Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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derfred
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Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#1

Beitrag von derfred »

Was ist Betriebskosten kalt und warm?

kalt = Hausmeister, Hauslicht, Gartenpflege, Schornsteinreinigung usw.?
warm = Wärme- und Warmwasserkosten?

Nach der letzten Betriebskostenabrechnung dieses Jahr für das Jahr 2021, wurde mir vom Vermieter Mitgeteilt, dass sich meine Miete wegen der Vorauszahlungen „Betriebskosten kalt“ anscheinend zwar von 56€ auf 49€ um 7€ gesenkt hat,

[Hausmeister, Gartenpflege usw.? (Die machen keine Gartenpflege mehr, schon seit 3 über Jahren nicht und ich bin Allergiker.)]

aber die Vorauszahlungen für „Betriebskosten warm“ sich wegen der Gaspreise von 57€ auf 118€ erhöht haben. Um 61€.
Was soll ich denn jetzt machen? Die letzte KdU in meinem Landkreis ist meines Wissens von 2020, wo das alles noch nicht so teuer war. In dem Bescheid steht, dass meine Wohnung nicht angemessen wäre. Aber weil die Gaspreise so gestiegen sind, wird die Miete extrem erhöht. Also müsste eine neue KdU beschlossen werden oder?
Und warum erkennt das JC die Regeln des Bürgergeldes ab 01.01.2023 nicht an, sondern beharrt auf Seite 4 darauf, bis zum 30.06.2023 ALGII gelten zu lassen?
Die genanten Unterlagen, welche das JC auf Seite 2 benötigt, habe ich bereits schon längst versendet, also hat das JC die Dokumente bereits.

Soll ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen?

https://abload.de/image.php?img=bewilli ... -zfiz9.jpg
https://abload.de/image.php?img=bewilli ... -0lioq.jpg
https://abload.de/image.php?img=bewilli ... -55fyb.jpg
https://abload.de/image.php?img=bewilli ... -uoi5c.jpg
https://abload.de/image.php?img=mieterh ... ug4db3.jpg
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Koelsch
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#2

Beitrag von Koelsch »

Da steht doch drin, dass die Unterkunftskosten in voller Höhe inkl.Heizung übernommen werden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#3

Beitrag von kleinchaos »

Wegen einer monatlichen Unangemessenheit von 2,25€ wird kein Kostensenkungsverfahren durchgeführt.
Heizkosten sind zwar in der Menge von dir teilweise beeinflussbar, jedoch nicht im Preis. Solange die verbrauchte Menge ortsüblich und angemessen ist, muss das JC/Kommune zahlen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#4

Beitrag von marsupilami »

Warum Du Widerspruch einlegen willst, verstehe ich nicht so ganz.

Ich sehe das wie Koelsch und kleinchaos.

Was Du machen kannst: darauf hinweisen, dass die geforderten Unterlagen bereits vorliegen müssen, weil die am [Datum] an das JC versandt wurden bzw. persönlich am [Datum] eingereicht wurden.
Wenn Du großzügig bist, legst Du dem Schreiben die Unterlagen nochmal bei und schreibst das dann auch so.
"Um Ihnen die Suche nach den in Ihrem Hause bereits vorliegenden Unterlagen zu erleichtern, erlaube ich mir, selbige nochmals in Kopie beizulegen."
Oder so ähnlich.


Was mir noch auffällt: die verweisen auf den Mindestlohn von 12 € - bekommst Du den auch?
Ist das aus den Lohnabrechnungen ersichtlich?
Signatur?
Muss das sein?
derfred
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#5

Beitrag von derfred »

