Vor wenigen Tagen flatterte berechtigterweise ein Versagensbescheid für meine zwei Schützlinge ins Haus.
Berechtigt da mehrmalig angeforderte Angaben zu den Pflegehelfern nicht eingereicht werden konnten.
Warum das, werdet ihr euch nun zurecht fragen.
Die Dame des Hauses wollte sich Aufgaben weder abnehmen noch Zeitangaben dafür ermitteln lassen.
Die andere Pflegekraft gab trotz Aufforderung auch keine Hinweise weiter.
Ob die Pflegekraft das überhaupt wusste, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Kommunikation ist extrem schlecht und erinnert an das Spiel "Stille Post".
Nun stecken wir nach dem Motto des Tages in der "Sch...."
Nach dem Versagensbescheid, darauf folgenden "unnötigen" Schuldzuweisung bat ich mit Blick auf die Problemlösung, um die notwendigen Informationen zur Einreichung.
In der Konsequenz werden nun alle eingereichten Anträge, unabhängig ob es sich um Fahrtkosten zum Arzt, Pflegehilfsmittel, ... handelt, abgelehnt werden müssen.
Und ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, ob der Bearbeitungstatus nach Einreichung wieder in den alten Stand versetzt, ein Überprüfungsantrag gestellt oder gar ein Neuantrag eingereicht werden muss.
Ergo: braucht es wieder einmal dringend eure Hilfe.
Pflegegeld versagt - Antrag abgelehnt
Re: Pflegegeld versagt - Antrag abgelehnt
Wenn Du innerhalb der Widerspruchsfrist die nötige Unterlagen erhältst, dann Widerspruch, sonst m.E. irgendwann Neuantrag, wenn die Unterlagen da sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 37256
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Pflegegeld versagt - Antrag abgelehnt
Widerspruch ist generell möglich.
2 Beispiele - gegoogelet mit > Pflegegeld abgelehnt wegen fehlender Angaben <
https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... lsrc=aw.ds
(Müsste m.M.n. aber auch aus dem - ablehnenden - Bescheid hervorgehen!)
Aus dem obigen Link:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... lage-11547
In beiden Links sind Mustervorlagen für Widersprüche zum Herunterladen enthalten.
2 Beispiele - gegoogelet mit > Pflegegeld abgelehnt wegen fehlender Angaben <
https://www.pflege.de/pflegekasse-pfleg ... lsrc=aw.ds
(Müsste m.M.n. aber auch aus dem - ablehnenden - Bescheid hervorgehen!)
Aus dem obigen Link:
Wenn das aber nicht - wenigstens ansatzweise - geführt wird, wird eine Begründung des Widerspruchs schwierig - denke ich mir so.Falls Sie es nicht schon führen, können Sie mit einem Pflegetagebuch beginnen. Darin können Sie den täglichen Unterstützungsbedarf beschreiben, die der Pflegebedürftige benötigt. Diese Notizen können Ihnen dabei helfen, den Anspruch auf eine Pflegestufe beziehungsweise Pflegegrad gegebenenfalls doch noch durchzusetzen.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... lage-11547
In beiden Links sind Mustervorlagen für Widersprüche zum Herunterladen enthalten.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 32215
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
Re: Pflegegeld versagt - Antrag abgelehnt
Beweismittel können auch noch im Gerichtsverfahren vorgelegt werden. Besser ist aber vorher.
Kleiner Tip: wenn die anderen Parteien, also der 2. Pflegende und die Pfleglinge, nicht mitspielen wollen, dann stellst du per sofort deine Leistungen ein. Wenn denen einfällt, oder auffällt, dass du und deine Arbeitskraft und dein Wissen fehlen, werden die sich schon melden.
Ist schwer. Ich weiß. Aber nur das hilft, damit die alten Herrschaften ins Denken kommen. Ganz umsonst kannst du nicht dauernd durch die Gegend fahren und deine Arbeitskraft verschwenden. Dann lieber deine Praxis gründen und richtig Geld verdienen
Kleiner Tip: wenn die anderen Parteien, also der 2. Pflegende und die Pfleglinge, nicht mitspielen wollen, dann stellst du per sofort deine Leistungen ein. Wenn denen einfällt, oder auffällt, dass du und deine Arbeitskraft und dein Wissen fehlen, werden die sich schon melden.
Ist schwer. Ich weiß. Aber nur das hilft, damit die alten Herrschaften ins Denken kommen. Ganz umsonst kannst du nicht dauernd durch die Gegend fahren und deine Arbeitskraft verschwenden. Dann lieber deine Praxis gründen und richtig Geld verdienen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Pflegegeld versagt - Antrag abgelehnt
Schau mal hier: www.pflegegrad-beantragen.de da sind recht gute Hinweise.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: Pflegegeld versagt - Antrag abgelehnt
Die Ablehnung der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel wurde mit der Rechtsgrundlage der mangenden Mitwirkung begründet.
Was mir im Laufe des Tages noch dazu einfiel: Es liegt bisher kein Versagensbescheid für das Pflegegeld als solches vor.
Und somit fehlt jede Grundlage um überhaupt in den Widerspruch gehen zu können.
Was mir im Laufe des Tages noch dazu einfiel: Es liegt bisher kein Versagensbescheid für das Pflegegeld als solches vor.
Und somit fehlt jede Grundlage um überhaupt in den Widerspruch gehen zu können.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 37256
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Pflegegeld versagt - Antrag abgelehnt
Aber auch bei Ablehnung der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel müsste es Möglichkeit zum Widerspruch geben.
Zumindest aber der Hinweis, dass wenn doch "mitgewirkt" wird, Kosten übernommen werden können.
Zumindest aber der Hinweis, dass wenn doch "mitgewirkt" wird, Kosten übernommen werden können.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?