BGH Az. IX ZB 12/22) Pflegegeld ist unpfändbar
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BGH Az. IX ZB 12/22) Pflegegeld ist unpfändbar
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg