Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Arcturus51
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: So 10. Okt 2021, 18:00

Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#1

Beitrag von Arcturus51 »

Hallo,

ich muss mal etwas fragen. Ich spiele mit dem Gedanken mir 10.000 € von meiner Bank zu leihen, um damit Daytrading zu betreiben.

Bin momentan aber im ALG2 Bezug und frage mich ob mir die Gewinne dann angerechnet werden würden, oder ob ich diese dann verwenden darf um den Kredit abzubezahlen?

Freue mich auf eine Antwort :)

LG Arcturus51
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22264
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#2

Beitrag von Olivia »

Die Gewinne würden sofort sofort als Einkommen angerechnet werden, Verluste kannst Du nicht verrechnen. Daytrading und SGB II-Leistungsbezug ist ein In-sich-Widerspruch.

siehe Nr. 3 in https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__4.html

Wärst Du denn überhaupt kreditwürdig für 10.000 € mit dem Verwendungszweck "Daytrading als Hartz-IV-Empfänger"?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#3

Beitrag von Günter »

Millionen Deutsche sind entweder feige oder etwas minderbegabt, dass sie den Weg zum Reichtum so einfach ignorieren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22264
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#4

Beitrag von Olivia »

Richtig, wie dumm von denen. :arge: Könnte eigentlich jeder ein Milliardär sein!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ich bezweifel sehr, dass der Kredit vom JC als notwendig fürs Gewerbe angesehen wird.
Konsequenz:
Darlehen wäre anrechenbares Einkommen und Gewinne ebenso, wie ja Oli schon sagte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Arcturus51
Benutzer
Beiträge: 19
Registriert: So 10. Okt 2021, 18:00

Re: Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#6

Beitrag von Arcturus51 »

Ja das ist ja großartig. Und wie soll ich dann jemals den Kredit abbezahlen?

Wenn ich die Gewinne nutze um den Kredit abzubezahlen wo habe ich denn dann ein zusätzliches Einkommen?

Aber bringt ja nichts. Drecksstaat.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#7

Beitrag von Koelsch »

Du hättest ja bis zu € 300 im Monat Freibetrag. Damit könntest Du abstottern.
Aber nur, wenn die Gewinne als Einkommen aus Gewerbe anerkannt werden und nicht als sonstiges Einkommen angesehen werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4172
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#8

Beitrag von HarzerUrvieh »

Arcturus51 hat geschrieben: Do 20. Okt 2022, 19:10 ...
Drecksstaat.
Es steht Dir frei, diesen Staat zu verlassen ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22264
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#9

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben:Du hättest ja bis zu € 300 im Monat Freibetrag. Damit könntest Du abstottern.
Aber nur, wenn die Gewinne als Einkommen aus Gewerbe anerkannt werden und nicht als sonstiges Einkommen angesehen werden.
Daytrading ist keine Selbständigkeit, so das LSG Niedersachsen-Bremen:
Eine solche Tätigkeit führt weder zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses noch zu einem selbstständigen Gewerbebetrieb.
Somit gibt es überhaupt keinen Freibetrag, evtl. noch die Versicherungspauschale von 30 €.

Und das Gericht wird noch deutlicher:
Das von dem Grundsicherungsempfänger beabsichtigte Geschäftsmodell des Termingeschäfts ist mit dem Förderungssystem des Sozialgesetzbuchs grundsätzlich nicht vereinbar.

LSG NDS-Bremen, L / AS 1494/15

https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz- ... id-1858753
Höchstwahrscheinlich würde die Aufnahme von Daytrading zu einer Leistungseinstellung führen, da der Spekulant während seiner Tätigkeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kredit aufnehmen, Aktiengewinne zur Rückzahlung verwenden?

#10

Beitrag von Koelsch »

Danke Oli, also teilte das LSG meine Bedenken, dass Daytrading als Gewerbe anzusehen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“