Muss da mal was aufklären zu den Schauspielern.
Während der Proben und während der Dreharbeiten sind sie sozialversicherungspflichtig angestellt. Ist der Film abgedreht, winkt entweder ein neuer Dreh, eine Theaterrolle, Einsprechen von Hörbüchern, Synchronsprechen etc. Wobei die beiden letzten schon wieder freiberuflich sind und das JC auch oftmals mit am Start ist. Nur an Tagen mit Aufführung sind sie dann wieder tageweise am jeweiligen Theater angestellt.
Meist steht im Abspann: für ARD und ZDF im Auftrag der Degeto. Die ist der zentrale Einkäufer für ARD, ZDF und die Dritten.
Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
- kleinchaos
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Das ist meines Wissens längst nicht immer so. Viele sind als freischaffende Künstler tätig.
Genau für die wurde ja die KSK - Künstlersozialkasse erfunden.
Genau für die wurde ja die KSK - Künstlersozialkasse erfunden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Ist ja richtig. Aber während Dreharbeiten oder Auftritten und Theaterproben sind sie angestellt nach Tarif.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Nein, viele sind als selbstständige Künstler tätig und reichen dementsprechend normale Rechnungen ein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Hier mal eine solche eingereichte Rechnung f?r 2 Drehtage
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
was ist das eigentliche Thema nochmal?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Rechenfehler des LSG beim Freibetrag?
Stimmt, aber viele, einschließlich des Fragestellers , haben sich an diesem Abdriften beteiligt!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!