Vorgehen gegen RA?
Vorgehen gegen RA?
Sorgenkind wurde in 2021 von AG während der Probezeit gekündigt. Sie beauftragte daraufhin einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der "immerhin" Urlaubsgeld für etwa 3 Arbeitstage raus holte, etwas über € 200
Jetzt kam Kostenrechnung des Anwalts, ich möchte darauf wir folgt antworten und bitte um Bemeckerung
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Vorgehen gegen RA?
Anwaltskammer
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Vorgehen gegen RA?
Übernimmt die Rechtsschutz den Betrag denn nicht?
Wenn nein, hätte der Anwalt nicht ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Rechtsschutzversicherung leistungsfrei bleiben wird, d.h. jegliches Kostenrisiko beim Kläger liegt?
Ist dieser Hinweis rechtzeitig schriftlich erfolgt?
Wurde danach auf das hohe Kostenrisiko der Rechtsverfolgung hingewiesen, das ausser Verhältnis steht zum tatsächlichen Erfolg der Klage? Die Gebühren übersteigen den finanziellen Erfolg der Klage um den Faktor 7,1
"Mir ist mein Geldbeutel ins Meer gefallen." - "Wie viel Geld war denn drin?" - "200 Euro." - "Okay, für 1.400 € holt ein Taucher den Geldbeutel vom Grund."
Wenn nein, hätte der Anwalt nicht ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Rechtsschutzversicherung leistungsfrei bleiben wird, d.h. jegliches Kostenrisiko beim Kläger liegt?
Ist dieser Hinweis rechtzeitig schriftlich erfolgt?
Wurde danach auf das hohe Kostenrisiko der Rechtsverfolgung hingewiesen, das ausser Verhältnis steht zum tatsächlichen Erfolg der Klage? Die Gebühren übersteigen den finanziellen Erfolg der Klage um den Faktor 7,1
"Mir ist mein Geldbeutel ins Meer gefallen." - "Wie viel Geld war denn drin?" - "200 Euro." - "Okay, für 1.400 € holt ein Taucher den Geldbeutel vom Grund."
Re: Vorgehen gegen RA?
Wie hoch war denn das vertraglich vereinbarte Bruttomonatsgehalt bei angenommer Beschäftigungszeit bis zu 12 Monaten bzw. nach mehr als 12 Monaten? Ich vermute der Prozeßbevollmächtigte hat hier irrig 3 Bruttomonatsgehälter (1856,52 € x 3= 5569,56 €) sehr fragwürdig als Gegenstandswert zur Grundlage seines Gebührenanspruchs gewählt und die Kündigung während der Probezeit völlig außer Acht gelassen...
https://www.rueden.de/arbeitsrecht/kuen ... treitwert/
https://www.rueden.de/arbeitsrecht/kuen ... treitwert/
Re: Vorgehen gegen RA?
Ja, Gegenstandswert = 3 Monatsgehälter. Hat sich Herr Anwalt sogar vom Arbeitsgericht bestätigen lassen. Nein, er hat die miesen Erfolgaussichten nicht mit Sorgenkind kommuniziert, aber reichlich Schriftverkehr mit RSV gehabt, die klar sagte, Kündigungsschutzklage übernehmen wir nicht weil Erfolgsaussicht = Null
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Vorgehen gegen RA?
Hier noch eines der Schreiben der RSV an den Anwalt. Sandte die RSV auf Nachfrage jetzt an Sorgenkind
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Re: Vorgehen gegen RA?
Den Streitwert muss das Arbeitsgericht festgelegt haben und wenn das so ist, ist daran auch nichts zu rütteln. Stellt sich also noch die Frage, was überhaupt vereinbart wurde im Auftrag. Sollte nur Klage erhoben werden, wenn die RSV Deckungszusage erteilt? Wenn nein, was wurde zur Vergütung vereinbart?
- marsupilami
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Re: Vorgehen gegen RA?
Die Formulierung des Versicherungs-Schriebs lässt nicht eindeutig erkennen, ob dem Sorgenkind die Bedenken direkt schon von Anfang an mitgeteilt wurden oder nur dem Anwalt - d.h. dem Kunden direkt mind. 2-mal mitgeteilt wurde: wir zahlen nicht!!
Wenn die Versicherung nur dem Anwalt mitgeteilt hat, ist die n.M.n. bei der Schuldfrage "wer zahlt?" mit im Boot.
Denn sie hätte mit geringem Aufwand beide - Kunden und Anwalt - informieren können.
Kopie des Schreiben an den Anwalt direkt an Kunden - dann sind alle informiert und können entsprechend entscheiden und verfahren.
Ansonsten greift für mich insbesondere Punkt 2 aus dem Antwort-Schreiben an den Anwalt.
Es ist m.M.n. eine Überlegung wert, den Punkt 4 erstmal außen vor zu lassen, bis die Punkte 1-3 "geklärt" sind bzw. eine Stellungnahme der Anwaltskammer vorliegt.
Die ich wiederum bereits jetzt informieren und um Stellungnahme bitten würde.
Natürlich mit Nachricht/Verteiler an den Rechnung-stellenden Anwalt.
Bzw. im Schreiben an den Anwalt einen Verteiler-Vermerk einfügen und eine Kopie an die Anwaltskammer schicken.
Nicht lange rumfrickeln - Butter bei die Fische!
Wenn die Versicherung nur dem Anwalt mitgeteilt hat, ist die n.M.n. bei der Schuldfrage "wer zahlt?" mit im Boot.
Denn sie hätte mit geringem Aufwand beide - Kunden und Anwalt - informieren können.
Kopie des Schreiben an den Anwalt direkt an Kunden - dann sind alle informiert und können entsprechend entscheiden und verfahren.
Ansonsten greift für mich insbesondere Punkt 2 aus dem Antwort-Schreiben an den Anwalt.
Es ist m.M.n. eine Überlegung wert, den Punkt 4 erstmal außen vor zu lassen, bis die Punkte 1-3 "geklärt" sind bzw. eine Stellungnahme der Anwaltskammer vorliegt.
Die ich wiederum bereits jetzt informieren und um Stellungnahme bitten würde.
Natürlich mit Nachricht/Verteiler an den Rechnung-stellenden Anwalt.
Bzw. im Schreiben an den Anwalt einen Verteiler-Vermerk einfügen und eine Kopie an die Anwaltskammer schicken.
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Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Vorgehen gegen RA?
Dem Sorgenkind wurde nichts mitgeteilt, nur dem Anwalt
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Vorgehen gegen RA?
Das Antwortschreiben finde ich gut. Ich würde es auch so raus hauen mit den Punkten von 1-4.