wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Was mache ich; wenn wegen der Betriebskostenabrechnung die Miete durch den Vermieter schlagartig erhöht wird, damit die Vorauszahlungen stimmen?
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Wie ist die Frage zu verstehen? Bitte um Erklärung.
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
@derfred:
Habe ich das so richtig verstanden: Der Vermieter hat jetzt eine NK-Abrechnung erstellt, es stellt sich dabei heraus, dass die NK-Vorauszahlungen erheblich zu niedrig waren, so dass sich jetzt ein großer Nachzahlungsbetrag ergibt?
Und dann noch eine Frage: Ist in dem Haus eine Zentralheizung, so dass Deine "Miete" auch die Heizkosten umfasst?
Jedenfalls kannst Du m.E. nicht viel dagegen unternehmen.
Die NK-Abrechnung solltest Du beim JC einreichen, damit von dort dann - zumindest zum Teil - die NAchforderung übernommen werden kann.
Habe ich das so richtig verstanden: Der Vermieter hat jetzt eine NK-Abrechnung erstellt, es stellt sich dabei heraus, dass die NK-Vorauszahlungen erheblich zu niedrig waren, so dass sich jetzt ein großer Nachzahlungsbetrag ergibt?
Und dann noch eine Frage: Ist in dem Haus eine Zentralheizung, so dass Deine "Miete" auch die Heizkosten umfasst?
Jedenfalls kannst Du m.E. nicht viel dagegen unternehmen.
Die NK-Abrechnung solltest Du beim JC einreichen, damit von dort dann - zumindest zum Teil - die NAchforderung übernommen werden kann.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
ja das hast du alles richtig verstanden. Das haus hat eine Zentralheizung und die vorauszahlungen für die betriebskosten sind in der miete mit drin.
ich kann aber doch nicht dafür, dass die müllgebühren (auf 159€ von leztes jahr 89€ und 2012 noch moderate 25€) schon wieder erhöht wurden und die gaspreise wegen dem ukrainekonflokt in die höhe geschnellt sind. das müsste ich ja dann von meinen regelleistungen selber bezahlen. das kann ich aber nicht, weil es mir vorne und hinten sowieso schon überall fehlt.
ich kann aber doch nicht dafür, dass die müllgebühren (auf 159€ von leztes jahr 89€ und 2012 noch moderate 25€) schon wieder erhöht wurden und die gaspreise wegen dem ukrainekonflokt in die höhe geschnellt sind. das müsste ich ja dann von meinen regelleistungen selber bezahlen. das kann ich aber nicht, weil es mir vorne und hinten sowieso schon überall fehlt.
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Wie gesagt, reich die Abrechnung beim JC ein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
deswegen erhöht das jc aber nicht meine lesitungen, nur weil ich das da einreiche. das hatte mir sogar schon 2x einen kostensenkungsaufforderung geschickt. wegen 2qm. das thema hatte ich hier auch schon mal angesprochen.
die dokumente werde ich hier, falls meine technik irgendwann mal wieder zuverlässig funktionieren sollte, noch nachreichen.
also wochenende wieder versaut.... kein wunder dass man krank wird.
die dokumente werde ich hier, falls meine technik irgendwann mal wieder zuverlässig funktionieren sollte, noch nachreichen.
also wochenende wieder versaut.... kein wunder dass man krank wird.
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Es kann keine Kostensenkungsaufforderung wegen 2 qm geben, da geht's nur um Geld, nicht um qm
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Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Nach meinem Verständnis müsste das Jobcenter die Nachzahlung und die Erhöhung auf jeden Fall anteilig übernehmen, und zwar anteilig für die gesamte angemessene Wohnfläche. Dies ist die Gesamtwohnfläche abzüglich 2 m².
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Nein. Es geht, wie Koelsch bereits geschrieben hat, um die Angemessenheit der Kosten. Wenn das Jobcenter als Höchstgrenze z. B. 450 Euro hat, die tatsächliche Miete aber 500 Euro beträgt, werden nur 450 Euro berücksichtigt. Das ist das Maximale. Mehr gibt es nicht. Kommt da noch eine Betriebskostennachzahlung dazu, ändert das nichts an der Tatsache, dass das JC bereits die Höchstgrenze berücksichtigt.Nach meinem Verständnis müsste das Jobcenter die Nachzahlung und die Erhöhung auf jeden Fall anteilig übernehmen,
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Richtig. Und gerade noch erlebt: Die Angemessenheitsgrenze stieg bei einer Gemeinde und das JC erhöhte von sich aus die KdU bei allen Leistungsbeziehern, die unangemessen wohnen. Gab dann Nachzahlung vom JC.
So soll es sein, oft muss dehalb aber nachgehakt werden.
So soll es sein, oft muss dehalb aber nachgehakt werden.
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Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Ich hätte gedacht, dass wenigstens die Heizkosten aus einer BK-Nachzahlung extra betrachtet werden, und dort übernommen werden bis max. dem Wert aus dem Heizspiegel in Spalte 3 "erhöht".
Aber nach der Produkttheorie ist wohl bei unangemessenem Wohnen schon alles aus dem "Budget" komplett ausgeschöpft. Dann hat der TE jetzt ein Problem - wie zahlt er seine BK-Nachzahlung und die erhöhten Abschläge für die Zukunft.