Ich sehe hier nicht durch weil hier schon wieder zig Sachen auf einmal drin sind. Betriebskostennachzahlung, Zeitungsgeld, Mieterhöhung, Mindestlohn, Betriebskostenvorrauszahlung und was weiß ich nicht alles.
Mir geht es darum um die Betriebskostenvorrauszahlung die ich in der Miete jeden Monat zahle. Die wird erhöht wegen der Gaspreise. Wo steth das, dass die Kosten dafür übernommen werden? Ich lese nur, dass 118€ Vorrauszahlung zu teuer ist. Steht das in den Berechnungsbögen irgendwo? Deswegen dachte ich an einen Widerspruch weil die Mieterhöhung nicht übernommen wird.
Mir gehts leider nicht gut und ich kann mich nicht richtig konzentrieren, weil die Heizung bei mir unter meiner Wohnung ständig Lärm macht und ich schon früh um 4 aus dem Bett fleige, wegen dem Gebrumme. Ich brauche aber Klarheit und einen klaren Kopf damit ich solche Schreiben verstehe. Das kann ich aber nicht, mit so einer verquollenen Birne die ich dran habe.
Steht das in den BErechnungsbögen drin? Soll ich die nochmal hochladen? Aber da steth soweit ich sehe, keine Übernahme der erhöhten Miete drin.
Den Mindestlohn bekomme ich nicht, weil man ja nur 100€ dazuverdienen darf. Also wird alles was drüber ist abgezogen.
Könnt Ihr mir bitte beim auseinanderklamüsern von dem Schreiben helfen? Dazu müsste ich dann wahrscheinlich Daten posten, damit ich das nachrechenen kann und weiß was gemacht wurde.
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marsupilami
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#6

Beitrag von marsupilami »

Lies mal Seite 3, Punkt 3:
Ihre Bruttokaltmiete übersteigt die Angemessenheit um 2,25 € jeden Monat.

Wegen dem Kleingeld werden die kein Faß aufmachen und - zumindest erstmal - Miete in bisheriger Höhe weiterzahl.

Warum?
Steht auch auf Seite 3, etwas weiter unten:
"Derzeit wird kein Kostensenkungsverfahren eingeleitet .... Die Kosten für Ihre Unterkunft werden bis auf weiteres in voller Höhe berücksichtigt."

"bis auf weiteres" bedeutet, dass Du Dir in puncto Miete mind. bis Mai/Juni keine Sorgen machen musst.
Danach kommt vermutlich nicht viel mehr.

Achte sorgfältig darauf, dass die geforderten Unterlagen dort sind, wie Du schon geschrieben hast.
Hast Du evtl. einen Nachweis, dass Du sie abgegeben oder geschickt hast?
Dann ist alles gut.
Signatur?
Muss das sein?
derfred
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#7

Beitrag von derfred »

marsupilami hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 13:56 Lies mal Seite 3, Punkt 3:
Ihre Bruttokaltmiete übersteigt die Angemessenheit um 2,25 € jeden Monat.
Darum geht es mir doch gar nicht.
Es geht mir darum, dass der Vermieter wegen der Gaspreiserhöhung, welche sich voraussichtlich bei der nächsten Abrechnung bemerkbar machen wird, die Vorauszahlung der Kosten für Wärme- und Heizung um 61€ erhöht hat und das Amt das aber nicht übernimmt. Jedenfalls kann ich das nirgendwo entnehmen. Auch in den Berechnungsbögen steht nichts davon. Sondern das JC sagt einfach, dass das den "Richtwert" übersteigt.

Moment ich glaube so langsam dämmert es mir. Also wurde die Mieterhöhung doch übernommen? Aber wohl nur zum Teil oder?

1.
Was schreibt das Amt denn da? Das stimmt doch gar nicht. Die Bruttokaltmiete beträgt bei mir nicht 278,53€ sondern setzt sich zusammen aus 49€ Betriebskosten kalt (Hausmeister, Hauslicht etc.) plus 216,66€ Grundmiete. Das sind insgesamt 265,66€. Dann stimmt die Differenz von 2,25€ zur KdU, die besagt, dass man eine Wohnung mit einer Bruttokaltmiete von 263,41€ haben darf. Also hat das JC da einen Schreibfehler gemacht?

2.
Was rechnet das JC nach einer Richtlinie mit den Heizkosten? Laut Mietvertrag habe ich bis Ende 2022 „Betriebskosten warm“ (Wärme- und Heizung) 57€ gezahlt. Wenn diese auf 118€ erhöht werden, bedeutet das einen Differenz von 61€ und nicht 54,59€. Die Differenz zu den 54,59€ beträgt 6,41€. Das verwirrt mich total. Tatsächlich hat das JC 54€ gezahlt und nicht 54,59€. Die Differenz beträgt dann 7€ zu den 61€ und das sind genau die 7 € die beim Hausmeisterdienst etc. eingespart wurden, also „Betriebskosten kalt“. Das ist also der nächste Schreibfehler. Da komme ich aber trotzdem noch nicht hin damit. Wenn ich zu 57€ Betriebskosten warm die 54€ vom JC dazu addiere komme ich nur auf 111€ unabhängig von irgendwelchen anderen Kosten.



