BK48 machte mich gestern auf das folgende Schema aufmerksam, mit dem nachgeprüft werden kann, ob man im ALG II Bezug übner die ARGE versichert ist, oder sich selbst versichern muss.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=2931
Versicherungspflicht bei ALG II Bezug
Versicherungspflicht bei ALG II Bezug
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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