Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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22305Lackmeier
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Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#1

Beitrag von 22305Lackmeier »

Tach in die Adventsrunde.

Wie es im Betreff anklingt ist die Zahlung von Leitung (SGB ii) während des laufenden BWZ eingestellt.
Rechtlich Bezug wird genommen auf SGB ii § 40 Abs 2 Nr 4 sowie auf SGB iii § 331 (siehe unten). Wurde hier im Alg-Ratgeber unter „vorläufige Zahlungseinstellung“ behandelt.

Ich verstehe noch den theoretischen Ansatz aber nicht die Begründung und die Handhabung, wie es mir vorgelegt wird. JC: „Kasten voll“ ergo eLB nicht erreichbar. Daher vorl. Zahlungseinstellung und „Prüfung“.
eLB: Stimmt nicht. Zwei Zeugen vorhanden.

Als Begründung liest man in Schreiben1, 26. August 2022, an Herrn Ikke, den eLB, Zitat: „Die an Sie adressierte Post kommt zurück zum Jobcenter mit dem Hinweis „Kasten voll“. Es ist nunmehr nicht klar, wo Sie sich derzeit aufhalten. Bis zur Klärung können keine Leistungen ausgezahlt werden.“
In einem Telefongespräch mit SB Vermittlung, 6. Oktober 2022, klang es im Tenor exakt genau so. Briefkasten ist voll, die Post kommt zurück. Man wisse nicht, ob eLB da noch wohnt. Deshalb und überhaupt: Die Selbstständigkeit könne man nicht mehr so akzeptieren, weil…(ist nicht relevant gehört aber wohl mit dazu).

Aktueller Stand:
Herr Ikke, der eLB, wartete die „Prüfung“ -steht da so in Schreiben1- ab und auf die “gesonderte Information“.
Er fragt am 28. November telefonisch nach dem aktuellen Stand. Servicetelefon: Man warte noch auf Antwort vom eLB. Zu welcher Frage ist unklar. Auf Herrn Ikkes Darlegung wurde eingeräumt, dass da wohl etwas schief gelaufen sei. (Is klar, telefonisch güldet nicht).
Mit 29. November (vorab online BA): Aufforderung z. Mitwirkung. Kontoauszüge, Bestätigung des Erhalts von vier Schriftstücken.

Da isses, oder eben nicht! Das vermeintlich nicht zustellbare Schriftstück. Vom 12. August. „Änderungsbescheid über vorl. Leistung usw“. DAS hat Herr Ikke nicht. Änderung worin? Wasserkosten? Jahres-Wasserabrechnung wurde am 3. August online eingereicht.

Ich weiß gerade nicht weiter. Eine Annahme muss geprüft werden. Solange keine Leistung. Kann ich nachvollziehen. Anlass „Kasten voll“ wirkt konstruiert. Keine Anhörung, Zeitrahmen überschritten. Erscheint willkürlich, unbegründet.
Ich weiß, dass meine Reaktionszeit mangelhaft war. Was ich nicht weiß ist, ob meine Einschätzung Humbug ist.

Danke fürs Lesen
Lackmeier alias Herr Ikke

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Bezug:
SGB ii § 40 Abs 2 Nr 4
4. die vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 mit der Maßgabe, dass die Träger auch zur teilweisen Zahlungseinstellung berechtigt sind, wenn sie von Tatsachen Kenntnis erhalten, die zu einem geringeren Leistungsanspruch führen;

sowie
SGB iii § 331 Vorläufige Zahlungseinstellung
(1) Die Agentur für Arbeit kann die Zahlung einer laufenden Leistung ohne Erteilung eines Bescheides vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die kraft Gesetzes zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und wenn der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit aufzuheben ist. Soweit die Kenntnis nicht auf Angaben der Person beruht, die die laufende Leistung erhält, sind ihr unverzüglich die vorläufige Einstellung der Leistung sowie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, und es ist ihr Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.
(2) Die Agentur für Arbeit hat eine vorläufig eingestellte laufende Leistung unverzüglich nachzuzahlen, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben ist.
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Koelsch
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#2

Beitrag von Koelsch »

Du musst denen glaubhaft machen, dass Du dort lebst und bist und die Aussage "Kasten voll" nicht nachvollziehbar ist. Schick z.B geschwärzte Kopien von Briefen, die in der Zeit im Kasten gelandet sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#3

