnote 1 steht, dass Frau Straßfeld sich nur auf das Verfahrensrecht beschränkt.
Ich sehe zu, die andere Analyse aus jurisPR zu besorgen.
Ich sehe zu, die andere Analyse aus jurisPR zu besorgen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!