PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#26

Beitrag von Günter »

Liebreizende Oli, dein Wunsch ist mir ein Herzensbedürfnis. Ich hoffe deinen stets hohen Qualitätsansprüchen Genüge getan zu haben.


Lieber Herr Minister,

ergebenden Dank für die Wohltätigkeiten, die mir dieser Staat unter der Regierung des obersten Schlumpf Olaf zu Gute kommen lässt, und besonders für die Auswahl des mitfühlenden Personals in den zuständigen Ämtern und Behörden.

Ihr stets wohlgesonnener Untertan Peter, dem kein Anlass zu unwichtig ist, um nicht Ämter und Gerichte zu beschäftigen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#27

Beitrag von Peterpanik »

Habe es gemacht also mein Grundantrag kennt ihr ja und denn habe ich angepasst bei meinen Antrag beim Herrn Heil .
Hier meine erste und zweite Nachreichung in der Sache zum lesen für alle :

FAX-ID: 10600079
Empfänger: +49611327618529
Sendezeitpunkt: 19:46 06.11.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg
Datum 06.11.2022

Rechtsstreit -------- ---- ./. Bundesrepublik Deutschland , A z. S 9 SO 65 / 22 ER

Sehr geehrte Damen und Herrn ,

da ich nicht weiß wie sich die 155,- € für Lebensmittel also zusammensetzen muss es mir der Antragsgegner
mal erklären also mir die Berechnungsunterlagen zur Einsichtnahme vorlegen , das ich es nachvollziehen kann .

Ich will ja auch allen Helfen diese Sachlage mal genauer zu verstehen bzw. zu klären mit diesen Anträgen unten .

Ich beantrage ,

1. das der Antragsgegner mir sofort schriftlich erklärt wie sich die 155,- € für Lebensmittel zusammensetzen
und mir die Berechnungsunterlagen zur Einsichtnahme vorlege so das ich auch alles Nachvollziehen kann .

2. das der Antragsgegner sofort bei 12 Tafeln in Deutschland mal ermittelt wie viel Grundsicherungsempfänger
sich dort an Essen holen und mal die Tafelvorsitzenden befragt wie die Lage der Bedürftigen wirklich so ist .

3. das das Gericht eine mündliche Verhandlung bzw. eine Erörterung macht das Ich meine Lage erklären kann .

Begründung
zu 1
Wenn der Antragsgegner dem Gericht diese Daten übermittelt hat , können sie als Richterin vieles ja besser
verstehen und auch meine Situation besser einschätzen , weil sie dann mehr Informationen haben zur Sache .
zu 2
Durch die Befragung von Tafeln zu dieser Sachlage ist es möglich für mich also alles besser dann zu Verstehen .
zu 3
Weil der Antragsgegner wahrscheinlich die gestiegenen Lebensmittelpreisen ignoriert und ich das nicht verstehe .

Mit freundlichen Grüßen

FAX-ID: 10600030
Empfänger: +49611327618529
Sendezeitpunkt: 17:28 11.11.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg
Datum 11.11.2022

Rechtsstreit -------- ---- ./. Bundesrepublik Deutschland , A z. S 9 SO 65 / 22 ER

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
der Tagessatz für Lebensmittel beträgt ca. 5,17 € also habe ich für eine Woche so 37,- € zum Einkaufen
und diese 37,- € reichen nicht für Lebensmittel in der Woche weil alle Lebensmittelpreise mindestens
ja 17 % gestiegen sind also manche Lebensmittel sogar um über 57 % und mehr , das wissen sie .

Nun erwarte ich das der Antragsgegner bzw. das Gericht ermittelt ob diese Zahlen von mir richtig
sind und wenn meine Zahlen falsch sind also mir das Gegenteil beweist mit aktuellen Zahlen .

Denn ich weiß auch das alle Beteiligten wissen das meine Aussagen richtig und real sind .
Noch was sehe das Verfahren als öffentliches Verfahren und werde es veröffentlichen .

Ich beantrage ,

1. das der Antragsgegner mir schriftlich erklärt wie ich mich mit 37,- € in der Woche für Lebensmittel ernähren
kann also ausgewogen und zwar für Frühstück , Mittagessen , Kaffee-trinken , Abendbrot und alle Getränke .

