Situation:
Paar, im Feb. 22 kam Nachwuchs auf die Welt.
Antrag von Mitte Oktober 21 für Oktober 21(bis März 22?) wurde für Oktober bis Dezember 2021 am 27.07.2022 ablehnend beschieden (fehlende Freizügigkeit); Restzeit ist noch offen.
Widerspruchsverfahren noch anhängig.
Mutter ist immer noch, wie auch vor Niederkunft, im Arbeitsvertrag, arbeitet aber derzeit nicht. Bekommt Erziehungsgeld
Mann arbeitet (wieder) seit Sommer 2022.
Auf Antrag vom 09.09.2022 wurde VA für Sept 2022 bis Feb 2023 erlassen. Mann und Kind beziehen Leistungen, Mutter ist ausgeschlossen, da kein AN-Status.
Es ist unstreitig, dass noch keine 5 Jahre Aufenthalt in Schland voll sind.
Mutter erhält kein H-4. Zurecht???
Es kommt noch hinzu, dass 171 € Elterngeld, das der Mutter zugerechnet wird, nach Abzug von 30 € Versicherungspauschale mit 141 € in die Verteilung auf die übrigen BG-Mitglieder (Mann und Kind) einbezogen wird, sie erhält keinen einzigen Cent davon!!! Ihr anteiliger Bedarf in Höhe von 577,33 € bleibt vollständig ungedeckt!
Bulgaren und H-4
Bulgaren und H-4
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Bulgaren und H-4
Grob aus dem Handgelenk: Bulgarien ist EU Staat, also gelten die Vorschriften des § 7 SGB II, und danach ist meines Erachtens auch eine wegen Elternzeit nicht berufstätige Ehefrau anspruchsberechtigt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Bulgaren und H-4
Eilantrag beim SG.
Ich meine, dass das JC hier falsch handelt. Sie ist nicht arbeitsuchend! Sie ist in Elternzeit und steht in ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis. Peng und over.
Ich meine, dass das JC hier falsch handelt. Sie ist nicht arbeitsuchend! Sie ist in Elternzeit und steht in ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis. Peng und over.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Bulgaren und H-4
Ähhh .... geht's jetzt um Okt.'21 bis Dez.'21
Oder um Sept.'22 - Feb.'23?
abgesehen davon neige ich als Nicht-Jurist zu den Ansichten von Koelsch und kleinchaos.
Oder um Sept.'22 - Feb.'23?
abgesehen davon neige ich als Nicht-Jurist zu den Ansichten von Koelsch und kleinchaos.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Bulgaren und H-4
Sind sie verheiratet oder unverheiratet?
Nach dem LSG Berlin-Brandenburg entfällt der Arbeitnehmerstatus in der Elternzeit, weil man die ja freiwillig macht und daher unfreiwillig nicht arbeitet:
https://www.asyl.net/rsdb/M24666
Nach dem LSG Berlin-Brandenburg entfällt der Arbeitnehmerstatus in der Elternzeit, weil man die ja freiwillig macht und daher unfreiwillig nicht arbeitet:
https://www.asyl.net/rsdb/M24666
Re: Bulgaren und H-4
Auch bei ernsten Themen muss man mal Scherze machen:
Es werden doch tatsächlich etliche Schwangerschaften von den Verursachern als Unfall angesehen.
Es werden doch tatsächlich etliche Schwangerschaften von den Verursachern als Unfall angesehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Bulgaren und H-4
@koelsch: War wohl tatsächlich eher ein "beiderseitiger Unfall" ...
@deadpool: Nicht verheiratet, aber leben schon sehr lange zusammen.
Noch einmal: Arbeitsvertrag besteht weiter, auch wenn derzeit "ruhend".
Wir haben m.E. zwei Perspektiven: einerseits Vergangenheit bis heute, und andererseits die Zukunft.
Wenn Frau vielleicht 10 Std / Woche arbeitet (wenn AG damit einverstanden), dürfte AN-Status gegeben sein, damit H-4-berechtigung. Das wäre die Zukunftsperspektive.
Aber wie sieht es mit der Vergangenheit aus?
@deadpool: Nicht verheiratet, aber leben schon sehr lange zusammen.
Noch einmal: Arbeitsvertrag besteht weiter, auch wenn derzeit "ruhend".
Wir haben m.E. zwei Perspektiven: einerseits Vergangenheit bis heute, und andererseits die Zukunft.
Wenn Frau vielleicht 10 Std / Woche arbeitet (wenn AG damit einverstanden), dürfte AN-Status gegeben sein, damit H-4-berechtigung. Das wäre die Zukunftsperspektive.
Aber wie sieht es mit der Vergangenheit aus?
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Re: Bulgaren und H-4
Ab wann hat die Frau denn gearbeitet? Ab Oktober 21?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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