Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Hallo liebe Helfer und Helferinnen. Meine liebe Schwester hat ihre Lebensversicherung ausbezahlt bekommen und möchte mir meinen Erbanteil auszahlen zum 01.04.2023 in Höhe von 50000 €. Mein Bewilligungszeitraum läuft Ende Februar ab und auf anraten hier im Forum, wird der WBS nicht neu erstellt. Frage: ist es richtig, dass das JC die letzten 3 Jahre an Unterstützung zurück verlangen kann ? In diesen Fall wären es dann gut € 38-40000 welche ich zurück zahlen müsste. Wie hoch wäre denn mein Freibetrag wenn dies eintreten würde ? DANKE für eure Hilfe !
Wenn Du Leistungen als Zuschuss erhalten hast, brauchst Du nichts zurückzahlen.
Den WBA solltest Du ganz normal ab März einreichen. Du hast 40.000 € Schonvermögen (gilt bis Jahresende 2023) und zusätzlich 8.000 € AV-Schonvermögen pro absolviertem Jahr der Selbständigkeit. Das AV-Schonvermögen kann neuerdings auch Kontoguthaben sein.
Wenn Du beispielsweise seit 2008 selbständig bist, dann hast Du 160.000 € Schonvermögen (plus Auto, Hausrat und Eigenheim).
Vorsicht. Erbe ist kein Vermögen sondern Einkommen. Meine Ansicht: Wenn Dir der Erbanteil noch im Februar zufließt, musst Du die Februarzahlung des JC zurückzahlen. Danach hast Du 6 Monate vom Erbe zu leben. Dann kannst Du Neuantrag stellen.
Günstiger, kein WBA, arrangieren , dass Dir das Erbe erst im März zufließt und im April neu beantragen. Dann gilt Oli's Schonvermögen.
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Ich hatte da folgendes im Hinterkopf: Erbschaften sind ab 1. Juli 2023 kein Einkommen mehr. Ob zu der Regelung auch Erbschaften "noch mit warmer Hand" gehören (= Schenkungen), weiss ich nicht.
Hallo und Danke an Olivia und Koelsch ! Also einen neuen WBA jetzt oder im April möchte ich nicht beantragen, sondern von diesem Geld u.a. " etwas besser leben ". Das ganze kann ich auch von Anfang März bis Anfang Juli hinaus zögern. Kein Problem, dann muß ich halt meinen Unterhalt komplett mit meinem Gewerbe verdienen. Da ich mich verändern will, verkaufe ich meinen kompletten Haushalt und lebe dann die 4 Monate davon bis 01.Juli. LG
Und warum willst Du nicht zusätzlich Bürgergeld? Ist mir unbegreiflich.
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Beziehe ALG II mit einer gewerblichen Nebentätigkeit und einem nicht anrechnungsbaren Zuverdienst von 100.- € nach Abzug meiner Festkosten. Leistungen als Zuschüsse habe ich somit nicht erhalten. Im März/April räume ich eine Villa und ich schätze meinen Gewinn auf gut 8-10000, so das ich 4 Monate davon alles an Festkosten aufbringe.
Hallo Koelsch und Danke noch einmal. Ein früherer Mitmieter meines Ladens hatte das mit der 3-Jahres-Rückzahlung angesprochen. Woher hat er das ? Habe doch AG II bezogen und nicht Zuschüsse zur Selbstständigkeit erhalten. Irgendwie traue ich dem JC nicht. Sorry
Selbstverständlich ist das gezahlte ALG II Zuschuss.
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Er meint sicher, dass man zB im Erbfall sofort nicht mehr bedürftig ist (je nach Höhe) und bis zur Auszahlung des Erbes ALG2 nur als Darlehen erhält.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Hallo,- habe gerade nach gelesen, dass ich mich auf Grund der Auszahlung / Überweisung meiner Schwester im März vom Bezug abmelden sollte oder müsste. muss ich dabei etwas beachten oder geht das rein formlos ? LG
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Hallo,- habe einen Anruf bekommen von meinem früheren Laden-Mitmieter. Sein Bruder war noch beim JC gemeldet als das Erbe überwiesen wurde. LG und einen chilligen Abend euch allen !
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Hallo,- betrifft meine Anfrage vom 03.02.2023. Meine Schwester hat online eine bekannte angeblich auf Sozialrecht geschulte Anwältin befragt per online für 49.- €. Antwort: es geht leider nicht ! Warum wurde nicht mitgeteilt.
Sehr geehrte Dame und sehr geehrte Frau,
das geht leider mit Vermögen aus ausgezahlter Lebensversicherung leider nicht,
mit freundlichen Grüßen,
Das war die genaue Frage an die Anwältin für Sozialrecht: Mein Bruder bezieht seit gut 10 Jahren ALG2/Hartz4. Bekomme meine Lebensversicherung ausbezahlt und möchte meinem Bruder sein Achtel vom Erbe auszahlen in Höhe von 50000 €. Ende Februar läuft sein Bewilligungszeitraum ab und ein neuer WBA wird nicht gestellt. Der Betrag wird im März überweisen. April neuer Antrag stellen, denn dann wäre der Betrag als Schonvermögen zu verzeichnen. Richtig ?