Was TE evtl. machen könnte: sich um eine billigere Wohnung bemühen und die erfolglosen Bemühungen genauestens dokumentieren. Wenn aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes kein Angebot zur Verfügung steht, müsste das JC eigentlich auch die unangemessenen Kosten so lange übernehmen, bis eine billigere Wohnung gefunden ist.
Bei der zu dokumentierenden Wohnungssuche sind auch Einraumwohnungen mit geringer Wohnfläche zu berücksichtigen. Inwieweit muss ein eLB eigentlich landkreisübergreifend suchen und/oder aufs flache Land z.B. in ein kleines Dorf ziehen?
In Berlin beispielsweise gab es bis vor ein, zwei Jahren beispielsweise ganz aussen am Stadtrand in den Neubauvierteln manchmal kleine freie Wohnungen, die nicht so beliebt sind, aber verfügbar. Da wäre ein Umzug zumutbar. Man fährt von dort ca. ~1 Std. ins Stadtzentrum hinein, da man öfters erst mit dem Bus zu einer U- oder S-Bahn-Linie fahren und dann umsteigen muss.
Aber nach der Produkttheorie ist wohl bei unangemessenem Wohnen schon alles aus dem "Budget" komplett ausgeschöpft. Dann hat der TE jetzt ein Problem - wie zahlt er seine BK-Nachzahlung und die erhöhten Abschläge für die Zukunft.
Was TE evtl. machen könnte: sich um eine billigere Wohnung bemühen und die erfolglosen Bemühungen genauestens dokumentieren. Wenn aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes kein Angebot zur Verfügung steht, müsste das JC eigentlich auch die unangemessenen Kosten so lange übernehmen, bis eine billigere Wohnung gefunden ist.
Bei der zu dokumentierenden Wohnungssuche sind auch Einraumwohnungen mit geringer Wohnfläche zu berücksichtigen. Inwieweit muss ein eLB eigentlich landkreisübergreifend suchen und/oder aufs flache Land z.B. in ein kleines Dorf ziehen?
In Berlin beispielsweise gab es bis vor ein, zwei Jahren beispielsweise ganz aussen am Stadtrand in den Neubauvierteln manchmal kleine freie Wohnungen, die nicht so beliebt sind, aber verfügbar. Da wäre ein Umzug zumutbar. Man fährt von dort ca. ~1 Std. ins Stadtzentrum hinein, da man öfters erst mit dem Bus zu einer U- oder S-Bahn-Linie fahren und dann umsteigen muss.
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
HK laufen separat, die sind in der Angemessenheitsgrenze nicht erfasst. Wobei aber auch HK durchaus unangemessen sein können, abr das läuft ben nicht "in einem Aufwasch" mit der Bruttokaltmiete.
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Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Und Wohnung suchen und nachweisen, ja, das kann man versuchen. Ob's funktioniert, weiß man erst später.
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Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Das ist doch schon mal eine gute Nachricht. Die Betriebskostenerhöhung wird doch bestimmt zum ganz überwiegenden Teil aus einer Heizkosten-Nachzahlung bestehen. Und die erhöhten Vorauszahlungen für die Zukunft ebenfalls. Beide muss das Jobcenter dann anteilig zu den angemessenen Quadratmetern und bis zum entsprechenden Wert aus dem Heizspiegel übernehmen, wobei diese Berechnung sicherlich Anlass zur Diskussion bieten wird.
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Das kommt aber darauf an, ob das Jobcenter schon mit einer Gesamtangemessenheitsgrenze rechnet, wie es gemäß § 22 Absatz 10 SGB II möglich ist oder noch getrennt nach Angemessenheit von Bruttokaltmiete und Heizkosten.
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
D.h. es könnte letzten Endes darauf hinaus laufen, dass eLB die vollständige Nachzahlung übernehmen muss sowie auch den Anteil, um den die jetzigen Vorauszahlungen erhöht worden sind.
In diesem Fall tritt auf längere Sicht eine Unterdeckung des Existenzminimums auf, sofern kein Einkommen vorliegt und eLB nur aus dem Regelsatz zuzahlt.
In diesem Fall tritt auf längere Sicht eine Unterdeckung des Existenzminimums auf, sofern kein Einkommen vorliegt und eLB nur aus dem Regelsatz zuzahlt.
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Ja richtig. Mir ist aber bisher noch kein JC "über den Weg gelaufen", das so arbeitet
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Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Mit der Gesamtangemessenheitsgrenze? Macht meins schon seit es die Möglichkeit gibt.Mir ist aber bisher noch kein JC "über den Weg gelaufen", das so arbeitet
Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Richtig. Mit der Gesamtangemessenheit.
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Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
um 54€ wird meine miete erhöht. und zwar die betriebskosten warm mit den vorauszahlungen.
braucht ihr die eingescannten dokumente noch; wenn ich mich sowieso ans jc wenden soll?
braucht ihr die eingescannten dokumente noch; wenn ich mich sowieso ans jc wenden soll?
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Re: wegen Betriebskostenabrechnung Miete erhöht
Reichs dem JC in Kopie ein und beantrag Übernahme.
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