Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Fischfutter
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#26

Beitrag von Fischfutter »

Dankeschön für die Rückmeldung. Ich habe die Comix bis heute gemocht und bin Fan._ Huba_
Bei dem Ehrenamt gibt es eine Aufwandsenschädigung, welche die Trainerpauschale von monatlich 250.- oder 3000 - Euro jährlich aber nicht erreicht oder übersteigt. Und ich habe Fahrtkosten. Und damit bleibt es Anrechnungfrei. Ich habe 15 jahre lang im Breiten-und Behindertensport als ÜL Kurse gegeben.
Seit 5 Jahren als Alltagsassistent bei der AWO. Der Quotenmann.

Der Knaller!!! Auf dem Antrag auf Leistungen der Grundsicherung[/b]........ Eingang 05.08.2015 den ich gesendet bekommen habe.

Ich denke mal, da ist was verlegt worden oder unvollständig vom damaligen JC übergeggangen.

ich bin über die AWO Unfallversichert.
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marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#27

Beitrag von marsupilami »

Gut, wenn Geld fließt, dann gib' das an - mach aber im Gegenzug die Fahrtkosten geltende.
Es lohnt sich nicht, wg. dem Kleingeld sich vom GruselAmt das Hosenbein nässen zu lassen.

Huba. :zwinker:
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Fischfutter
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#28

Beitrag von Fischfutter »

Huba
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#29

Beitrag von Fischfutter »

__ HILFE__

Neues vom Grusel Amt.
Original Zitat:
Das Guthaben in höhe von 9 Euro aus der Betriebskostenabrechnung 2021 für die XXX Straße stellt Einkommen nach § 82 SCB XII dar und wird in
03.2023 mit ihrem Regelbedarf verrechnet. Sie haben diese Unterlagen erst nach Aufforderung eingereicht.
Mit dem Anlegen eines neuen Aktenbandes sind wir verpflichtet alle Daten auf ihre Aktualität zu prüfen. Es ist dabei unabhängig davon was uns bereits vorliegt. Der Antragsbogen ist von ihnen wahrheitsgemäß auszufüllen und uns unterschrieben innerhalb von 14 Tagen zurück zu senden.
Andernfalls müssen wir wegen fehlender Mitwirkungsppflicht den Leistungsbezug versagen. Wir hoffen dass ihnen diese Erklärung den Arbeitsablauf
erläutert und besser verständlich macht. Wir erinnern sie nochmals daran( Änderungspflicht.....blablabla.)
Es besteht unserseits nicht die Verpflichtung Sie daran zu erinnern uns ihre Nebenkostenabrechnung einzureichen.
Die beiden Nachzahlungen der Bertriebskostenabrechnung für die XXXX Str. erkennen wir nicht an. das Datum ist geschwärzt, damit nicht zuzuordnen
und sie haben diese erst nach Aufforderung verspätet eingereicht.
Bogen fehlt

2 tes Schreiben: Fordern
Aktuelle Mietaufstellung ab 01.01.2023 ???? Keine Vermieterbescheiningung.
Nebenkosteabrechnung liegt vor

Was wollen die???
Lieben Gruß aus Bremen

Meine Schreibfehler dürft ihr behalten.

Bescheid gültig bis 01.02.2024 ohne Heizung
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marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#30

Beitrag von marsupilami »

Fischfutter hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 15:05 Das Guthaben in höhe von 9 Euro aus der Betriebskostenabrechnung 2021 für die XXX Straße stellt Einkommen nach § 82 SCB XII dar und wird in
03.2023 mit ihrem Regelbedarf verrechnet.
Ist im Prinzip halbwegs richtig; wenn das aber BKA ist, dann sind das KdU und dann darf das auch nur mit KdU verrechnet werden und nicht mit dem Regelsatz.
Kommt in der Endsumme - Du bekommst mi März weniger Geld - auf das gleiche hinaus.
Fischfutter hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 15:05 Sie haben diese Unterlagen erst nach Aufforderung eingereicht.
Ganz schlecht.
Grundsätzlich bist Du in der Bring-Schuld - d.h. wenn sich bei Dir was ändert - insbesondere Geldeingang, bist Du verpflichtet, das zeitnah zu melden.

Fischfutter hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 15:05Mit dem Anlegen eines neuen Aktenbandes sind wir verpflichtet alle Daten auf ihre Aktualität zu prüfen. Es ist dabei unabhängig davon was uns bereits vorliegt.
Es gilt aber auch die Daten-Sparsamkeit, d.h. die Unterlagen, die schon vorhanden sind, müssen und dürfen eben nicht 14 Tage später nochmal abgefragt werden.
Da kommt mind. der § 62 Nr. 3 SGB VIII in Frage.
Ich meine, da gibt es noch mehr, find's aber gerade nicht.
Fischfutter hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 15:05Der Antragsbogen ist von ihnen wahrheitsgemäß auszufüllen und uns unterschrieben innerhalb von 14 Tagen zurück zu senden.
Andernfalls müssen wir wegen fehlender Mitwirkungsppflicht den Leistungsbezug versagen. Wir hoffen dass ihnen diese Erklärung den Arbeitsablauf
erläutert und besser verständlich macht. Wir erinnern sie nochmals daran( Änderungspflicht.....blablabla.)
So schnell geht das auch wieder nicht.
Trotzdem wüsste ich für eine konkrete Hilfestellung was genau blablabla heißt.
Fischfutter hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 15:05Es besteht unserseits nicht die Verpflichtung Sie daran zu erinnern uns ihre Nebenkostenabrechnung einzureichen.
Da haben die recht, siehe oben: Bring-Schuld.