2. das das Gericht nun von sich aus auch prüft wie lange 37,- € für Lebensmittel reichen in einer Woche .

Begründung
zu 1
Wenn der Antragsgegner mir das nicht nach weisen kann , ist der Regelsatz nachweislich falsch berechnet .
zu 2
Weil das Gericht von sich aus ja auch klar eine Aufklärungspflicht hat zur Aufklärung dieser gesamten Sachlage .

Mit freundlichen Grüßen

Werde weiter berichten hier.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#28

Beitrag von Peterpanik »

Habe auch zur meiner laufenden Klage das nachgereicht :

FAX-ID: 10600068
Empfänger: +49611327618529
Sendezeitpunkt: 17:13 11.11.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg
Datum 11.11.2022

Rechtsstreit -------- ---- ./. Landkreis , A z. S 9 SO 41 / 22

Sehr geehrte Damen und Herrn ,

der Tagessatz für Lebensmittel beträgt ca. 5,17 € also habe ich für eine Woche so 37,- € zum Einkaufen
und diese 37,- € reichen nicht für Lebensmittel in der Woche weil alle Lebensmittelpreise mindestens
ja 17 % gestiegen sind also mansche Lebensmittel sogar um über 57 % und mehr , das wissen sie .

Und nun erwarte ich das der Antragsgegner bzw. das Gericht ermittelt ob die Zahlen von mir richtig
sind und wenn meine Zahlen falsch sind also beweisen sie mir das Gegenteil mit neuen Zahlen .

Denn ich weiß ja das alle Beteiligten auch wissen das meine Aussagen richtig und real sind .
Noch was sehe das Verfahren als öffentliches Verfahren und werde es veröffentlichen .

Ich beantrage ,

1. das der Antragsgegner mir schriftlich erklärt wie ich mich mit 37,- € in der Woche für Lebensmittel ernähren
kann also ausgewogen und zwar für Frühstück , Mittagessen , Kaffee-trinken , Abendbrot und alle Getränke .

2. das das Gericht nun von sich aus auch prüft wie lange 37,- € für Lebensmittel reichen in einer Woche .

Begründung
zu 1
Wenn der Antragsgegner mir das nicht nach weisen kann , ist der Regelsatz nachweislich falsch berechnet .
zu 2
Weil das Gericht von sich aus auch eine Aufklärungspflicht hat zur Aufklärung der gesamten Sachlage ,
weil wenn das Gericht nicht sachlich diese Sache prüft , alles das LSG auch noch mal prüfen muss .

Mit freundlichen Grüßen

Werde auch hier weiter euch berichten.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#29

Beitrag von Peterpanik »

Das habe ich auch noch nachgereicht ( setze nur eins rein zum lesen weil es gleich ist ) zur Klage bzw. zum Heil hier :

SENDEBERICHT
FAX-ID: 10600073
Empfänger: +49611327618529
Sendezeitpunkt: 17:37 13.11.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg
Datum 12.11.2022

Rechtsstreit -------- ---- ./. Bundesrepublik Deutschland , A z. S 9 SO 65 / 22 ER

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
ich will mein Anliegen ausdrücklich dem Gericht und auch dem Bundesministerium noch mal nun genau erklären .

Laut dem gültigen Regelsatz kriege ich zur Zeit ja 449,- € im Monat und davon sind genau 155,71 € für die
die Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke also meine Lebensmittel vorgesehen und das Geld für diese
meine Lebensmittel reicht nicht für den ganzen Monat weil es zu wenig ist wegen der Inflation - 10,4 % .

Nun zu meinen Antrag also ich will nicht den gesamten Regelsatz erhöhen sonder ja nur den Teil der für
die Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke vorgesehen ist also die 155,71 € die zu wenig sind und zwar
um 55,- € so das ich in Zukunft dann 210,71 € erhalte für die Lebensmittel also ich will den Tagessatz von den
jetzt 5,19 € pro Tag auf dann 7,02 € erhöhen und das ist eine angemessene Erhöhung für meine Lebensmittel .

