Minijob, Übernahme in Teilzeit - Eingliederungszuschuss für den AG

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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agtis
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Minijob, Übernahme in Teilzeit - Eingliederungszuschuss für den AG

#1

Beitrag von agtis »

Guten Morgen zusammen,

Kurz zur Erläuterung vorweg:
Ich bin seit Oktober 2015 beim Jobcenter, habe anfänglich Unterstützung zur Selbstständigkeit erhalten welche ich nach eingier Zeit ganz aufgegeben habe. Seit dem 01.11.2019 bin ich im Minijob, Übernahme in TZ bestand von Anfang an, dann kam zeitgleich Corona und seitdem haben wir das Thema (AG und AN beiderseitig) geschoben, da u.a. eben auch die wirtschaftliche Situation (der Firma) nicht mehr so wie vorher war.

In dieser Zeit wurde mir seitens des JC mehrmals das Thema Eingliederungszuschuss nahegebracht. Hier gab es unterschiedliche Aussagen, die beide (nach meiner Recherche) nicht falsch sind aber jeder (auch meine Sachbearbeiterin gestern) meinte, dass man mir das dennoch wohl wiederholt nicht richtig weitergegeben hat.

Was ist denn jetzt aktuell möglich?

1. AG bekommt eine Einmalzahlung, abhängig von meiner dann Wochenarbeitszeit in TZ oder
2. AG erhält für 24 Monate einen Lohnkostenzuschuss. Im ersten Jahr beträgt der Zuschuss 75 Prozent und im zweiten 50 Prozent oder
3. abweichende Option.

Die Vermittlungsstelle möchte sich in den nächsten Tagen melden, da wollen wir (AG und ich) natürlich gut vorbereitet sein.

Ach so, gäbe es für mich als AN auch einen Eingliederungszuschuss? Das war mal vor ein paar Jahren im Gespräch bei JC gefallen, seitdem nicht mehr.

Viele Grüße und lieben Dank für eure Unterstützung.
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kleinchaos
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Re: Minijob, Übernahme in Teilzeit - Eingliederungszuschuss für den AG

#2

Beitrag von kleinchaos »

Es gibt auch noch den 16i https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16i.html mit dem bis zu 5 Jahre Förderung möglich sind.
Zu beachten ist dabei, dass du bei einer mit 16i geförderten Stelle keine Arbeitslosenversicherung bezahlst und somit auch keinen Anspruch auf ALG1 erwirbst.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Minijob, Übernahme in Teilzeit - Eingliederungszuschuss für den AG

#3

Beitrag von marsupilami »

Da mal durchackern:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehm ... tsaufnahme

Da gibt's auch einen Link zum download des Antragsformulars.


Wie kc schon schrub:
Hinweis
Keine Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung
Die geforderte Sozialversicherungspflicht gilt nicht für die Arbeitslosenversicherung. Hier besteht für Beschäftigungen nach beiden Förderregelungen Versicherungsfreiheit, um sog. Drehtüreffekte zwischen den Systemen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Arbeitsförderung bzw. entsprechende Fehlanreize zu vermeiden.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 02987.html


Es gibt allgemeinen Eingliederungszuschuss für 12 Monate mit 50 % Lohnkosten-Zuschuss
Dann gibt es Sonderregelung mit Befristung für ältere Arbeitnehmer und Zuschuss bei Behinderung.
https://www.selbststaendig.de/wissen/ei ... gszuschuss


Gibt zwar nicht wirklich viel Substanzielles her, aber vielleicht trotzdem mal kurz "überfliegen":
https://www.elo-forum.org/threads/erfah ... ch.207852/
Signatur?
Muss das sein?
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