Beitrag von Koelsch »

Und Telefon kannst Du nie beweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#4

Beitrag von marsupilami »

Du gehst mind. 1-mal am Tag an den Kasten, da Du immer mit Brief-Post (schriftliche Aufträge, Rechnungen für Lieferungen, etc.) rechnest.
Daher kann der "Kasten" nicht voll sein.
Da das JC der Absender der Briefe ist, möge das JC doch mal bei deren Brief-Transporteur nachfragen, wo genau der volle (Brief-)Kasten denn positioniert ist bzw. sein soll!
Es kann nicht das Problem des eLB sein - und Leistungen eingestellt werden - wenn das Brief-Unternehmen nicht in der Lage ist, Schriftstücke des Absenders JC ordnungsgemäß zuzustellen bzw. in den richtigen Kasten einzulegen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#5

Beitrag von Olivia »

Wieso ist der Kasten denn voll? Wessen Kasten ist voll? Ist das überhaupt Deiner? Sind zu viel Werbezeitungen reingestopft worden? Es besteht ja im Leistungsbezug die Pflicht, werktäglich erreichbar zu sein. Dazu gehört die Kenntnisnahme von eingehender Post.

Oder legst Du Deine Post nach dem Lesen mit Briefumschlag in den Briefkasten zurück? :verwirrt: Das wäre schon sehr speziell. :kopfkratz:
22305Lackmeier
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#6

Beitrag von 22305Lackmeier »

Danke, liebe Leute für eure Antworten.

zu #2: BA möchte mit Aufforderung vom 29. Nov. den Erhalt ihrer Post bestätigt wissen. Datum, Betreff, Ansprech und Krams sollten selbst auf dem Uranus ausreichen, um Zweifel auszuräumen.

zu #3: Das ist das erste was man lernt im Umgang und war nur für die kurze Chronologie eingeflossen.

zu #4: Es kommt der Zeitpunkt an dem ich das ominöse Schriftstück mit dem Handvermerk sehen werde, oder auch nicht. „Nicht zu den Akten!“ wird sicherlich für so Krams geschrieben stehen. Hab eine Cousine und die ist Postzustellerin oder wie das heißt. Würde mich mal interessieren wie das gehandhabt wird. Laut Vorschrift und in Realität.

zu #5: Isser nich, nie. Wessen und überhaupt - man weiß es ja nicht. Ja, die Erreichbarkeit. Im Grunde geht es darum. Wessen „Kasten voll“ der gehört in die Überprüfung. Fragt man, wer das denn so eloquent formuliert hat, heißt es ehrfurchtsvoll „Die Deutsche Post“.

Bei Bedarf gäbe es zwei Zeugen zum Zustand meines Briefkastens. Meine Nachbarschaft ist auch nicht so abgestumpft und ließe überquellende Briefkästen zu. Zumal die meisten sich auch persönlich kennen.

Gruß, Lackmeier
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Koelsch
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#7

Beitrag von Koelsch »

Also wohl mal wieder einer der Fälle, wo das JC lügt.
Mein krassester Fall bisher: JC behauptete 11 mal, ein Schriftstück nicht erhalten zu haben und entblödete sich nicht einmal, gegenüber dem SG zu behaupten, die von mir benutzte und auf den JC Briefbögen genannte Faxnummer sei dem JC unbekannt, daher habe man meine Faxe nicht erhalten.
Am meisten ärgert mich, dass diese Falschaussage vom SG nicht geahndet wurde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
22305Lackmeier
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#8

Beitrag von 22305Lackmeier »

Glückliches Neujahr in die Runde.

Liebe Gemeinde, das JC-Intermezzo für diesen Themenbeitrag ist passé.
Der vorherige offiziöse Stand (Leistungsbezug nach SGB 2) hat sich gleichsam wie von Geisterhand wieder hergestellt. Die Weiterbewilligung des sich anschließenden BWZ ist in Rekordzeit erfolgt (in wenigen Stunden!) und das SEPA-Gedöns brauchte seine Zeit über die bankfreien Tage der Weihnachtszeit.

