Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#26

Beitrag von marsupilami »

Ha!
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#27

Beitrag von Olivia »

Huch! :verlegen:

Dann auf jeden Fall Widerspruch einlegen, damit das Problem aus der Welt geschafft wird.
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 217
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#28

Beitrag von Deadpool »

Vielleicht würde es ja helfen, wenn der/die TE mal mitteilt, für welchen Zeitraum sie/er die endgültige Festsetzung erhalten hat. Dann kann man abschätzen, welche Begründung verwendet werden sollte.
mutznadi
Benutzer
Beiträge: 10
Registriert: Do 26. Jan 2023, 15:59

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#29

Beitrag von mutznadi »

Hallo noch mal von mir,
einen Widerspruch habe ich noch nicht eingereicht, dafür habe ich 4 Wochen Zeit, ich wollte erst mal die Antwort auf meine Frage nach der Antragspflicht abwarten, die ich sofort nach Erhalt des Festsetzungsbescheids telefonisch gestellt hatte. Daraufhin hat mir das JobCenter nun Folgendes mitgeteilt:
"Ich möchte Sie bezüglich der Entscheidung darauf hinweisen, dass Sie mit jedem Bewilligungsbescheid darüber informiert wurden, dass ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (z.B. Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter), nur anerkannt werden, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie diese unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen. Eine Notwendigkeit ist nicht erkennbar gewesen und wurde von Ihnen auch nicht im Vorfeld erläutert. Sie haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung in den Widerspruch zu gehen."

Das mach ich dann wohl, wa?

Dies nur schon mal zur Info für euch ... Mann mann, ist ja völlig absurd, dass ich mir meine eigenen selbstbezahlten Betriebsausgaben genehmigen lassen muss von den Leuten ...

Danke euch weiterhin und liebe Grüße!
mutznadi
Benutzer
Beiträge: 10
Registriert: Do 26. Jan 2023, 15:59

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#30

Beitrag von mutznadi »

Ach so, und eingereicht hatte ich die abschließende EKS wohl erst im April, da ist also noch nichts verjährt ... leider.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#31

Beitrag von marsupilami »

Interessante Formulierung:
mutznadi hat geschrieben: Mi 8. Feb 2023, 15:54 Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie diese unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen.
Wenn ich unerwartet die Treppe runterstolpere und mir ein Bein breche hätte ich das der Notaufnahme des KH vorab anzeigen müssen.
Sonst behandeln die mich nicht.

Wenn dem Elektriker auf der Baustelle die Bohrkrone - für Steckdosen-Löcher - kaputt geht, muss ich vorab das JC um Erlaubnis fragen, einen neuen zu kaufen?


Man möge doch bitte die rechtlichen Grundlagen für dieses Ansinnen nach §§ und aktueller Rechtsprechung (Aktenzeichen) benennen.
Signatur?
Muss das sein?
jcgeschaedigter
Benutzer
Beiträge: 1319
Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#32

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich verweise im Anschreiben für die abschließende EKS immer auf das Folgende:
Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 11.11.2011, Az. S 37 AS 13431 / 11, insbesondere Seite 3 bis 4, Zitat:

„Einer vorherigen Zustimmung des Jobcenters zur Anerkennung von Betriebsausgaben bedarf es nicht. Weder ist das in der ALG-II-VO geregelt, noch kann eine vorherige Zustimmung über eine Eingliederungsvereinbarung zur Tatbestandsvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben gemacht werden.“

Hierbei folgt das Sozialgericht Berlin der Rechtssprechung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 07.12.2009, Az. L 11 AS 690 / 09 B ER).
Allerdings war das die 37. Kammer mit einem sachverständigen und kompetenten Richter. Wie andere Richter/innen urteilen, kann man nicht wissen.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#33

Beitrag von kleinchaos »

Also die Bohrkrone ist schon ein Verschleiß(Verbrauchs)artikel und da muss auch nicht nachgefragt werden.

Bei uns hält das jeder SB anders. Der eine will immer sehen, der andere erst bei 400 oder 800 oder wo auch immer, je Monat oder BWZ. Ganz individuell. Sollte man in der EGV oder wie das Ding nun heißt vereinbaren.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#34

Beitrag von tigerlaw »

Nö, tut mal etwas Schaumbremse dazu! Im Schreiben hieß es doch
Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie diese unerwarteten Betriebsausgaben vorab .
Und weiter dann:
Eine Notwendigkeit ist nicht erkennbar gewesen und wurde von Ihnen auch nicht im Vorfeld erläutert. Sie haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung in den Widerspruch zu gehen.
==> Das ist doch eine exakte Handlungsanleitung: Begründen, warum die Investition notwendig und preisgünstig usw. war.

