SG Detmold - 17.01.2023 - S 35 AS 1024/21 - Corona Soforthilfe

Antworten
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

SG Detmold - 17.01.2023 - S 35 AS 1024/21 - Corona Soforthilfe

#1

Beitrag von Olivia »

Ich verweise darauf, dass jetzt das eingetreten ist, wovor bei Auszahlung der Soforthilfe gewarnt wurde. Das Jobcenter rechnet die Hilfe nun als Einkommen an. Der Fördermittelgeber wird aber ebenfalls auf einer Rückzahlung bestehen, wenn der Gewinn höher als erwartet war (Rückforderungsbescheid). Zusätzlich wurde das Geld wahrscheinlich längst ausgegeben.

Das verbrauchte Geld muss nun an zwei Stellen zurückgezahlt werden: erstens an die Bewilligungsstelle und zweitens an das Jobcenter. Dazu kommt, dass die Hilfsgelder eventuell auch zur Krankenkasse verbeitragt wurden (falls der Leistungsbezug zwischenzeitlich unterbrochen oder verlassen wurde) und beim Finanzamt versteuert werden müssen. Im Leistungsbezug sind Herabsetzungen jedoch nicht für Vorzeiträume möglich, siehe viewtopic.php?t=29514
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: SG Detmold - 17.01.2023 - S 35 AS 1024/21 - Corona Soforthilfe

#2

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 16:39 erstens an die Bewilligungsstelle und zweitens an das Jobcenter.
Ich dachte immer: Geld kann man nur 1-mal ausgeben. :8:
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: SG Detmold - 17.01.2023 - S 35 AS 1024/21 - Corona Soforthilfe

#3

Beitrag von Koelsch »

Bitte im verlinkten Tacheles Rechtsprechungsticker nachlesen, es gibt auch andere Ansichten zu der Problematik.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Diskussionsbeiträge zu Urteilen“