nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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fanchon
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nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#1

Beitrag von fanchon »

Guten Abend,

ich habe gerade, 19.01.2023, ein Schreiben des JC vom 13.01.2023 im Briefkasten gefunden.

Ich soll die aEKS bis zum 30.01.2023 einreichen.

Hat sich da was geändert? Hartz IV - Bürgergeld?

Ich bin bisher immer von 2 Monaten für die aEKS ausgegangen.

Was mir besonders aufgefallen ist: In diesem Schreiben bin ich auf "Schwärzungen" hingewiesen worden.
Lt. JC ist "im Hinblick auf die Kontoauszüge zu beachten, dass trotz Schwärzungsmöglichkeit bei Ausgabebuchungen der Buchungsfall für das JC weiterhin nachvollziehbar bleiben muss. Lediglich eindeutig nicht erforderliche Informationen, wie z.B. der Name des Supermarktes, dürfen geschwärzt werden, solange die Ausgabe als Einkauf ersichtlich bleibt."

Himmel, was geht das JC meine privaten Ausgaben an.

Vorab schon mal vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und eure Rückmeldungen.

fanchon
Olivia
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#2

Beitrag von Olivia »

Verstehe ich auch nicht, wieso das Jobcenter die privaten Ausgaben sehen will.
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marsupilami
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#3

Beitrag von marsupilami »

Frist:
Du kannst um Fristverlängerung bitten - latürnich schriftlich.
Begründung: Post ist erst jetzt eingetroffen UND Verdi hat die Postler zum Streik aufgerufen, so dass die aEKS eh nicht fristgerecht eintreffen kann.

Oder einfach Hände in den Schoß legen und nix tun.
Weil der Brief mit der Aufforderung gar nicht angekommen ist. :unschuld:


Schwärzen:
Grundsätzlich und ganz wichtig:
Wenn Sie die Kontoauszüge schwärzen wollen, schwärzen Sie grundsätzlich nicht die Originale. Denn diese benötigen Sie ggf. noch an anderer Stelle. Es ist auch möglich, dass das Jobcenter auf Grund der oben dargestellten Ausnahme doch die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangt oder Sie aus Versehen zu viel geschwärzt haben und nun die entsprechenden Teile erneut ungeschwärzt vorlegen müssen. Fehlen dann die ungeschwärzten Originale könnten bei der Bank ggf. Kosten für die Bereitstellung neuer Kontoauszüge entstehen. Schwärzen Sie also ausschließlich Kopien.
Quelle https://www.datenschutz-notizen.de/duer ... n-0318016/
Ansonsten gilt der Text dieses Links.

Dann haben wir noch hier viewforum.php?f=22 noch div. Anleitungen.
viewtopic.php?t=11217
viewtopic.php?t=11156
viewtopic.php?t=29402

Wenn Du ein online-Konto führst, kannst Du Dir auch u.U. - kommt auf Deine Bank an - eine Umsatzliste einfach so ausgeben und ausdrucken lassen und mit Tipp-Ex oder schwarzem Filzschreiber bearbeiten.
Oder als pdf ausgeben lassen und nach der letzten Anleitung in der obigen Liste bearbeiten.

Oder als csv-Datei ausgeben lassen, mit und in Excel bzw. LibreCalc "bearbeiten".
Alles Notwendige stehen lassen, alles andere eliminieren.
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kleinchaos
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#4

Beitrag von kleinchaos »

Umsatzliste wird von unserem JC nicht mehr anerkannt
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Pegasus
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#5

Beitrag von Pegasus »

Kontoasuszüge habe ich nie eingereicht, sondern den angeforderten Zeitraum markiert und als PDF exportiert. Wofür und wo ich mein Geld ausgebe, habe ich geschwärzt (Artikel, Kd-Nr. usw). Nur die Beträge waren sichtbar.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Durchsicht
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#6

Beitrag von Durchsicht »

Mir ging es auch so.

Ich erhielt das Schreiben auch am 19.01.23, allerdings wurde es schon am 12.01.2023 verschickt.

Man fordert mich auf, die aEKS bis zum 29.01.2023 einzureichen, OBWOHL die Bezugsdauer erst am 31.01.2023 enden wird.

:grimmig:

Man muss als Selbständiger im ALG2-/Bürgergeldbezug über viele Fähigkeiten verfügen und darf auch keinen Aufwand scheuen.

Dass allerdings auch HELLSEHEN dazu gehört, wusste ich nicht.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass sich durch die Verkürzung der Frist zur Abgabe der aEKS seit Einführung des Bürgergelds die Situation für Selbständige (m/w/d) erneut verschlechterte.

Davon unabhängig, finde ich die weiteren Hinweise so dermaßen unfreundlich formuliert, da fehlt einfach jegliche Wertschätzung.

