Aufhebungsbescheid ALG 1 und kein Krankengeld ist man noch krankenversichert

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1312
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Aufhebungsbescheid ALG 1 und kein Krankengeld ist man noch krankenversichert

#1

Beitrag von 1312 »

Ich bin neu hier, ich hoffe irgend jemand kann mir helfen, denn ich bin seitdem 01.4.22 in ALG 1, dann bin ich seitdem .3.11.22 krank, am 23.11.22 hat mich die Krankenkasse ein Schreiben geschickt, ich sei nicht mehr Arbeitsunfähig weil nach Paragraph 2 Abs 3 man nicht Arbeitsunfähig ist, wenn man krankheitsbedingt nicht in der laz sind leicht Arbeit zu verrichten. Ich habe bei Krankenkasse angerufen und denen gesagt, dass meine Krankheit sich verschlechtert hat und ich weiter krank bin. Dann haben die ein Telefonat mit dem MD terminiert, dass ich nicht angenommen habe, weil mein Arzt es mir nicht empfohlen hat, ich habe auch keine Einwilligung erteilt. Dann kam noch ein brz von Krankenkasse, dass sie kein Krankengeld zahlen, und am 21.12.22 kam Brief von ALG 1 der Aufhebungsbescheid von ALG1, nun weiss ich nicht ob ich noch krankenversichert bin, ich habe Widerspruch gegen Krankenkasse eingereicht, und Antrag auf Familienversicherung bei meiner Frau gestellt, bin aber voll verunsichert. Hoffentlich kann mir jemand helfen.
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kleinchaos
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Re: Aufhebungsbescheid ALG 1 und kein Krankengeld ist man noch krankenversichert

#2

Beitrag von kleinchaos »

Im Zweifel Familienversicherung, bis der andere Kram geregelt ist.

MDK kannst du schlecht ablehnen, auch wenn dein Arzt nicht begeistert ist vom MDK. Die KK hat das Recht den MDK einzuschalten, wenn sie Zweifel an der AU haben. Wenn dich der MDK arbeitsfähig schreibt, dein Arzt aber dich weiter krankschreibt, dann muss dein Arzt das nochmal begründen.

Seit 03.11. krankgeschrieben, da hat das Arbeitsamt die 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet und stellt jetzt die Zahlungen ein, weil du weiterhin krankgeschrieben bist. Soweit alles normal und ok, der normale Ablauf. Jetzt müsstest du Krankengeld beantragen. Der MDK meint, dass du gesund bist und deshalb bekommst du kein Krankengeld.

Nun ist die Frage, wie ihr mit dem Gehalt von deiner Frau um die Runden kommt oder ob ihr ALG2/Bürgergeld beantragen könnt oder vielleicht Wohngeld beantragen.

Widerspruch gegen KK ist erstmal richtig. Nun heißt es abwarten.
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