Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
eLB betreibt ein Fußpflegestudio, Räume angemietet. Haus wird verkauft, neuer Eigentümer baut um in Monteurszimmer, zahlt eLB eine Ablöse.
eLB miete neue Räume an, fast doppelt so groß, Miete 3-mal so hoch wie beisher, deutlich bessere Lage. Ablöse wird benutzt, um die Räume zu sanieren und auszustatten.
Laden brummt, Umsatz hat sich in den ersten 2 Monaten nach Eröffnung bereits verfünffacht im Vergleich zum früheren Laden.
Die hochkompetenten Fachleute des JC sagen:
- Miete zu teuer, nicht erforderlich
- Sanierung und zusätzliche Ausstattung nicht erforderlich
- Ablöse = sonstiges Einkommen, ist zu 100% anzurechnen
Wird also mal wieder eine "nette" Diskussion mit Widerspruchsstelle und vermutlich SG geben.
eLB miete neue Räume an, fast doppelt so groß, Miete 3-mal so hoch wie beisher, deutlich bessere Lage. Ablöse wird benutzt, um die Räume zu sanieren und auszustatten.
Laden brummt, Umsatz hat sich in den ersten 2 Monaten nach Eröffnung bereits verfünffacht im Vergleich zum früheren Laden.
Die hochkompetenten Fachleute des JC sagen:
- Miete zu teuer, nicht erforderlich
- Sanierung und zusätzliche Ausstattung nicht erforderlich
- Ablöse = sonstiges Einkommen, ist zu 100% anzurechnen
Wird also mal wieder eine "nette" Diskussion mit Widerspruchsstelle und vermutlich SG geben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
So viel wie möglich Zeit schinden und den erhöhten Umsatz halten und dokumentieren und mit selbigen dann vor Gericht das JC abwatschen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
Herzlichen Glückwunsch an den/die eLB zu dieser grandiosen Umsatzsteigerung.
Vielleicht findet sich hier auch ein Weg aus dem Leistungsbezug
Allerdings frage ich die mich, woher das JC zu wissen meint, dass es günstigere Räumlichkeiten in gleicher oder anderer Lage gibt, die sich ebenso positiv auf die Einnahmen auswirken.
Mit Sanierung und Ausstattung verhält es sich ähnlich.
Aufgrund des Zuflussprinzip vermute ich liegt das JC richtig. Über dies und ob die Positionen zu teuer, notwendig oder nicht mögen lässt sich streiten.
Die Entscheidung erfolgt schlussendlich vor Gericht.
Vielleicht findet sich hier auch ein Weg aus dem Leistungsbezug



Allerdings frage ich die mich, woher das JC zu wissen meint, dass es günstigere Räumlichkeiten in gleicher oder anderer Lage gibt, die sich ebenso positiv auf die Einnahmen auswirken.
Mit Sanierung und Ausstattung verhält es sich ähnlich.
Aufgrund des Zuflussprinzip vermute ich liegt das JC richtig. Über dies und ob die Positionen zu teuer, notwendig oder nicht mögen lässt sich streiten.
Die Entscheidung erfolgt schlussendlich vor Gericht.
Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
eLB wäre im nächsten BWZ raus aus dem Bezug selbst wenn der Umsatz nicht weiter steigen sollte, denn dann fallen ja die Sanierungskosten und Neuanschaffungen aus der EKS raus. Nur dank derer ist jetzt noch ein Bedarf gegeben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
Das ist doch dann der Nachweis für die Notwendigkeit der Investition. Das JC möchte wohl stattdessen, dass eLB aufgibt und die Leistungen des BWZ mit künftigen Gewinnen zurückzahlt.
Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
Über die "Fachkenntnisse" so mancher Selbstständigen SB's kann man nur verwundert staunen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
Vielleicht erwartet das Jobcenter auch, dass ein Bankkredit für die Rückzahlung der Leistungen aufgenommen wird. Der Bankkredit kann dann mit künftigen Gewinnen bedient werden.
Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
Ein wirtschaftlich denkender Unternehmer nutzt zunächst mal vorhandene Eigenmittel, aber da stecken schon 2 Worte drin, die mit diesen SB's inkompatibel sind: Wirtschaftlich und denkend
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Betriebsausgaben werden nicht anerkannt
Wenn die Ablöse für den gewerblich genutzten Raum war, dann war es doch ein betrieblicher Zufluss. Und wenn das Geld in die Renovierung der neuen betrieblichen Räume gesteckt wurde, dann war dies eine Betriebsausgabe. Was also will das JC? Dass der eLB aufgeben muss und dann ewig im Leistungsbezug bleibt? Das Handeln des JC widerspricht völlig seinen Aufgaben.