Absetzbeträge bei Selbständigen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Olivia
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Absetzbeträge bei Selbständigen

#1

Beitrag von Olivia »

Werden Absetzbeträge nach Teil C der EKS bei Selbständigen in dem Monat vom Durchschnittseinkommen aus Selbständigkeit abgesetzt, in dem der jeweilige Absetzbetrag gezahlt wird? Oder werden Absetzbeträge gleichmässig auf den BWZ verteilt, d.h. jeden BWZ-Monat ein Sechstel des betreffenden Absetzbetrages?

Bspw. zwei Einkommensteuer-Vorauszahlungen im Januar und im April sowie eine Zahlung an die Krankenkasse im März.
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Koelsch
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Re: Absetzbeträge bei Selbständigen

#2

Beitrag von Koelsch »

Nix Genaues weiss ich nicht, aber nach meinem Verständnis werden auch die "C-Positionen" auf den BWZ gemittelt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Absetzbeträge bei Selbständigen

#3

Beitrag von tigerlaw »

Ich denke eher nicht, denn das sind ja gerade keine betrieblichen Ausgaben, aber nur der betriebliche Ertrag wird gemittelt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Absetzbeträge bei Selbständigen

#4

Beitrag von Koelsch »

Bedeutet also im Extremfall, jeden Monat gibt's nen anderen ALG II Anspruch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Absetzbeträge bei Selbständigen

#5

Beitrag von tigerlaw »

Ja, nur beim Erwerbseinkommen wird gleichmäßig ein Sechstel des kumulierten Gewinns ausgewiesen, alle anderen Einnahmen und Ausgaben monatsspezifisch.

Weiteres Beispiel: Kind des eLB (der EKS einreicht), wird im Monat 3 des BWZ 21 Jahre alt, ist arbeitslos, sucht aber keine Ausbildung.

Kindergeld fällt weg mit Ablauf des Monats 3.

Würde das Kindergeld in allen sechs Monaten mit jeweils 1/2 ausgewiesen? Wohl nein, sondern eher in den Monaten 1 bis 3 in voller Höhe, und in den Monaten 4-6 wäre der Bedarf des Kindes entsprechend höher.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
jcgeschaedigter
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Re: Absetzbeträge bei Selbständigen

#6

Beitrag von jcgeschaedigter »

Weil wir gerade bei der Abteilung "C" der EKS sind: C10 und C11 sind doch, wenn ich das richtig sehe, die entsprechenden JC-Pauschalsummen für Fahrten und Verpflegung?

Ich frage nur, weil das JC im zuletzt eingegangenen abschließenden Bescheid gerade wieder versucht, meine betrieblichen Kosten für ÖPNV auf berufsbedingten Reisen sowie die dabei anfallenden Verpflegungskosten in C10 bzw. C11 zu verschieben, was m.E. nicht statthaft ist, denn bei der Verpflegung werden da nur die 6 Euro Pauschale angesetzt. Das hat schon das BSG verneint (B 4 AS 27/12 R) und auch die "Fachlichen Hinweise" vom 20.02.2020 sagen da auf Seite 44 was anderes.

Bezüglich der Reisekosten (z.B. Fahrten mit ÖPNV zum und vom Flughafen bei weiteren Reisen, Fahrten von und zur Autowerkstatt, Fahrten in Städten im Ausland, in denen man per Flugzeug ist etc.) habe ich schon einen Gerichtsbeschluss (aus einem ER-Verfahren), dass die in den Reisekosten abrechenbar sind und nicht in C10, aber das JC kommt immer wieder mit C10. Jetzt sind sie mit den Verpflegungskosten auch da hingekommen (nach C11), obwohl das BSG sagt, dass Verpflegungskosten, wenn sie nachgewiesen sind, wie im Steuerrecht abgerechnet werden können, da die steuerrechtlichen Sätze "bezogen auf alle Erwerbstätigen und unabhängig von deren Art der Erwerbstätigkeit und beruflichem Status als notwendige Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen angesehen" werden.
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marsupilami
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Re: Absetzbeträge bei Selbständigen

#7

Beitrag von marsupilami »

Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als in den Widerspruch zu gehen.
Wobei ich denen nicht alles, was Du bisher dazu gefunden hast, detailliert auf die Nase binden würde.

Einfach nur "meine Recherchen ergaben nach meiner Ansicht eine nicht ganz korrekte Herangehensweise Ihres Hauses an die Problematik der nachgewiesenen Fahrt- und Verpflegungskosten" - oder so ähnlich.

Und wenn der "unbegründete" Widerspruchsbescheid da ist, dann in einer Klage denen ihren Bockmist mit Deinen Fundsachen mit Fundorten um die Ohren hauen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Absetzbeträge bei Selbständigen

#8

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Do 27. Okt 2022, 23:28 Ich denke eher nicht, denn das sind ja gerade keine betrieblichen Ausgaben, aber nur der betriebliche Ertrag wird gemittelt.
Rechtssystematisch absolut nachvollziehbar.

Was aber, wenn bspw. Altersvorsorge betrieben werden soll? eLB haben Anspruch auf einen Absetzbetrag i.H.v. 18,6 Prozent vom Gewinn. Wenn nun aber unregelmässige und/oder unsichere Zahlungen eingehen, was dann? eLB weiss ja nicht, ob und wann Zahlungen seiner Kunden innerhalb des BWZ eingehen. Mal angenommen, eine Zahlung geht erst im letzten Monat des BWZ ein. Gibt es dann den Altersvorsorge-Absetzbetrag nur für diesen Monat? Damit würden aber die 18,6 Prozent auf den BWZ-Gewinn unterlaufen werden.

Noch ein Gedanke weiter dazu: eine Kundenprovision trifft überraschend am letzten Tag des BWZ am Nachmittag auf dem Konto des eLB ein. Für eine Überweisung an die AV-Einrichtung reicht die Zeit nicht mehr, da die Bank nach Kenntnisnahme des Geldeingangs durch den eLB bereits Buchungsschluss hat. Ist jetzt der Kunde schuld, dass eLB keinen Absetzbetrag mehr bilden konnte für seine Altersvorsorge?
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