Mein Antrag umfasst nur den Teil der Regelsatzes der auch nachweislich am schlimmsten betroffen ist von den
Preissteigerungen der letzten Monate also so seit August 2022 und das es so ist wissen alle Beteiligten selbst .

Hoffe nun das man Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG umsetzt .

Mit freundlichen Grüßen

Werde weiter berichten hier.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#30

Beitrag von Koelsch »

Erfreulich bzw. erstaunlich ist, das bei Dir die Stromkosten offenbar nicht gestiegen sind, sondern nur die Lebensmittelkosten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#31

Beitrag von Peterpanik »

Steht doch in meinen Grundantrag alles,
aber mein Augenmerk liegt auf den Lebensmitteln denn da kann man wahrscheinlich er was erreichen, oder ...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#32

Beitrag von Koelsch »

Ach so, ja bei einer so komplexen Sachlage verliert man leicht mal den Überblick.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#33

Beitrag von Peterpanik »

:1:
:7:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#34

Beitrag von Olivia »

@Peterpanik: Du musst die Belege einreichen, d.h. alle Kassenbons und dazu die Einkaufszettel.

210,71 € finde ich immer noch zu wenig für Lebensmittel. Das sind ja nur 49 € pro Woche. Damit kommst Du nicht aus, es sei denn, Du kaufst kein Obst und Gemüse und gehst nicht zum Bäcker und trinkst nur Leitungswasser.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#35

Beitrag von Peterpanik »

Leute gegen Heil darf man nicht direkt Klagen siehe Anhang .
0.5.1 Beschluss ersten 2 Seiten.pdf
0.5.2 Beschluss letzten 2 Seiten.pdf

Und die andere ER also S9 SO 64 / 22 ER hat sie auch abgelehnt.

Gut das noch meine Klage anhängig ist und noch eine wohl dazu kommt später also es besteht noch Hoffnung auf besseres ...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#36

Beitrag von Olivia »

Ich empfehle Dir, eine neue Klage direkt zum Neujahr 2023 einzureichen. Dann mit dem richtigen Antragsgegner und mit dem Ziel, einen ausreichenden Regelsatz zu erhalten.

Du solltest Dich auf den Regelsatzanteil für Lebensmittel beziehen sowie den Regelsatzanteil für Strom. Und alle Belege beifügen!
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 217
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#37

Beitrag von Deadpool »

Wenn die Klage auch gegen das Ministerium gerichtet ist, solltest du deine Hoffnung auf -100% reduzieren.

Richterin Kopf ist also jetzt am SG Marburg, wenigstens eine erfreuliche Erkenntnis aus diesem eher zur Erheiterung dienenden Thread.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#38

Beitrag von Olivia »

Heiterkeit ist ein wichtiges Element in diesen schwierigen Zeiten.

Mich beeindruckt die schnelle Postlaufzeit des Beschlusses. Gestern ausgefertigt, heute beim TE und jetzt schon hier im Forum.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Altersruhegeld und Rente?
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 217
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#39

Beitrag von Deadpool »

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Altersruhegeld und Rente?
Renten gibt es ja viele, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente, Altersrente... Altersruhegeld ist eine andere Bezeichnung für Renten, die aufgrund des Erreichens einer Altersgrenze gezahlt werden:

https://www.versicherung-vergleiche.de/ ... hegeld.htm
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#40

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Danke!
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#41

Beitrag von Peterpanik »

Habe den Beschluss S9 SO 65/22 ER gestern mit meinen Rechtsanwalt besprochen und er meinte schick das mal so ab :

SENDEBERICHT
FAX-ID: 10700089
Empfänger: +49611327618529
Sendezeitpunkt: 10:35 20.11.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg Datum 20.11.2022

Betrifft : Anhörungsrüge gegen den Beschluss des SG Marburg S 9 SO 65/22 ER

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
lege hiermit Anhörungsrüge gegen den Beschluss des SG Marburg S 9 SO 65/22 ER vom 16.11.2022 ein .

Der Antragsteller begehrt vorliegend " lediglich " die Deckung seines Existenz-Minimums aus Art. 1 GG
i.V.m. Art. 20 GG.

Nach der übereinstimmenden Ansicht der zuständigen Normgeber und der Rechtsprechung des BVerfG
ist dafür verantwortlich die Bundesrepublik Deutschland.

