Fahrkostenerstattung BSG B14 AS 41/20R

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Günter
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Fahrkostenerstattung BSG B14 AS 41/20R

#1

Beitrag von Günter »

Was ist denn dabei nun rausgekommen, ich hab keinen Nerv mir einen ewig langen juristischen Text durchzulesen.


viewtopic.php?t=29639
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fahrkostenerstattung BSG B14 AS 41/20R

#2

Beitrag von Koelsch »

Fahrtkostenerstattung ist anzurechnendes Einkommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Fahrkostenerstattung BSG B14 AS 41/20R

#3

Beitrag von Olivia »

Wie kann eine Kostenerstattung anzurechnendes Einkommen sein? Das schliesst sich doch schon vom Wortlaut aus. Dazu braucht es keine seitenlage Abhandlung, die niemand versteht.
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