Verkehrsunfall - Schadensersatz

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Koelsch
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Verkehrsunfall - Schadensersatz

#1

Beitrag von Koelsch »

Folgendes, fiktives Beispiel:

eLB wird in seinem PKW (nicht betrieblich) von einem anderen "angerempelt".

Der "Andere" sagt, für den Kratzer zahle ich € 500 und wir vergessen das Ganze. eLB stimmt zu, der "Andere" überweist.

Was sagt das JC? Was sagt JC, wenn eLB den Kratzer dann für € 300 nachweislich reparieren lässt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#2

Beitrag von marsupilami »

Hatten wir doch erst neulich irgendwo hier im Forum.

Das Fahrzeug zählt zum Vermögen, also Vermögensschaden.
Bei einem evtl. Verkauf sinkt der Verkaufswert rapido.

Wenn repariert wird, wird der Wert wieder - fast - auf den ursprünglichen Wert angehoben.

Die Differenz zwischen Überweisung und Reparaturbetrag könnte das JC als Einkommen ansehen.
Ich sehe sie als Schadenersatz/Aufwandsentschädigung dafür, dass ich keinen Ärger mit der Justiz, Versicherung, etc. habe.
Außerdem hatte ich außer den Reparaturkosten weitere Aufwendungen.
Z.B. mit Taxi von Werkstatt zurück nach Hause und umgekehrt zur Abholung.
Telefonkosten, .....
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Koelsch
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#3

Beitrag von Koelsch »

Gilt das auch bei einem Privatfahrzeug oder nur bei einem Betriebsfahrzeug, also einem selbständigen Aufstocker?
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marsupilami
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#4

Beitrag von marsupilami »

:1:

Versuch macht kluch.
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HarzerUrvieh
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich würde sagen, dass gilt bei jedem Sachschaden. Egal, ob Auto, Privatjet oder die Winterjacke. Denn, egal was da kaputt ging, es ist danach ein repariertes Teil und deshalb wertgemindert. Zu den reinen Reparaturkosten muss also auch ein Ausgleich für die Wertminderung erfolgen. Demnach ist es keine Einnahme, sondern Umwandlung von Vermögen.

Ich wette, SBchen sehen das ganz anders...
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Koelsch
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#6

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Interessanter Ansatz mit Vermögensumwandlung. Ich geb Dir aber Recht, die Wahrscheinlichkeit das JC das geringfügig anders sieht, ist in hohem Maße gegeben.
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Olivia
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#7

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Mo 13. Feb 2023, 12:33 Das Fahrzeug zählt zum Vermögen, also Vermögensschaden.
Nein, das Fahrzeug ist eine Sache. Daher liegt ein Sachschaden (und kein Vermögensschaden) vor. https://de.wikipedia.org/wiki/Sachschaden

Und dann gilt:
(2) Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html
Zur Unterscheidung von Sach- und Vermögensschäden:
Es ist wichtig, Personen-, Sach- und Vermögensschäden strikt zu trennen. Es handelt sich zum Beispiel nicht um einen Vermögensschaden, wenn eine wertvolle Vase zu Bruch geht (das gilt auch, wenn die Vase sehr teuer war). Denn in dem Fall wurde eine Sache beschädigt. Deshalb handelt es sich hier um einen Sachschaden. Auch wenn bei dir eingebrochen und Geld gestohlen wurde, ist das ein Sachschaden.

https://www.allianzdirect.de/privathaft ... -ratgeber/
Vermögensschäden sind keine Sachschäden. Sondern Vermögensschäden folgen beispielsweise aus einem Sachschaden, wie z.B. Verdienstausfall, weil das Auto nach dem Schaden nicht benutzt werden kann.
Koelsch hat geschrieben: Mo 13. Feb 2023, 11:38 Was sagt JC, wenn eLB den Kratzer dann für € 300 nachweislich reparieren lässt?
Es zählt die Höhe des Sachschadens, auf den sich eLB und Unfallgegner miteinander geeinigt haben. Die dafür gezahlte Entschädigung von 500 € für den Sachschaden ist nach § 11a Abs. 2 SGB II anrechnungsfrei.
Wenn eLB später eine billigere (oder auch teurere) Reparatur ausführen lässt, ist das seine private Angelegenheit.
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, § 11a SGB II zieht hier nicht, dort steht glasklar, nur Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) ist kein anrechenbares Einkommen. Ich tendiere hier zum Ansatz von HartzerUrvieh, es liegt eine Vermögensumwandlung = Teilverwertung von Vermögen vor. Auto zählt eindeutig zum Vermögen, siehe § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II
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Olivia
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#9

Beitrag von Olivia »

Ach so, das wusste ich nicht. :verlegen:

Mal eine andere Konstellation. Die Wohnung von einem eLB hat einen Brandschaden. Die Versicherung zahlt für den beschädigten Hausrat eine Entschädigung. Das ist doch dann auch kein Einkommen, oder?
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marsupilami
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#10

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:
Doch.
Oder willst Du den Möbeln Schmerzempfinden zusprechen?
Koelsch hat geschrieben: Di 14. Feb 2023, 08:43 nur Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) ist kein anrechenbares Einkommen
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#11

Beitrag von Koelsch »

HarzerUrvieh hatte den richtigen Riecher, danke. eLB fand das diesem Urteil zugrunde liegende LSG Urteil - viewtopic.php?t=30224

Aus dem BSG Urteil:
Rn 14
Sind danach Geldzuflüsse aus der Umschichtung vorhandener Werte durch den Berechtigten sozialrechtlich grundsätzlich nicht als zum Lebensunterhalt einzusetzendes Einkommen anzusehen, so kann es beim Wertersatz Dritter für die Entziehung oder Beschädigung eines dem Vermögen zuzurechnenden Gegenstands nicht anders liegen; auch durch solche Zahlungen erhält der Empfänger keinen Wert hinzu, den er nicht vorher schon hatte
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#12

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh: :bravo: :bravo:
HarzerUrvieh
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Re: Verkehrsunfall - Schadensersatz

#13

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich hatte "Hilfe". Da ich vor ca. zwei Wochen einen Sachschaden an meinem Transporter erlitten habe, war ich gerade im "Thema" und durch den Sachverständigen auf viele Dinge hingewiesen worden. U.a. auch darauf, dass ich einen Ausgleich für die Wertminderung in die Verhandlungsmasse nehmen könnte. :zwinker:
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