Sofern geeignet, mag sich der Antragsgegner der Umsetzung seiner Verpflichtung zur Deckung meines Existenz-Minimums der Mithilfe Dritter bedienen (Bundesauftragsverwaltung), aus seiner Verantwortung entkommt er dadurch aber nicht.

Somit ist der hier beklagte Antragsgegner offensichtlich korrekt, vgl. § 46a SGB XII.

Rechtsgrundlagen, die die Rechtsauffassung des Gerichts stützen könnten, sind weder vorgetragen,
noch sonst wie ersichtlich.

Der Beschluss vom 16.11.2022 ist daher aufzuheben, das vorliegende Verfahren ist fortzuführen und
der Antragsgegner ist antragsgemäß zu verurteilen.

Bekanntlich hat der Bundestag eine deutliche Erhöhung des Regel-Bedarfs bereits beschlossen, somit ist die Nicht-Deckung meines Existenz-Minimums in der aktuellen Zeit bereits bewiesen, zumal die Berechnungen auf bereits alten Zahlen basieren.

Es steht dem Gericht jederzeit frei, andere, seiner Meinung nach besser geeignete Dritte beizuladen und
zur Zahlung zur verurteilen, damit mein Existenz-Minimum gedeckt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Mal sehen was passiert ... , werde es euch berichten.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#42

Beitrag von Peterpanik »

Hier das habe ich zu meiner Klage mal eingereicht :

SENDEBERICHT
FAX-ID: 10700039
Empfänger: +49611327618529
Sendezeitpunkt: 10:11 20.11.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite:

Sozialgericht Marburg per Fax
Robert – Koch - Straße 17
35037 Marburg
Datum 20.11.2022

Rechtsstreit -------- ---- ./. Landkreis , A z. S 9 SO 41 / 22

Sehr geehrte Frau Kopf ,
können sie ihr Verhalten gegen über den Grundsicherungsempfängern überhaupt mit ihren Gewissen vereinbaren .

Ich entnehme ihren Beschluss – S9 SO 64 / 22 ER das ihnen wahrscheinlich egal ist ob andere Menschen betteln
oder vielleicht auch hungern müssen am ende des Monats , aber wir werden ja noch reden darüber zusammen
in der kommenden Verhandlung in diesen Verfahren und dann bin ich auf alle ihre Aussagen sehr gespannt .

Nun zurück zu diesen Verfahren da ich nicht weiß wie sich die 155,- € für Lebensmittel also zusammensetzen
muss es mir der Antragsgegner dem die Unterlagen vorliegen müssen weil er sie sonst ja nicht umsetzen könnte
also mir auch sofort vorlegen können und auch ihnen Frau Kopf müssten sie vorliegen weil sie sie auch umsetzen .

Erwarte das mir ein Beteiligter alle Berechnungsunterlagen zur Einsichtnahme umgehend vorlegt zum lesen .

Ich beantrage ,
1. das der Antragsgegner oder das Gericht mir sofort schriftlich erklärt wie sich die 155,- € für Lebensmitte
zusammensetzen und mir diese Berechnungsunterlagen zur Einsichtnahme vorlegt so das ich sie verstehe .

2. das mir die Daten vorab übermittelt werden vom Gericht bis zum 12.12.2022 so das ich sie einsehen kann .

Begründung
zu 1
Wenn der Antragsgegner bzw. das Gericht mir diese Daten übermittelt hat , kann ich als Mensch vieles besser
verstehen und auch meine Situation besser einschätzen , weil ich dann weiß warum ich betteln muss ab und zu .
Und das muss ich ja alles tun weil mir das Gericht im Eilverfahren nicht geholfen hat , ich kann es nicht verstehen .

zu 2
Weil die Daten existieren beim Antragsgegner bzw. dem Gericht bekannt sind also erwarte sie zur Eissichtnahme .
Wenn man mir diese Details verweigert muss ich da von ausgehen das das Bewusst geschieht in dieser Sache .