Wie das Widerspruchsverfahren ausgehen wird, steht jetzt natürlich in den Sternen. Also: Frischauf!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
mutznadi
Benutzer
Beiträge: 10
Registriert: Do 26. Jan 2023, 15:59

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#35

Beitrag von mutznadi »

Liebe Leute,

ich bin gerade dabei, diesen Widerspruch zu formulieren. Meine Erfahrungen in der Hinsicht sind gleich null. Ich begründe jetzt einfach die Notwendigkeit der Anschaffung, was schon deshalb glaubwürdig sein dürfte, da ich noch während des Leistungsbezugs eine größere Rechnung aus meiner selbstständigen Arbeit stellen konnte, was ohne das nötige Arbeitsmittel nicht funktioniert hätte.

Würdet ihr mir empfehlen, in dem Widerspruch auch auf das oben schon dankenswerterweise zitierte Urteil hinzuweisen?

Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 11.11.2011, Az. S 37 AS 13431 / 11, insbesondere Seite 3 bis 4, Zitat:

„Einer vorherigen Zustimmung des Jobcenters zur Anerkennung von Betriebsausgaben bedarf es nicht. Weder ist das in der ALG-II-VO geregelt, noch kann eine vorherige Zustimmung über eine Eingliederungsvereinbarung zur Tatbestandsvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben gemacht werden.“

Hierbei folgt das Sozialgericht Berlin der Rechtssprechung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 07.12.2009, Az. L 11 AS 690 / 09 B ER).


Danke noch mal für eure großartige Hilfe!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#36

Beitrag von Koelsch »

Darauf würde ich nicht hinweisen, wohl aber auf den Umsatz, der nur dank Anschaffung möglich war.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#37

Beitrag von marsupilami »

Richtig.
Erstmal auf den Umsatz abstellen.
Und dass weitere Aufträge bereits in der Pipeline sind, die Dich nach und nach aus dem Leistungsbezug bringen werden.
Aber eben nur auf Grund der Anschaffung.

Das, was da gelb markiert wurde, aufheben.
Denn vermutlich wird der Widerspruch als "unbegründet" abgewiesen.
Dann in der Klage gegen dieses Widerspruchsbescheid, dann wird das hervorgeholt und in die Klage eingebaut.

Wenn Du magst, formuliere mal den Widerspruch vor und lass uns hier mal drüberschauen.
Signatur?
Muss das sein?
mutznadi
Benutzer
Beiträge: 10
Registriert: Do 26. Jan 2023, 15:59

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#38

Beitrag von mutznadi »

Hey ihr Lieben, danke für das Angebot, ich habe den Widerspruch schon eingelegt! Tatsächlich habe ich ihn einfach über das Online-Portal hochgeladen und auch sofort eine Bestätigung bekommen, so konnte ich mir den Einschreiben-Hickhack sparen.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten, wie die Sache ausgeht.
Ich glaube aber schon, dass ich überzeugende Argumente hatte - immerhin bin ich schon seit über einem Jahr gar nicht mehr im Leistungsbezug, und das ist mir natürlich nur durch den Laptop gelungen, mein wichtigstes Arbeitsmittel.
Euch erst mal noch vielen Dank, auch für die Ermunterung und den gedanklichen Beistand ;) und liebe Grüße
Nadine
mutznadi
Benutzer
Beiträge: 10
Registriert: Do 26. Jan 2023, 15:59

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#39

Beitrag von mutznadi »

Hallo noch mal! Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde. Ich wollte nur noch kurz Bescheid sagen, dass mein Widerspruch Erfolg hatte und sie mir die Absetzung des Arbeitsmittels vom Einkommen auf mein Schreiben hin sofort gestattet haben. Reine Schikane also mal wieder. Man muss sich nur wehren, sonst machen sie einem das Leben extra schwer.
Danke euch noch mal und liebe Grüße
Nadine
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#40

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: und danke für die Rückmeldung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#41

Beitrag von Olivia »

:bravo:

Danke für die schöne Rückmeldung!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#42

Beitrag von marsupilami »

Über solche Rückmeldungen freuen wir uns ganz besonders.
Danke.
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Arbeitsmittel bei Aufstockern vom Einkommen abziehbar?

#43

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke, für die Rückmeldung und Glückwunsch, dass Du Deine Interessen durchsetzen konntest. :Daumenhoch:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“