Fischfutter hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 15:05Die beiden Nachzahlungen der Bertriebskostenabrechnung für die XXXX Str. erkennen wir nicht an. das Datum ist geschwärzt, damit nicht zuzuordnen
und sie haben diese erst nach Aufforderung verspätet eingereicht.
Das ist latürnich verkehrt. Wie kommst Du auf den Irrtum, das Datum zu schwärzen?
Fischfutter hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 15:05 Bogen fehlt
Welcher Bogen?
Geht's - bitte - etwas ausführlicher?
Fischfutter hat geschrieben: Mo 20. Feb 2023, 15:05 2 tes Schreiben: Fordern
Aktuelle Mietaufstellung ab 01.01.2023 ???? Keine Vermieterbescheiningung.
Nebenkosteabrechnung liegt vor
Auch aus diesem werde ich nicht schlau.

Ganz generell: hier viewforum.php?f=22 gibt es "Anleitungen" um Schreiben von Behörden zu digitalisieren, anonymisieren und hier einzustellen.
Wenn unsereiner das komplette Schreiben vorliegen hat, kann man sich auch besser einen Reim darauf machen, was die wollen und dann auch gezielter Hilfestellung geben, wie mit dem Inhalt des Schreibens umgegangen werden soll.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#31

Beitrag von Fischfutter »

XX Wir erinnern sie nochmals daran( Änderungspflicht.....blablablaxxx hier fehlender Text.), dass sie mit ihrem Erstantrag sich verpflichtet haben uns alle Leistungsrelevanten Änderungen, insbesondere Veränderungen des Vermögens, des Einkommens( xxx), dse Energieversorgers der Krankenkasse und der Wohnsituation uns immer sofort anzugeben sind.xx

Auch ohne schwärzen , es stand groß Nebenkosteabrechnung 2020 und 2021 detalliert drauf.
Es wird von denen eh nicht anerkannt.

Vielen Dank für deine Supermühe... Huba....
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#32

Beitrag von Fischfutter »

Das ist ein Muster für eine Mietaufstellung, siehe Link ( keine Werbung!)

https://www.dervolksbanker.de/content/d ... ellung.pdf

Eigentlich nur für den Inhaber zugelassen und für das Amt nicht verfügbar und kein Anrecht darauf. Er ist nicht verpflichtet seine Daten offen zu legen.

Wenn das alles nicht hilft gehe ich zu einem Anwalt, ich bin mit den Nerven am Ende...
Natürlich nur 14 Tage Zeit.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#33

Beitrag von Fischfutter »

Update

Nach einem längeren Telefonat heute Mittag mit dem neuen zuständigen Sachbearbeiter wurde alles Wunder oh Wunder alles! geklärt,
ich bekomme einen neuen aktuellen Bescheid und ein Teil der alten Nebenkostenabrechnungen wird erstattet.
So kanns gehen...
Ein großes Dankeschön und eine ein erleichteter Gruß aus Bremen vom Fischfutter- Huba-
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#34

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#35

Beitrag von Fischfutter »

:1: Was wollte mir das Leben damit sagen?
:Nachti:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#36

Beitrag von Olivia »

Dass der andere Sachbearbeiter im Gegensatz zu seinem Vorgänger fähig und willens war, das Problem sachlich zutreffend und für alle Seiten zufriedenstellend zu lösen.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#37

Beitrag von marsupilami »

Genau.
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#38

Beitrag von Fischfutter »

:affe: JUPP- Huba-
Auf jedenFall bist du mit einer Erwerbsminderungrente und Geld vom Grusel Amt schlechter gestellt als mit dem Bürger-Harz.
( z.B. 10000.- Euro Schonvermögen, kein Auto, usw.)

Lieben Gruß aus Bremen vom Fischfutter
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#39

Beitrag von Olivia »

Fischfutter hat geschrieben: Mi 22. Feb 2023, 22:01 Auf jedenFall bist du mit einer Erwerbsminderungrente und Geld vom Grusel Amt schlechter gestellt als mit dem Bürger-Harz.
( z.B. 10000.- Euro Schonvermögen, kein Auto, usw.)
Seit Jahresbeginn ist meines Wissens nach auch in der Sozialhilfe der Besitz eines angemessenen Kfz neben dem Schonvermögen von 10.000 € erlaubt. Sachgerecht ist dabei sicherlich der Vergleich mit einem Kfz für Bürgergeld-Empfänger. Diese dürfen neben ihrem Schonvermögen seit Januar 2023 ein Kfz bis zu 15.000 € Wert besitzen. Vom Wert des Autos abzuziehen sind Verbindlichkeiten, und ein eventuell übersteigender Wert kann durch die allgemeine Schonvermögensgrenze aufgefangen werden.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... ssenes-kfz

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... 0-sgb-xii/
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#40

Beitrag von Fischfutter »

Super,
Dankeschön für die wertvollen Infos. So langsam werden meine letzten Wissenslücken geschlossen.
Da kennt man endlich verbindlich seine Rechte.
Dankeschön und schöne Woche noch Fischfutter
:Nachti:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#41

Beitrag von Olivia »

OT: Fischfutter ist übrigens unbegrenzt pfändungsprivilegiert, falls Du ein Aquarium hast. Siehe § 811 Abs. 1 Nr. 8 b ZPO.
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Koelsch
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#42

Beitrag von Koelsch »

:lachen: :lachen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#43

Beitrag von marsupilami »

JaJa, das ist unsere Olvia.
:lachen:
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Re: Nebenkostenabrechnung mit Eingangsdatum aus Untermietvertrag

#44

Beitrag von Fischfutter »

:lachen: :lachen: :bravo: :lachen:

Wie cool ist das denn? Fischfutter nicht pfändbar!....
:Nachti:
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