Mit freundlichen Grüßen

Werde auch hier weiter berichten.
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 217
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#43

Beitrag von Deadpool »

Vielleicht ist es zu empfehlen, dass du anstatt anwaltlicher Beratung eine bestimmte fachärztliche in Anspruch nimmst. Bei allem Verständnis, aber du wagst dich mit solchen Schriftsätzen auf ganz dünnes Eis.

Selbst das Ding vom Anwalt ist absolut lächerlich. Nur, weil jemand Kosten erstattet (46a SGB XII) macht ihn das nicht zum Leistungsträger und damit zum richtigen Beklagten. Im Übrigen ist eine Anhörungsrüge kein Mittel, rechtliche Betrachtungen nachzuschieben, deren Vortrag man bis zur Entscheidung unterlassen hat. Eine Anhörungsrüge erhebt man, wenn man nicht gehört wurde, also keine Gelegenheit hatte, sich überhaupt zu äußern.

Ich hoffe, der Anwalt will für so einen Unfug nicht noch Geld.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#44

Beitrag von marsupilami »

Don't feed the Troll!

Ich hab's in dem anderen Thread schon mal gesagt:
Entweder PP verbreitet seinen Unfug woanders oder - wenn er nicht "entlassen" wird, dann nicht auch noch mit weiteren Kommentaren diese Albernheiten noch weiter anheizen und aufblähen.
Signatur?
Muss das sein?
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#45

Beitrag von Peterpanik »

Hier mal was zum lesen aus dem ersten Beschluss S9 SO 40 / 22 ER (wurde Abgelehnt) den die Frau Kopf aber geschrieben hat da stand
auf der Seite 7 unter Punkt 3 vollendendes Zitat „ Zum einen steht außer Streit , dass die Lebensmittelpreise gestiegen sind . “ ende.

Lege euch mal zum lesen diese Seite hier bei :
Beschlussauschnitt - seite 7.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#46

Beitrag von Olivia »

Der Gesetzgeber hat zwar auf einen laufenden erhöhten Bedarf bereits reagiert, aber nicht ausreichend. Die Lebensmittelinflation liegt bei 22,2 Prozent. Ich empfehle Dir eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch- ... -li.292101

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... _node.html
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#47

Beitrag von tigerlaw »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 30. Nov 2022, 09:25 Hier mal was zum lesen aus dem ersten Beschluss S9 SO 40 / 22 ER (wurde Abgelehnt) den die Frau Kopf aber geschrieben hat da stand
auf der Seite 7 unter Punkt 3 vollendendes Zitat „ Zum einen steht außer Streit , dass die Lebensmittelpreise gestiegen sind . “ ende.

Lege euch mal zum lesen diese Seite hier bei :

Beschlussauschnitt - seite 7.pdf

Heißt im Klartext:
Ein anderes Gericht hat die folgenden Zeilen geschrieben (deshalb Kursivdruck). Jenes Gericht hat gemeint, dass eine Steigerung um 18,66 € monatlich noch nicht so hoch ist, dass der Lebenshaltungsbedarf eklatant unterschritten sei.
Dieser Meinung schließt sich "die Frau Kopf" an.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#48

Beitrag von Olivia »

Irgendwo meine ich, mal was von 20 € gelesen zu haben. Wird dieser Grenzwert überschritten, besteht Handlungsbedarf. 18,66 € sind knapp darunter.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#49

Beitrag von Peterpanik »

Ja sie meint den Beschluss von Herbert Marslau - L8 SO 56/22 ER vom LSG Nidersachsen-Bremen der über 200,-€ verlangte für den gesamten Regelsatz und ich habe nur 50,-€ verlangt für Lebensmittel in meinen Verfahren und im anderen Verfahren - S9 SO 64/22 ER habe ich nur 20,-€ verlangt für drei Monate und das hat sie auch abgelehnt. Ja diese Frau Kopf leidet leider etwas unter realitätsverlust, warum auch immer.
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: PeterPaniks Äußerungen zu seinen Klagen

#50

Beitrag von Peterpanik »

Hier nun das was ich dem Sozialamt einreichte also mein Wiederspruch.