... werde ich feststellen müssen, dass kein Leistungsanspruch bestand.

Ist das Zynismus?

Sind wir im Krieg? Kann man nicht einfach freundlich miteinander umgehen?

Im zitierten Gesetzestext § 41 a Absatz 3 SGB II findest sich übrigens nichts von einer Frist.

Hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten soll?

Derzeit tendiere ich dazu, (wie gewohnt) die abschließende EKS einfach innerhalb der nächsten 2 Monate einzureichen.
Olivia
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#7

Beitrag von Olivia »

Fristverlängerung beantragen? Zwei Monate sind Standard.
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Koelsch
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#8

Beitrag von Koelsch »

Wie Oli schrieb
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#9

Beitrag von marsupilami »

Durchsicht hat geschrieben: Sa 21. Jan 2023, 16:47 Im zitierten Gesetzestext § 41 a Absatz 3 SGB II findest sich übrigens nichts von einer Frist.
:ironiea:
Im Prinzip doch - lies mal Satz 3:
3Kommen die leistungsberechtigte Person oder die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihrer Nachweis- oder Auskunftspflicht bis zur abschließenden Entscheidung nicht, nicht vollständig oder trotz angemessener Fristsetzung und schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen nicht fristgemäß nach, .....
Jetzt kann man trefflich streiten, was im Einzelfall eine angemessene Frist ist.

Ironie Ende.

Mach' so, wie wir fanchon schon geraten haben.
Fristverlängerung beantragen, auf die überlange Postlaufzeit verweisen und den Streik der Postler.
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Durchsicht
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#10

Beitrag von Durchsicht »

Danke für die Antworten!
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Koelsch
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#11

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

Zusätzlich zu allem vorgenannten, hält Dich die EKS-Bearbeitung während des Leistungsbezugs auch davon ab Einkommen zu generieren...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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kleinchaos
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#13

Beitrag von kleinchaos »

Mit Hochachtung und Rücksicht, auf Augenhöhe und mit größtem Respekt wird ein solches Schreiben verfasst, in dem dir auch gleich die Versagung aller Leistungen angedroht wird, der vergangenen sowie der zukünftigen.
Ach doch, ich hätte schon einen hübschen Text im Sinn, welchen ich der/dem SB schreiben würde. Natürlich respektvoll, hochachtungsvoll usw.
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tigerlaw
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#14

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits: Man kann auch schon während des lfd. BWZ regelmäßig die Datenerfassung betreiben, dann hat man nicht alles auf einmal vor sich ...😉😉.

Das hier im Forum angebotene Excel-Tool erleichtert die Arbeit sehr.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Pegasus
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#15

Beitrag von Pegasus »

Ich habe das grundsätzlich jedes WE so gehalten. Schon allein wegen den Abgleich des Fahrtenschreibers. Hatte mir ein Fahrtenbuch mit Exel erstellt.
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#16

Beitrag von HarzerUrvieh »

Sollte ich je wieder in die Lage kommen, dann werde ich es hoffentlich zeitnaher erledigen, als bisher. Wie ich mich kenne, habe ich diesen guten Vorsatz bis dahin vergessen. :lachen:

Noch mal zu den beiden aktuell Betroffenen; versucht eine Fristverlängerung auszuhandeln. Es macht mMn wenig Sinn, wenn ihr euer Tagesgeschäft auf Eis legen müsst, nur um eine aEKS einreichen zu können, die so wie so nicht anerkannt oder gekürzt wird. Also lieber eigenes Einkommen erwirtschaften, als sich vom "JC-System" gängeln zu lassen. Auch im Klageverfahren können die Unterlagen noch eingereicht werden.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Durchsicht
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#17

Beitrag von Durchsicht »

Danke für die zahlreichen Wortmeldungen.

Eine abschließende EKS vor Ende des Bewilligungszeitraums haben zu wollen, ist Unsinn und auch schlicht nicht möglich.
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tigerlaw
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#18

Beitrag von tigerlaw »

Durchsicht hat geschrieben: Mo 23. Jan 2023, 10:51 Danke für die zahlreichen Wortmeldungen.

Eine abschließende EKS vor Ende des Bewilligungszeitraums haben zu wollen, ist Unsinn und auch schlicht nicht möglich.

:jojo: :jojo: :jojo:

:kristall_defekt: funktioniert nur bei vEKS :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Durchsicht
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#19

Beitrag von Durchsicht »

Liebe Foristen,

mir wurde eine Fristverlängerung gewährt. Danke für die Unterstützung!
Olivia
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#20

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: nur noch 11 Tage Zeit für aEKS, Schwärzungen

#21

Beitrag von marsupilami »

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