Kurzfassung des Geschehens: JC hegte im Spätsommer 2022 Verdacht auf unberechtigten Leistungsbezug weil ein Brief an mich nicht zustellbar gewesen war („Kasten voll“). Prüfung und vollständige vorläufige Leistungseinstellung wurden festgesetzt. —> Max. Prüfzeit von 2 Monaten überschritten: Telefonat mit Service-Telefon. —> Schriftliche Nachfrage ob ich diese und jene Post erhalten hätte. AHA, einen Brief gabs bei mir nicht. Nach meiner prompten Antwort wieder Pause. —> Erneut tel. Nachfrage meinerseits. Rückruf von SB am Tag darauf: Er habe just, eben gerade, die Sache quasi geklärt.
Kurzfassung Ende.

Warum dieser amtliche Schwachsinn stattfand ist mir nicht klar. Prüfen ob noch Anspruch besteht ist legitim - aber diese Farce? Leider hat der Wohnungseigentümer für unpünktliche Mietzahlungen wenig Verständnis und einen Anwalt. Die üblichen Versorger für Strom, Wasser und Telekommunikation waren geduldig aber berechnen Mahnkosten. Die Übernahme dieser Kosten ist bestimmt irgendwo geregelt oder beurteilt.


Allen ein friedvollles Jahr 2023
Lackmeier
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marsupilami
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#9

Beitrag von marsupilami »

Auch Dir ein Gutes Neues.

Du hast Dir zu den Telefongesprächen Notizen gemacht?
Datum, Uhrzeit, Name, Thema?

Ich würde zumindest mal versuchen, denen die Mahn- und sonstigen Kosten auf's Auge zu drücken.

Herzallerliebstes JC.
Ihr habt - unbegründet - Leistungen eingestellt.
Mir sind durch Euer fehlerhaftes Ermessen und mangelhaftes Prüfen folgende zusätzliche Kosten entstanden:
1.) ....
2.) ....
3.) ....
Erstattung bis zum .... max 4 Wochen.


"Mein" Versuch basiert auf
2. Säumniszuschläge und Mahngebühren für entsprechende Beiträge gehören zu den übernahmefähigen Kosten der Sozialhilfe, wenn dem Bedürftigen die Leistungen vom Sozialhilfeträger rechtswidrig nicht gewährt wurden.
Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/463914/

https://sozialberatung-kiel.de/2016/04/ ... on-alg-ii/
Signatur?
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Koelsch
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#10

Beitrag von Koelsch »

Richtig, Versuch ist's wert
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#11

Beitrag von 22305Lackmeier »

Toller "Versuch", Marsu.
Die Links von Dir sind ein guter Start. Bisher ist das bei mir nur als logisch folgerichtig überlegt. Nu kann ich da praktisch ran. Bei den Versorgern ist das nach den Zahlungen belegbar. (Was der Vermieter (-Anwalt) will ist mein Auszug.)
Notizen zu Telefonaten: Das Nötigste und keine Namen der Hotliner außer bei grob fehlerhaften Anmaßungen. Die SBs sind natürlich notiert und Stichworte zum Thema mit Datum und Uhrzeit.
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marsupilami
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#12

Beitrag von marsupilami »

22305Lackmeier hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 13:30 (Was der Vermieter (-Anwalt) will ist mein Auszug.)
Liegt die Kündigung schon vor?

Erst Abmahnen!!


https://www.mieterbund.de/index.php?id= ... orrigieren.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 78654.html

Also nur immer wiederkehrende Unpünktlichkeit berechtigen überhaupt.
Ansonsten Erinnerung, Mahnung, Abmahnung, ....

Ansonsten gibt's auch Kündigungsfristen - insbesondere für Vermieter!

Punkt 5
https://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag/
Aber auch den ganzen Artikel lesen!!
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22305Lackmeier
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Re: Zahlung von Leistung vorläufig ganz eingestellt - „Kasten voll“

#13

Beitrag von 22305Lackmeier »

Marsu verwöhnt!

Was Du zitiert hast ist meine Einschätzung auf Grund der relativ günstigen Miethöhe - wohne seit, also gaaaanz lange in der jetzigen Wohnung. Also naja, meine Annahme güldet nich.

Ich will das Thema nicht hier anhängen. Mietrückstand weil JC meinen Leistungsbezug prüfen wollte sehe ich noch nicht als Argument zwischen Vermieter und mir.
Dennoch feiner Lesestoff und Danke dafür.

Lackmeier
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