Vorgehen gegen RA?

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Koelsch
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Vorgehen gegen RA?

#1

Beitrag von Koelsch »

Sorgenkind wurde in 2021 von AG während der Probezeit gekündigt. Sie beauftragte daraufhin einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der "immerhin" Urlaubsgeld für etwa 3 Arbeitstage raus holte, etwas über € 200

Jetzt kam Kostenrechnung des Anwalts, ich möchte darauf wir folgt antworten und bitte um Bemeckerung
Kostenrechnung RVG 2200415_ano.pdf
Antwort an Anwalt_ano.doc
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kleinchaos
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Re: Vorgehen gegen RA?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Anwaltskammer
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Olivia
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Re: Vorgehen gegen RA?

#3

Beitrag von Olivia »

Übernimmt die Rechtsschutz den Betrag denn nicht?

Wenn nein, hätte der Anwalt nicht ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Rechtsschutzversicherung leistungsfrei bleiben wird, d.h. jegliches Kostenrisiko beim Kläger liegt?

Ist dieser Hinweis rechtzeitig schriftlich erfolgt?

Wurde danach auf das hohe Kostenrisiko der Rechtsverfolgung hingewiesen, das ausser Verhältnis steht zum tatsächlichen Erfolg der Klage? Die Gebühren übersteigen den finanziellen Erfolg der Klage um den Faktor 7,1

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benedetto
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Re: Vorgehen gegen RA?

#4

Beitrag von benedetto »

Wie hoch war denn das vertraglich vereinbarte Bruttomonatsgehalt bei angenommer Beschäftigungszeit bis zu 12 Monaten bzw. nach mehr als 12 Monaten? Ich vermute der Prozeßbevollmächtigte hat hier irrig 3 Bruttomonatsgehälter (1856,52 € x 3= 5569,56 €) sehr fragwürdig als Gegenstandswert zur Grundlage seines Gebührenanspruchs gewählt und die Kündigung während der Probezeit völlig außer Acht gelassen...

https://www.rueden.de/arbeitsrecht/kuen ... treitwert/
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Koelsch
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Re: Vorgehen gegen RA?

#5

Beitrag von Koelsch »

Ja, Gegenstandswert = 3 Monatsgehälter. Hat sich Herr Anwalt sogar vom Arbeitsgericht bestätigen lassen. Nein, er hat die miesen Erfolgaussichten nicht mit Sorgenkind kommuniziert, aber reichlich Schriftverkehr mit RSV gehabt, die klar sagte, Kündigungsschutzklage übernehmen wir nicht weil Erfolgsaussicht = Null
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Koelsch
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Re: Vorgehen gegen RA?

#6

Beitrag von Koelsch »

Hier noch eines der Schreiben der RSV an den Anwalt. Sandte die RSV auf Nachfrage jetzt an Sorgenkind
1527_21 - Schreiben NRV_ano.pdf
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Deadpool
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Re: Vorgehen gegen RA?

#7

Beitrag von Deadpool »

Den Streitwert muss das Arbeitsgericht festgelegt haben und wenn das so ist, ist daran auch nichts zu rütteln. Stellt sich also noch die Frage, was überhaupt vereinbart wurde im Auftrag. Sollte nur Klage erhoben werden, wenn die RSV Deckungszusage erteilt? Wenn nein, was wurde zur Vergütung vereinbart?
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marsupilami
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Re: Vorgehen gegen RA?

#8

Beitrag von marsupilami »

Die Formulierung des Versicherungs-Schriebs lässt nicht eindeutig erkennen, ob dem Sorgenkind die Bedenken direkt schon von Anfang an mitgeteilt wurden oder nur dem Anwalt - d.h. dem Kunden direkt mind. 2-mal mitgeteilt wurde: wir zahlen nicht!!

Wenn die Versicherung nur dem Anwalt mitgeteilt hat, ist die n.M.n. bei der Schuldfrage "wer zahlt?" mit im Boot.
Denn sie hätte mit geringem Aufwand beide - Kunden und Anwalt - informieren können.
Kopie des Schreiben an den Anwalt direkt an Kunden - dann sind alle informiert und können entsprechend entscheiden und verfahren.

Ansonsten greift für mich insbesondere Punkt 2 aus dem Antwort-Schreiben an den Anwalt.

Es ist m.M.n. eine Überlegung wert, den Punkt 4 erstmal außen vor zu lassen, bis die Punkte 1-3 "geklärt" sind bzw. eine Stellungnahme der Anwaltskammer vorliegt.
Die ich wiederum bereits jetzt informieren und um Stellungnahme bitten würde.
Natürlich mit Nachricht/Verteiler an den Rechnung-stellenden Anwalt.
Bzw. im Schreiben an den Anwalt einen Verteiler-Vermerk einfügen und eine Kopie an die Anwaltskammer schicken.

Nicht lange rumfrickeln - Butter bei die Fische!
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Vorgehen gegen RA?

#9

Beitrag von Koelsch »

Dem Sorgenkind wurde nichts mitgeteilt, nur dem Anwalt
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schimmy
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Re: Vorgehen gegen RA?

#10

Beitrag von schimmy »

Das Antwortschreiben finde ich gut. Ich würde es auch so raus hauen mit den Punkten von 1-4.
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