SENDEBERICHT
FAX-ID: 10634422
Empfänger: +495631954370
Sendezeitpunkt: 17:40 03.11.2022
Gesendete Seiten: 1
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite :

Landkreis Waldeck Frankenberg
z.H. Frau -----------
Südring 2
34497 Korbach
Bad Arolsen den 03.11.2022

Betrifft : Widerspruch gegen ihr Bescheid vom 02.11.2022

Sehr geehrte Frau ---------- ,
finde es gut das sie Federführend diese Sache führen und ich denke wir werden gut zusammen arbeiten .

Lege diesen Widerspruch ein , weil Geld im Regelbedarf fehlt für Lebensmittel 155,- € also die Berechnung
der 155,- € beruhen auf Daten für Lebensmittelpreise die im Jahr 2018 ermittelt wurden vom Gesetzgeber
und leider nichts mit der Heutigen – Realität zu tun haben , das es so ist wissen sie persönlich schon lange .

Das Geld das ich im Frühjahr erhalten habe wurde zum Kauf von Lebensmittel verwendet und war im Juli 2022
verbraucht und weil es so war habe ich im am 2 August 2022 meinen ersten Antrag gestellt , musste aber wegen
nicht Zahlung der beantragten Geldes im August und September mir ja Geld borgen zu kauf meiner Lebensmittel .

Habe dann am 20 Oktober 2022 wieder einen Antrag gestellt , weil ich mir nicht schon wieder was borgen wollte
bei anderen , auch dieser Antrag wurde wieder ignoriert und ich musste wieder Geld borgen für Essen im Oktober .

Sie schreiben ich würde wieder Geld kriegen im Dezember , aber das Geld ist doch Zweckgebunden für Energie
also Strom und ich werde das Geld dafür einsetzen bzw. ausgeben wofür es vorgesehen ist laut Gesetzt , oder .

Gehe nun davon aus das es zwischen uns unstreitig ist , das Lebensmittel teurer geworden sind also die 155,- €
für Lebensmittel laut Gesetzt nicht mehr reichen für einen Monat lang zum Essen und das wissen sie ja genau .

Da ich es ihnen beweisen muss laden sie bitte die unten genannten zwei Zeugen vor und befragen sie
sie bitte zeitnah zu der Sache da ihre Aussagen auch wichtig sind zur Aufklärung der Sachlage und
schicken sie mir dann die zwei Protokolle in Kopie danach zu also das ich sie auch lesen kann .

Ich beantrage ,

1. daß sie den Herrn ------ als Zeugen vorladen und befragen tun , weil er die Realität auch beurteilen kann .
Anschrift : Kreishaus , Herr Dietmar ------, Südring 2 , 34497 Korbach

2.das sie die Frau Petra -------- als Zeugin vorladen und befragen tun , sie leitet die Tafel in Frankenberg .
Anschrift : Tafel Frankenberg e.V. , Frau Petra -------- , Auestrasse 19 , 35066 Frankenberg (Eder)

Begründung

Beide Personen können ihnen die Wirklichkeit in hinsiecht auf die gestiegenen Lebensmiteilpreise sagen
und sie können unabhängig voneinander ihnen die Situation der Grundsicherungsempfänger erklären .

Mit freundlichen Grüßen

Und das habe ich nachgereicht :

Landkreis Waldeck Frankenberg per Mail
z.H. Frau Daniela ---------
Südring 2
34497 Korbach
Bad Arolsen den 20.11.2022

Betrifft : Nachfrage zu meinen Widerspruch vom 02.11.2022

Sehr geehrte Frau --------- ,
die Frau ---------- sagt mir das sie diese Sachlage bearbeiten tun also federführend diese Sache bearbeiten tun .

Nun zur Sache wie lange muss ich noch auf diese zwei Protokolle in Kopie warten der angehörten Zeugen warten
und ferner gehe ich davon aus das sie sich an die Realität halten also meinen Widerspruch positiv entscheiden .

Wenn sie die Wirklichkeit umgehen sollten muss ich annehmen das sie sehr bewusst was falsches schreiben .
Und das würde mir beweisen das sie wahrscheinlich unter Realitätsverlust leiden , warum auch immer .

Erwarte nun die zwei Protokolle bis zum 02.12.2022 , danke .

Mit freundlichen Grüßen

Bin mal gespannt was sie tun, werde es euch berichten.
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“