Ich habe das jetzt mal durchgerechnet. Überwiesen wurde mir folgendes:
286,99€, welche sich zusammen setzen aus: einer Nachzahlung in Höhe von 232,99€ für die Betriebskosten 2021 und für die erhöhte Miete ab Januar 2023 → aber nur 54€
Das JC hat geschrieben, dass es dafür 54,59€ übernimmt. Also fehlen -,59€. Was aber auch wieder nicht stimmt, denn ich habe bis Ende Dezember 2022 „Betriebskosten warm“ (Wärme- und Heizung) in Höhe von 57€ gezahlt, welche ab Januar 2023 auf 118€ erhöht wurden. Die Differenz beträgt 61€. Wenn das JC davon aber nur 54€ zahlt bleiben 7€ übrig. Die bisherigen „Betriebskosten kalt“ (Hausmeister, Hauslicht etc.) betrugen 56€, welche aber um genau die 7€ gemindert wurden, wahrscheinlich weil man die Gartenpflege einsparen will.

Hilfe, ich bin verwirrt!

Minus 54€ sind 7€

Das ist aber viel Rechenarbeit diesmal.

Also lege ich doch Widerspruch ein und Bitte um nochmalige Überarbeitung?
marsupilami hat geschrieben: Mo 9. Jan 2023, 13:56 Hast Du evtl. einen Nachweis, dass Du sie abgegeben oder geschickt hast?
Dann ist alles gut.
Betriebskostenabrechnung: liegt schon seit Ende November beim JC vor und wurde auch bearbeitet
Einkommensnachweis für Oktober: Das war das Ding von meienm anderen thread, wo ich nur quasi 3 Tage Zeit hatte zu reagieren. Da habe ich von dem Einschreiben die Quittung und die Sendungsnummer. Auf der Website von der Post, wo man Briefe verfolgen kann, habe ich die Nummer mal eigegben
-->
"Die Sendung wurde vom Empfänger am 09.01.2023 aus dem Postfach abgeholt. Der Auslieferungsbeleg liegt noch nicht vor."
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Koelsch
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#8

Beitrag von Koelsch »

Dann mach den Widerspruch mit Deiner Darstellung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
derfred
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#9

Beitrag von derfred »

Wenn ich 502€ Bürgergeld habe, minus der 4€ Zeitungsgeld, die mir abgezogen werden, bin ich bei 498€. Addiere ich 329,66€ Miete ohne den Abzug von der Minderung um 7€ von den „Betriebskosten kalt“ bin ich bei 827,66€. Addiere ich dann besagte 54€ komme ich bei 881,66€. Ziehe ich von der Summe das Bürgergeld in Höhe von 498€ ab, komme ich genau bei 383,66€ raus Und das ist genau die Höhe der neuen Miete.
Also scheint das zu stimmen. Wenn bloß nicht so viele Schreibfehler gewesen wären, im Gegensatz dazu, was wirklich gezahlt wurde, hätte ich das vielleicht auch etwas besser nachvollziehen können und nicht so viel um die Ecke denken müssen. Mein armer Kopf tut schon ganz weh.
Der thread kann meinetwegen gelöscht werden. Danke für Eure Hilfe!
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Pegasus
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#10

Beitrag von Pegasus »

Lieber einmal mehr fragen als gar nicht.. :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
derfred
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#11

Beitrag von derfred »

Ist es ratsam, wegen der ganzen Schreibfehler, trotzdem einen Widerspruch zu machen? Weil ehrlich gesagt finde ich das nicht so toll; wenn ich meinen eigenen Bescheid berichtigen muss und zur Sicherheit auch noch die Kontoauszüge beilegen muss. Wer weiß, was da später noch kommt. Und wenn alles mit Schreibfehlern voll ist, sieht am Ende keiner mehr durch. Ich würde einfach nur gerne einen Bescheid haben, wo die Zahlen richtig drin stehen. Von mir verlangt man ja auch, dass ich meine Arbeit ordentlich mache. Warum kann ich das denn nicht vom JC erwarten?
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Koelsch
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Re: Betriebskostenvorrauszahlung Erhöhung ab 1. Januar 2023

#12

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch geht m.E. nur, wenn der Bescheid im Ergebnis falsch ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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